Lieferung aktive Netzwerkgeräte Medienentwicklungsplan Christian-Schmidt-Schule Neckarsulm
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-heilbronn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung aktive Netzwerkgeräte Medienentwicklungsplan Christian-Schmidt-Schule Neckarsulm
Lieferung aktiver Netzwerkkomponenten für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes der Christian-Schmidt-Schule in Neckarsulm im Rahmen des DigitalPakt Schule
Neckarsulm
Lieferung von aktiven Netzwerkkomponenten für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes der Christian-Schmidt-Schule in Neckarsulm im Rahmen des DigitalPakt Schule:
- Switche
- Netzteil
- Erweiterungsmodule
- Transceiver
- Direktanschlusskabel
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe sowie Umstände nach §§ 123, 124 GWB,
- Ggf. Bietergemeinschaftserklärung vorlegen,
- Angaben darüber, ob der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
- Angaben darüber, ob eine Eintragung im Berufs- und Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt, Angabe der Eintragungsnummer.
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für Vermögensschäden; auf gesonderter Anforderung ist der Versicherungsnachweis vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 71631
Land: Deutschland
- Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).