Lieferung einer 20kV Schaltanlage für den Standort Mannheim
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mvv.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung einer 20kV Schaltanlage für den Standort Mannheim
Im Rahmen des Projektes „sichere Stromversorgung“ soll für den Standort Mannheim eine Bauartzugelassene, typgeprüfte, luftisolierte, metallgekapselte 20kV Mittelspannungsschaltanlage für Innenraumaufstellung mit Vakuum-Leistungsschalter-Einschüben, Ausgelegt für 3~ 50Hz, 2000A, 25KA, beschafft werden.
Der Lieferumfang beinhaltet den betriebsfertigen Bau der Anlage, Montage der Schaltzellen vor Ort, inclusive vollständiger Inbetriebnahme und Funktionstests der Anlage.
Im Rahmen des Projektes „sichere Stromversorgung“ soll für den Standort Mannheim eine Bauartzugelassene, typgeprüfte, luftisolierte, metallgekapselte 20kV Mittelspannungs-schaltanlage für Innenraumaufstellung mit Vakuum-Leistungsschalter-Einschüben, Ausgelegt für 3~ 50Hz, 2000A, 25KA, beschafft werden.
Der Lieferumfang beinhaltet den betriebsfertigen Bau der Anlage, Montage der Schaltzellen vor Ort, inclusive vollständiger Inbetriebnahme und Funktionstests der Anlage.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise zwingend vorzulegen (Teilnahmeanträge ausschl. per-E-Mail an [gelöscht]):
1. (Eigen-)Erklärung, dass keine Steuer- oder Abgabeschulden vorliegen,
2. (Eigen-)Erklärung über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger,
3. Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers(max.6 Monate alt),
4. Kopie der aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung (max. 6 Monate alt),
5. (Eigen-)Erklärung, dass keine Insolvenz oder Liquidation beantragt oder eröffnet ist oder für die Mitglieder der Bietergemeinschaft beantragt oder eröffnet ist,
6. (Eigen-)Erklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach §123 GWB vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
7. (Eigen-)Erklärung, dass alle Angaben in der Bewerbung wahrheitsgemäß erfolgt sind.
Ein Ausschlussgrund ist auch die vorsätzliche Abgabe von unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Vergabeverfahren. Es gilt deutsches Recht.
Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Der AG behält sich vor, fehlende Nachweise nachzufordern.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise zwingend vorzulegen (Teilnahmeanträge ausschl. per-E-Mail an [gelöscht] ):
Auflistung der erbrachten Leistungen und der diesbezügliche Umsatz (Geschäftsberichte) des Unternehmens in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern es sich hierbei um
Leistungen handelt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführte Leistungen sind einzubeziehen.
Ein Ausschlussgrund ist auch die vorsätzliche Abgabe von unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Vergabeverfahren. Es gilt deutsches Recht.
Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Der AG behält sich vor, fehlende Nachweise nachzufordern.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise zwingend vorzulegen (Teilnahmeanträge ausschl. per-E-Mail an [gelöscht] ):
1. Angabe von mindestens 3 Referenzen vergleichbarer Projekte mit genauer Beschreibung von:
- Leistungsumfang
- Auftragsumfang;
- Auftraggeber;
2. Der Bewerber sichert zu, dass die Angebote sowie die komplette Dokumentation in deutscher Sprache eingereicht werden und die gesamte Konstruktion und Auftragsabwicklung, wie auch die Baustellenabwicklung in deutscher Sprache erfolgt. (Selbsterklärung)
3. Der Bewerber muss eigene Konstruktions-, Fertigungs- und Prüfmöglichkeiten besitzen sowie Träger des Know-how sein (Selbsterklärung).
4. Darstellung der Qualitätssicherungsvorschriften, aus denen hervorgeht, dass die Auftragsabwicklung nach den Grundsätzen der DIN-EN-ISO 9000er Reihe, einschlägigen IEC-, EN- bzw. DIN-Normen, einschlägigen VDE-Bestimmungen und VDEW-Empfehlungen gemäß dem neusten Stand der Technik, erfolgt.
Da die Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Anlagenteilen ausgeführt werden, sind die vom AN eingesetzten Arbeitskräfte auf der Baustelle mindestens "Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP)". Dies ist vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert dem Auftraggeber personenbezogen nachzuweisen (Selbsterklärung).
Ein Ausschlussgrund ist auch die vorsätzliche Abgabe von unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Vergabeverfahren. Es gilt deutsches Recht.
Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Der AG behält sich vor, fehlende Nachweise nachzufordern.
Schriftliche Bestätigung oder Nachweis, dass sich Ihr Unternehmen zu den Prinzipien des UN Global Compact bekennt.
Zahlungsbedingungen werden im Verhandlungsverfahren geregelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter Punkt IV.2.2) genannte Termin bezieht sich auf den Abgabetermin für Teilnahmeanträge!
Diese sind per E-Mail an [gelöscht] zu richten.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.