Rahmenvertrag Postdienstleistungen Stadt Lahr Referenznummer der Bekanntmachung: LXXVIII/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lahr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Postdienstleistungen Stadt Lahr
Die Stadt Lahr/Schwarzwald (Auftraggeber) beabsichtigt im Rahmen eines offenen Verfahrens (EU) nach VGV die Postdienstleistungen auf Basis eines Rahmenvertrages neu zu vergeben. Die Vergabe der Gesamtleistung erfolgt in zwei Losen (Los 1 Briefsendungen und Los 2 Postzustellungsaufträge). Im Durchschnitt (Durchschnitt der letzten 4 Jahre) werden jährlich ca. 110.170 Briefe und ca. 1.785 Postzustellungsaufträge versandt.
Auftragsdauer 01.01.2022 bis zum 31.12.2023 (2 Jahre) mit zweimaliger Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr bis maximal 31.12.2025.
Briefsendungen (national und international)
Briefsendungen (national und international)
Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen.
Briefdienstleistungen sind die Beförderung und Zustellung von Briefsendungen auf Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG) sowie ihrer Abholung als zusätzliche Dienstleistungen.
Zu den Postsendungen zählen Briefe aller Formate, nachweispflichtige Sendungen (Einschreiben) und inhaltsgleiche Sendungen (z.B. Wahlunterlagen, Werbesendungen) an nationale sowie internationale Empfänger. Bei den Einschreiben sind sowohl Einschreiben mit Übergabe, Einwurf-Einschreiben als auch Einschreiben mit Rückschein umfasst.
Der Vertrag der jeweiligen Lose verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, falls nicht drei Monate zum regulären Vertragsende durch den Auftraggeber schriftliche gekündigt wird (Verlängerungsoption). Maximal kann die Vertragslaufzeit zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Eine Kündigung nach Vertragsende ist nicht erforderlich.
Postzustellungsaufträge (national und international)
Postzustellungsaufträge (national und international)
Postzustellungsaufträge (PZA) bis max. 1.000 Gramm sind förmliche Zustellungen nach der Zivilprozessordnung und dem Verwaltungsgesetz und dienen dem Nachweis der Bekanntgabe. Der Auftragnehmer liefert dem Auftraggeber kostenfrei die erforderlichen Vordrucke für Postzustellungsurkunden nach den gesetzlichen Vorschriften.
Der Vertrag der jeweiligen Lose verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, falls nicht drei Monate zum regulären Vertragsende durch den Auftraggeber schriftliche gekündigt wird (Verlängerungsoption). Maximal kann die Vertragslaufzeit zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Eine Kündigung nach Vertragsende ist nicht erforderlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Handelsregisterauszug nicht älter als 2 Monate (oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Heimatlandes)
-Lizenz nach § 5 Postgesetz - ggf. auch Lizenzen von Nachunternehmen
-Nachweis der Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft
-Steuernachweise
-Eigenerklärung ob es eine Insolvenz eröffnet wurde und ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
-Geschäftsbilanzen der letzten zwei Jahre
-Nachweis über eine bestehende, ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der jeweiligen Deckungssummen (Personenschäden, Sachschäden sowie für reine Vermögensschäden)
- Referenzliste (mindestens 2 Referenzen) bezogen auf die letzten 2 Geschäftsjahre mit Angabe des Auftraggebers, Ansprechpartner und Tel.-Nr. sowie Referenzschreiben des jeweiligen Auftraggebers mit Angaben zur Art der Dienstleistung und des Auftragsvolumens
-Darstellung des Prozessablauf inklusive aller Teilabläufe
-Verpflichtungserklärung
• grundsätzlich zuverlässiges und fachkundiges (geschultes) Personal einzusetzen,
• durch eine ausreichende Anzahl von Arbeitskräften die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages zu gewährleisten und
• dass die als Fahrer eigesetzten Personen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das führende Fahrzeug sind.
-Angaben zur Beschäftigtenzahl des letzten Geschäftsjahres
-Angaben über Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen für das eingesetzte Personal
-Auflistung zur technischen Ausstattung des Auftragnehmers
-Auflistung zur räumlichen Ausstattung des Auftragnehmers
-Verpflichtungserklärung nach § 4 Abs. 1 LTMG
-Konzept zu den vorgegebenen Zustellzeiten
-Angaben zur Qualitätssicherung und zum Reklamationsmanagement
-Angaben zum Retouren Management
-CO2-Zertifikate
-Angaben zu Maßnahmen zum Datenschutz
Abschnitt IV: Verfahren
77933 Lahr/Schwarzwald, Schillerstraße 23
Der Submissionstermin ist nicht öffentlich, Bieter oder ihre bevollmächtigten Vertreter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote können ausschließlich elektronisch über das Portal "Deutsche e Vergabe" eingereicht werden. Es bedarf hierbei keiner speziellen Signatur, die Textform ist zugelassen. Sie können die Vergabeunterlagen (inkl. GAEB−Dateien) kostenlos unter https://www.ortenaukreis.deutsche-evergabe.de auch ohne Registrierung (§ 41Abs.1 VgV) einsehen bzw. herunterladen. Die zur Bearbeitung und Einreichung des Angebots erforderliche Registrierung ist kostenfrei.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Das Serviceportal der Vergabekammer Baden-Württemberg
(https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen-392-leistung-0) gibt wichtige Hinweise die zu beachten sind für die Beantragung eines Vergabe Nachprüfungsverfahren, insbesondere auch zu Form und Fristen für Rechtsbehelfe.
Die Stadt Lahr weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadt Lahr gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der elektronischen Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden. (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/index.html)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx