Befliegung und Beobachtung der Eigen-und Fremdleitung Referenznummer der Bekanntmachung: 202108_011
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.terranets-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Befliegung und Beobachtung der Eigen-und Fremdleitung
Die terranets bw ist ein unabhängiger Transportnetzbetreiber für Gas. Seit 1961 betreibt das Unternehmen ein Gastransportsystem in Baden-Württemberg. Mit ihrem rund 2.700 km langen Leitungsnetz stellt die terranets bw den diskriminierungsfreien Transport von Gas von Niedersachsen bis an den Bodensee sicher. Ihr Transportnetz baut terranets bw seit 60 Jahren kontinuierlich aus und sorgt so für Versorgungssicherheit auf höchstem Niveau. Viele Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg und Hessen sowie Teile Bayerns und der Schweiz, Vorarlberg und das Fürstentum Liechtenstein sind heute an das Leitungsnetz der terranets bw angebunden.
In diesem Zusammenhang schreibt die terranets bw GmbH die Befliegung und Beobachtung der Eigen- und Fremdleitungen in einem europaweiten Vergabeverfahren aus.
terranets bw GmbH Am Wallgraben 135 70565 Stuttgart
Das zu befliegende und begutachtende südliche Erdgashochdruckleitungsnetz hat eine Länge von rund 2.050 km und wird im Rahmen der Instandhaltung regelmäßig in einem 4-wöchigen Zyklus mit einem Hubschrauber beflogen. Basierend auf Dienstleistungsverträgen werden im Abstand von ca. 8 Wochen derzeit drei Teilnetze anderer Gasversorger mit einer Gesamtlänge von ca. 180 km zu Überwachungszwecken von der terranets bw im Rahmen der Befliegung ihres Netzes mitbeflogen.
Das südliche Leitungsnetz ist in fünf Zuständigkeitsbereiche (Betriebsanlagen) aufgeteilt. Diese Betriebsanlagen sind für die Leitungsabschnitte in ihrem Bereich verantwortlich. Sie dienen als Ansprechpartner für den Piloten und Beobachter während der Befliegung. Sie erhalten die Meldungen, die aus den Befliegungen resultieren (Bericht zur Befliegung) und sind für die nachträgliche Bearbeitung zuständig.
Weiterhin ist die Befliegung und Beobachtung des nördlichen Teils des Erdgashochdruckleitungsnetzes als Option Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Hierbei handelt es sich um weitere ca. 540 km Erdgashochdruckleitungsnetz in Hessen, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der gemäß des DVGW Arbeitsblattes G466-1 Absatz 5.3.1.2 "Befliegung" geltenden technischen Regeln sowie insbesondere zur vertragsgemäßen, sach- und fristgemäßen Befliegung und Beobachtung der gesamten Leitungstrasse (Hauptleitungen einschließlich aller Anschlussleitungen). Gelegentlich ist die Mitnahme von terranets bw Mitarbeitenden zu ermöglichen.
Insbesondere bezieht sich diese Verpflichtung auch auf die Beachtung aller geltenden und bekannten gesetzlichen und sonstigen flugbetrieblichen, technischen (auch sicherheitstechnische) und verfahrensmäßigen bekannten Standards.
Der Vertrag kann einmalig um zwei weitere Jahre verlängert werden. Der Auftraggeber entscheidet über diese Option spätestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit.
Für jede vollständige Referenz für die Befliegung einer Erdgasleitungstrasse erhält der Bewerber fünf Punkte. Für jede vollständige Referenz für die Befliegung einer anderen erdverlegten Trasse erhält der Bewerber drei Punkte. Die erreichten Punkte werden anschließend addiert. Die fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Haben mehr als fünf Bewerber die höchsten Punktzahlen, weil mehrere Bewerber gleich viele Punkte haben, entscheidet unter den Bewerbern mit den gleichen Punktzahlen der höhere Gesamtumsatzanteil für vergleichbare Lieferungen und Leistungen. Für die Ermittlung des Gesamtumsatzanteils werden die Umsatzanteile der letzten drei Geschäftsjahre addiert.
Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/ haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache einzureichen. Zertifikate und Urkunden, die zum Nachweis der Eignung einzureichen sind, dürfen hiervon abweichend auch in englischer Sprache eingereicht werden.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 2. gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III. 1.3 entsprechend.
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
a) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 4 GWB nicht vorliegen;
b) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB;
c) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
a) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
1. Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
2. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Halter-Haftpflichtversicherung mindestens in Höhe der gesetzlich geforderten Deckungssumme für Personen- und Sachschäden oder Eigenerklärung des Bewerbers, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz zu stellen.
3. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Passagier-Haftpflichtversicherung bei Mitnahme von terranets bw Mitarbeitenden oder bei Mitnahme von terranets bw beauftragten Dritten oder Eigenerklärung des Bewerbers, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz zu stellen.
4. Aktuelles Konzern- und Unternehmens-Organigramm
1. Aktueller Nachweis eines gültigen Luftverkehrsbetreiberzeugnis/ Air Operator Certificate (AOC) nach § 20 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008
2. Aktueller Nachweis über ein eingeführtes und durch betriebliche Anweisungen umgesetztes Managementsystem nach Teil-ORO bzw. Teil-ORA (Verordnung (EU) 1178/2011 bzw. Verordnung (EU) 965/2012) mit den Mindestinhalten:
- definierte Linien der Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht in der Organisation einschließlich Sicherheitsrechenschaftspflicht des verantwortlichen Betriebsleiters
- Sicherheitsrichtlinien
- Safety Management Systems (SMS)
- Umgang mit Flugsicherheitsrisiken (Risikomanagement)
- Aufrechterhaltung der notwendigen Fachkompetenz
- Betriebshandbuch
- Dokumentation der wichtigen Verfahren des Managementsystems
- Überwachung der Einhaltung einschlägiger Anforderungen an Organisation inkl. Feedback-System an verantwortlichen Betriebsleiter
- Trainingsmanuals zur Aufrechterhaltung der notwendigen Qualifikationen
3. Aktueller Nachweis über ein eingeführtes und durch betriebliche Anweisungen umgesetztes Luftfahrzeug-Instandhaltungsprogramm nach Teil-M (Verordnung (EU) 1321/2014).
4. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich vorhandenen technischen Ausrüstung (Luftfahrzeuge), gegliedert nach Hubschraubern, die zur Leistungserbringung geplant sind.
5. Eigenerklärung über das Vorliegen von notwendigen Genehmigungen/ Zulassungen zur operativen Ausführung der Befliegung oder Eigenerklärung des Bewerbers diese im Auftragsfall beizubringen, dies sind insbesondere:
- zum Einfliegen in das Flugbeschränkungsgebiet Karlsruher Technologiecampus sowie in Nahbereiche von Kasernen oder sonstigen militärischen Liegenschaften,
- Sondererlaubnis/ Allgemeinerlaubnisse für Tiefflüge bzw. zur Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhen der entsprechenden zuständigen Luftfahrtbehörden der betroffenen Bundesländer,
- Außenlandegenehmigungen mindestens der zuständigen Luftfahrtbehörden der betroffenen Bundesländer für die jeweiligen Landesterritorien.
6. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Piloten und Beobachter:
- Piloten mit einer gültigen kommerziellen Hubschrauberpilotenlizenz (Verkehrshubschrauberpilotenlizenz ATPL(H) oder Berufshubschrauberpilotenlizenz CPL(H)) nach Teil-FCL VO (EU) Nr. 1178/2011 und aktueller medizinischer Tauglichkeitsbescheinigung der Klasse 1 (Medical Certificate Class 1)
- Beobachter
1) Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedernder Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
a) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
b) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
c) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrensrechtsverbindlich vertritt,
d) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfallgesamtschuldnerisch haften.
2) Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmervorgesehen ist, führen.
Keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Alle Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft haften im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, vgl. Ziffer III.1.4.
Die Projektsprache ist während der gesamten Vertragslaufzeit deutsch. Alle Projektkorrespondenz erfolgt in deutscher Sprache. Alle Zahlungen werden nur in EUR abgewickelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2) Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCARBUA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135GWB.Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.