VgV Architektenleistungen | Neubau Dreifeldhalle mit Minitribüne und Cafeteria und Parkierung am Berliner Platz in Ludwigsburg | VgV mit Skizze
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ludwigsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Architektenleistungen | Neubau Dreifeldhalle mit Minitribüne und Cafeteria und Parkierung am Berliner Platz in Ludwigsburg | VgV mit Skizze
Die Stadt Ludwigsburg beabsichtigt in der Oststadt am Berliner Platz eine neue Sporthalle für den Schul- und Vereinssport zu errichten.
Hierzu wird ein VgV-Verfahren mit Skizze durchgeführt.
Die 1. Phase des Teilnahmewettbewerbs dient dazu, anhand der Auswahlkriterien zur Auswahl der Verhandlungsteilnehmer, durch die Überprüfung von Ausschlussgründen und anhand objektiver Auswahl- bzw. Eignungskriterien die möglichen Teilnehmer zu bestimmen.
In der 2. Phase werden 3 Bewerber zum Angebot aufgefordert.
Das Angebot umfasst 1. die Abgabe eines Lageplans mit skizzenhafter Darstellung der Sporthalle (Dachaufsicht), der Eingänge, der Grün- und Parkierungsflächen im Maßstab 1:500 für den Neubau der Dreifeldhalle mit Minitribüne und Cafeteria und Parkierung (250 Stellplätze) und schematische Darstellung der Baukörperdisposition im Rahmen einer Präsentation. Der Grundriss der Dreifeldhalle soll als Flächenlayout dargestellt werden.
2. Die Erweiterungsoption kann (als Umriss) dargestellt werden.
3. die Abgabe eines Angebots mit Angaben zum Honorar und zum Projektteam.
Die 2. Phase wird jeweils mit 4.000€, brutto honoriert.
Die Abgabe der Präsentation soll fristgerecht bis zum 19.12.2021 erfolgen.
Beim Verhandlungsgespräch haben die Teilnehmer die Gelegenheit ihre Lösungsvorschläge und ihre Büros vor einem Bewertungsgremium vorzustellen und zu erläutern. Die Zuschlagskriterien sind unter Punkt II.2.5 beschrieben. Mit der Planung soll nach Abschluss des Verfahrens begonnen werden. Die Inbetriebnahme wird Ende 2024 angestrebt.
Ludwigsburg
Die Stadt Ludwigsburg beabsichtigt in der Oststadt am Berliner Platz eine neue Sporthalle für den Schul- und Vereinssport zu errichten. Im März 2021 hat der Gemeinderat das Raumprogramm für den Neubau einer Dreifeldhalle (27m x 45m) mit Minitribüne (150 bis max. 200 Zuschauer) und Cafeteria beschlossen. Der Planungsumfang umfasst bis Abschluss LPH 3 neben der Sporthalle auch die notwendige Parkierung für Sporthalle und die Bestandsbauten der Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim (SWLB).
Für die geplanten Baumaßnahmen wurde ein Baufenster definiert. Die maximale bauliche Nutzung soll sich am Gebäudebestand orientieren. Im Zuge der Planungen soll untersucht werden, ob ein weiteres 4. Hallenteil zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt werden kann.
Für die Bestandsgebäude (Stadionbad/Kunsteisbahn) einschließlich neuer Sporthalle und aus Sicht des verkehrlichen Bedarfs mit dem Ziel der Aufwertung des Berliner Platzes sind insgesamt 250 Stellplätze zu schaffen. Die Stellplätze sind in Verbindung mit der Sporthalle unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen entwurfsabhängig zu planen.
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Für die Planung des Projekts wird ein/e Architekt/in für die Leistungsphasen 1-8, HOAI 2021 gesucht. Nach Projektbeschluss soll evtl. auf Grundlage einer Funktionalausschreibung eine GÜ-Vergabe erfolgen. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. In der Stufe 1 sollen die Leistungsphasen 1-3 beauftragt werden.
Voraussichtliche weitere Termine:
Verhandlungsgespräche 13.01.2022
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.
Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:
1.finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%).
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Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 100 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
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2.technische Leistungsfähigkeit.
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet,
davon Referenz A mit 30%, Referenz B mit 40% und Referenz C mit 10%.
Für Referenz A können max. 3 Projekte gewertet werden, 2 Referenzen sind zwingend erforderlich.
Für Referenz B ist 1 Referenz zwingend erforderlich, max. 2 Referenzen können gewertet werden.
Für Referenz C kann eine Referenz gewertet werden.
Mehrfachnennungen sind möglich, d.h. eine Referenz, die bei A genannt wird, kann auch bei B bzw. bei C eingereicht werden.
Es gelten die Kriterien in Bezug auf die Referenzen auch dann als erfüllt, wenn die jeweilige Referenz als Projektleiter in einem anderen Büro erbracht worden ist. In dem Fall ist eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros über die verantwortliche Projektleitung mit einzureichen.
Insgesamt können 500 Punkte erreicht werden.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
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Referenz A:
Nachweis eines ausgezeichneten realisierten Projekts oder Wettbewerbserfolgs z.B. durch Auszeichnung beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Auszeichnung, etc. oder Erfolg in einem regelrechten Wettbewerb (bitte Kopie der Veröffentlichung beilegen).
- Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz: Bezeichnung, Art der Auszeichnung, Bauherr, Verfasser (= Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach HOAI, Erstellungskosten.
- Darstellung der Referenz auf einem Projektblatt DIN A4: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.
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Referenz B:
Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts:
Neubau einer Sporthalle (Dreifeldsporthalle) oder vergleichbar.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
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Referenz C:
Nachweis eines realisierten Projekts in Holzbauweise bzw. Holzhybridbauweise mit beliebiger Nutzung.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
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Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine:
Verhandlungsgespräche 13.01.2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben:
Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
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Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
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Eigenerklärung,dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2 GWB).
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Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
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Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
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Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
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Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.
Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.
Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz( netto) im Bereich der der zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2018, 2019, 2020 und über die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter in den Jahren 2018, 2019 und 2020.
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Eigenerklärungen über Referenzen, Für Referenz A können max. 3 Projekte gewertet werden, 2 Referenzen sind zwingend erforderlich.
Für Referenz B ist 1 Referenz zwingend erforderlich, max. 2 Referenzen können gewertet werden.
Für Referenz C kann eine Referenz gewertet werden.
Es gelten die Kriterien in Bezug auf die Referenzen auch dann als erfüllt, wenn die jeweilige Referenz als Projektleiter in einem anderen Büro erbracht worden ist. In dem Fall ist eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros über die verantwortliche Projektleitung mit einzureichen.
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Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:
Nachweis eines ausgezeichneten realisierten Projekts oder Wettbewerbserfolgs,
1 Auszeichnung oder 1 WB-Erfolg = 1 Punkt 2 Auszeichnung oder 2 WB-Erfolge = 2 Punkte Mindestanforderung 2 Punkte, maximal sind 3 Punkte möglich.
z.B. durch Auszeichnung beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Auszeichnung, etc. oder Erfolg in einem regelrechten Wettbewerb (bitte Kopie der Veröffentlichung beilegen).
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Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:
Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts:
Neubau einer Sporthalle (Dreifeldsporthalle) oder vergleichbar.
Mindestanforderungen:
- Neubau einer Sporthalle
- Gesamtprojektkosten (KG 200 - 700) mind. 3 Mio. € brutto
- Leistungszeitraum 2000 bis 2021, fertiggestellt.
- Durchführung der Leistungsphasen (mind. 1 - 8) im Unternehmen des Bewerbers.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Mindestanforderung: 1 Referenz, max. 2 Referenzen können gewertet werden.
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Für Referenz C gilt folgende Mindestanforderung:
Nachweis eines realisierten Projekts in Holzbauweise bzw. Holzhybridbauweise mit beliebiger Nutzung.
Mindestanforderungen:
- Neubau in Holzbauweise/ Holzhybridbauweise
- Gesamtprojektkosten (KG 200 - 700) mind. 1,5 Mio. € brutto
- Leistungszeitraum 2000 bis 2021, fertiggestellt.
- Durchführung der Leistungsphasen (mind. 1 - 8) im Unternehmen des Bewerbers.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Max. 1 Referenz kann gewertet werden.
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Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Innenarchitekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.
Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i. S. v. § 11 EU Abs. 4 VOB/A, § 126b BGB einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).