Generalplanungsleistungen Neubau Feuerwehrgerätehaus Wermsdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wermsdorf
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04779
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wermsdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen Neubau Feuerwehrgerätehaus Wermsdorf
Die Gemeinde Wermsdorf liegt im Südwesten des Landkreises Nordsachsen. Infolge seiner geschichtlichen Bedeutung entwickelte sich Wermsdorf zu einer starken Gemeinde mit kleinstädtischem Charakter. Seine Fläche und Einwohnerzahl vergrößerte sich im Zuge der Gemeindegebietsreform beträchtlich. Einschließlich ihrer Ortsteile Calbitz, Collm, Gröppendorf, Lampersdorf, Liptitz, Luppa Mahlis, Malkwitz, Wadewitz und Wiederoda umfasst die Gemeinde eine Fläche von 105 km², in der rund 5.600 Einwohner leben, ist sie flächenmäßig eine der größten im Landkreis Nordsachsen und hat außerdem einen großen Anteil Wald- und Wasserflächen.
Nicht zuletzt der erfreulicher Weise stetig steigenden Bevölkerungszahl ist es nun auch geschuldet, dass die Infrastruktur in Bezug auf die vorhandenen Feuerwehrgerätehäuser einen weiteren Ausbau erfahren muss.
Insofern will die Gemeinde Wermsdorf ein Feuerwehrgerätehaus neu errichten, wobei beachtet werden muss, dass der Landkreis Nordsachsen im unmittelbaren Anschluss den Bau einer Rettungswache beabsichtigt.
Siehe Ausschreibungstext
Wermsdorf, DE
Die Gemeinde Wermsdorf will auf den Flurstücken 193/19 und 193/25 der Gemarkung Wermsdorf ein Feuerwehrgerätehaus mit 4 Stellplätzen der Stellplatzgröße 3 neu errichten, wobei das Gebäude selbstverständlich den Anforderungen der DIN 14092-1 genügen muß. Grundsätzlich ist die erforderliche Trennung schwarz/weiß entsprechend den derzeitig geltenden Vorschriften zu gewährleisten.
Die Feuerwehr Wermsdorf hat 42 Einsatzkräfte, wovon 8 Einsatzkräfte weiblich sind. Die Jugendfeuerwehr Wermsdorf hat 22 Einsatzkräfte, wovon 19 Einsatzkräfte weiblich sind.
Die Flurstücke, die im Eigentum der Gemeinde Wermsdorf stehen befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Oschatzer Straße“. Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes sind zu beachten.
Der Landkreis Nordsachsen plant auf einer Teilfläche des Flurstückes 193/19 in einem Umfang von ca. 1500qm die Errichtung einer Rettungswache, die eine direkte Ausfahrt auf die Oschatzer Straße haben soll. Die Planungen sowohl des Feuerwehrgerätehauses als auch der Rettungswache sind eng abzustimmen.
Die Außenanlagen sind mit dem Neubau und unter Berücksichtigung des geplanten Neubaus der Rettungswache auf den gegenständlichen Grundstücken neu zu strukturieren und umzusetzen.
Gegenwärtig ist das Areal unbebaut.
Lageeinordnung/Baugrundstück:
Das Baugrundstück kann wie folgt konkretisiert werden:
Wermsdorf, Gemarkung Wermsdorf; Flurstücke 193/19 und 193/25
Grundstücksgröße insgesamt: ca. 11.500 qm
Eigentümer des Grundstückes ist die Gemeinde Wermsdorf.
Das Grundstück kann wie folgt eingeordnet werden. Es befindet sich im Bereich des Bebauungsplangebietes „Gewerbegebiet Oschatzer Straße“ entlang oder unmittelbar angrenzend an die Oschatzer Straße. Entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplans (siehe Anlage) ist eine Aus- bzw. Einfahrt für die Rettungswache auf die Oschatzer Straße möglich. Hierzu hat es entsprechende Absprachen mit der zuständigen übergeordneten Behörde gegeben, die weiter zu verfolgen wären.
Es liegt ein Übersichtsplan, ein Katasterplan sowie der Bebauungsplan und ein Lage- und Höhenplan an.
Das Baugrundstück ist derzeitig unbebaut.
Die Flurstücke 193/19 und 193/25 sind medientechnisch bezüglich des Schmutzwassers, des Trinkwassers, des Stroms und des Gases erschlossen. Der Breitbandausbau erfolgte ebenfalls.
Die Hausanschlüsse sind für die genannten Medien herzustellen.
Das anfallende Regenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern.
Siehe Ausschreibungstext
Die Wertung der eingehenden Bewerbung erfolgt unter folgenden objektiven Kriterien und werden, wie folgt, bewertet. Die Kriterien bilden
Kriterium max.
erreichbare Punktzahl
durchschnittlicher Gesamtumsatz (Jahresmittel) der vergangenen drei Jahre (2018, 2019, 2020) 5
durchschnittliche Umsatz für einschlägige Leistungen in den vergangenen zehn Jahren (2011-2020) 5
durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter der vergangenen drei Jahre (2018, 2019, 2020) 5
durchschnittliche Anzahl der Architekten und Ingenieure der vergangenen drei Jahre (2018, 2019, 2020) 5
Berufserfahrung des Projektleiters 5
Berufserfahrung des Projektstellvertreters 5
Berufserfahrung des Planers Objektplanung 5
Berufserfahrung des Fachplaners TGA 5
Berufserfahrung des Fachplaners ELT 5
Berufserfahrung des Fachplaners Brandschutz 5
Berufserfahrung des Fachplaners Tragwerk 5
Berufserfahrung des Fachplaners Freianlagen 5
Anzahl der Referenzen für vergleichbare Planungsleistungen in den vergangenen zehn Jahren (2011-2020) 5
Anzahl der Referenzen für öffentliche Auftraggeber und mit Fördermitteln in den vergangenen sieben Jahren (2014-2020) 5
Die Gewichtung differenziert zwischen 1, 3 und 5 Punkten, wobei die jeweiligen gestellten Mindestanforderungen immer mit 1 Punkt bewertet sind.
Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung, vorausgesetzt, die Mindestkriterien sind erfüllt.
Die Bewertungsübersicht bzw. -matrix steht wie der Teilnahmeantrag u. a. auf www.eVergabe.de zur Verfügung.
Das weitere Verfahren wird auf die punktbesten Bewerber der Plätze 1 bis max. 5 beschränkt.
Bei Punktgleichheit erfolgt die Entscheidung durch Losentscheid.
Siehe Ausschreibungstext
Optionen: ja
LPH 1-3,
LPH 4, 5-7, 8-9 HOAI nach §§ 34 ff. HOAI
Grund der Optionen: Gewährung von Fördermitteln, Erteilung Baugenehmigung l
Siehe Ausschreibungstext
Der Teilnahmeantrag, der EEE-Vordruck (zwingend zu verwendende Unterlagen) sowie die Bewertungsmatrizen und der Vertragsentwurf unter www.eVergabe.de zur Verfügung.
Die Anfragen und die Antworten von Bewerbern werden ebenfalls eingestellt und anonymisiert.
Jeder Bewerber hat die Möglichkeit, das Baugrundstück zu besichtigen. Die Besichtigung wird seitens der Gemeinde Wermsdorf nicht durchgeführt, da es sich um ein unbebautes Grundstück handelt.
Es ist zu beachten, dass seitens des Herrn Keller keine Fragen zum Ausschreibungsverfahren beantworten wird. Diese Fragen können aus Gründen der Transparenz ausschließlich schriftlich über das Portal www.eVergabe.de erfolgen und werden dann form- und fristgerecht beantwortet.
Die Ausschreibung berücksichtigt die Belange des Mittelstandes angemessen, indem die Beteiligung auch von Bewerbergemeinschaften und Nachunternehmern ermöglicht wird und diese in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit regelmäßig durch Addition der jeweiligen Anforderungen mit dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder dem eigentlichen Bewerber und anderen Nachunternehmern ebenfalls die Mindestanforderungen erfüllen können und auch die Mindestanforderungen in Bezug auf die Referenzen sowohl durch den Bewerber oder das Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder die die Leistung erbringende Nachunternehmer gebracht werden können.
Sollten sich Bewerbergemeinschaften bewerben, die sich im Falle der Auftragserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, wer der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft ist und welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft welche Leistungen im Falle der Auftragserteilung erbringen wird.
Die Bewerbergemeinschaft hat der Auftraggeberin einen Ansprechpartner für alle wirtschaftlichen und planungsrechtlichen Fragen zu benennen.
Den Ausschreibungsunterlagen sind ein Übersichtsplan, ein Katasterplan sowie der Bebauungsplan und ein Lage- und Höhenplan angefügt.
Siehe Ausschreibungstext
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:
a) Befähigung zur Erlaubnis der Berufsausübung mit Nachweis der Berufszulassung durch Eintragung in ein Berufsregister entsprechend den Vorgaben der Europäischen Union bzw. desjenigen EU-Staates, in dem der Bewerber tätig ist.
Nachweis, dass die Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur geführt werden darf.
b) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber den Auftrag erbringt (Ausführung ausschließlich durch eigenes Unternehmen, Bewerbergemeinschaft oder mit Hilfe von Nachunternehmern).
Sollte die Leistungserbringung durch Bewerbergemeinschaften oder mit Hilfe von Nachunternehmern erfolgen, ist durch den Bewerber zu erklären, wie die Aufteilung der Leistungen erfolgen wird und welche Person der Ansprechpartner für alle wirtschaftlichen und planungsrechtlichen Fragestellungen ist.
c) Erklärung, ob und auf welche Art und Weise der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft oder eventuell tätiger Nachunternehmer wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verbunden sind.
d) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123, § 124 GWB bestehen.
e) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG,
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfalle eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben,
g) ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag nebst Anlagen und EEE-Vordruck; Unterlagen stehen unter www.eVergabe.de zur Verfügung.
h) Bedient sich der Bewerber gemäß § 47 VgV eines Nachunternehmers, so soll er durch eine Verpflichtungserklärung derselben nachweisen, dass der jeweilige Nachunternehmer tatsächlich die ihm zugedachte Leistung erbringen kann. Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind zwingend auch durch den Nachunternehmer abzugeben und den Bewerbungsunterlagen des Bewerbers beizufügen.
Eine Kostenerstattung gegenüber dem Bewerber für die Erstellung seiner Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Der Bewerber erhält die Bewerbungsunterlagen nicht zurück.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Siehe Ausschreibungstext
Folgende Erklärungen und Unterlagen sind durch oder mit den Bewerbungsunterlagen abzugeben oder diesen beizufügen:
a) Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020),
Erklärungen zum Umsatz bei einschlägigen Planungsleistungen in den letzten 7 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014-2020);
die Nachunternehmer benennen auch die Umsätze, wie vorstehend beschrieben.
Die jeweiligen Gesamtumsätze und Umsätze einschlägiger Planungsleistungen des Bewerbers oder des Nachunternehmers werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein,
b) Nachweis einer Berufshaftpflicht gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV über [Betrag gelöscht] EUR Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) bei einem Versicherungsunternehmen oder Kreditinstitut, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und übrigen Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsnehmers nachgewiesen werden, in der er den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an, nicht älter als sechs Monate sein und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied und bei Nachunternehmern für jeden Nachunternehmer ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegen.
c) Ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag und EEE-Vordruck; Unterlagen stehen unter www.eVergabe.de zur Verfügung.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Siehe Ausschreibungstext
Geforderte Mindeststandards:
- durchschnittlicher Gesamtumsatz (Jahresmittel) von [Betrag gelöscht] EUR
- durchschnittlicher Umsatz einschlägige Planungsleistungen (Mittel) [Betrag gelöscht] EUR
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden),
- ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag und EEE-Vordruck, Unterlagen stehen unter www.eVergabe.de zur Verfügung. Nachweis der im Auftragsfall vorliegenden Berufshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Siehe Ausschreibungstext
a) Angabe der durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV,
die Nachunternehmer benennen auch die Mitarbeiter wie vorstehend beschrieben.
Die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter der Bewerber/Bewerbergemeinschaft und der Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein,
b) Angabe der durchschnittlichen Anzahl von Architekten und Ingenieuren (Fachkräften) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, Angabe der im Zusammenhang mit der Leistungserbringung einzusetzenden Fachkräfte und die eindeutige Benennung des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters sowie der übrigen Fachplaner.
Die Erklärung des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gemäß § 75 VgV.
Die Person des Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Der jeweiligen Fachplaner erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG -Berufsanerkennungsrichtlinie- gewährleistet sind.
Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und die Nachunternehmer benennen auch die Anzahl der Mitarbeiter und Architekten und Ingenieure, wie vorstehend beschrieben. Die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter und Architekten und Ingenieure der Bewerber/Bewerbergemeinschaften und Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein,
c) Die Berufserfahrung des Projektleiters ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
d) Die Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
e) Die Berufserfahrung des Planers Objektplanung ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
f) Die Berufserfahrung des Fachplaners-TGA/HLS ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
g) Die Berufserfahrung des Fachplaners-TGA/ELT ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
h) Die Berufserfahrung des Fachplaners-Brandschutz ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
i) Die Berufserfahrung des Fachplaners-Tragwerk ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
j) Die Berufserfahrung des Fachplaners-Freianlagen ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
Angabe von mindestens drei Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV für die jeweils zu erbringenden Leistungen für Feuerwehrgerätehäuser bzw. vergleichbare Bauten in den vergangenen sieben Jahren (2014-2020). Die Nachunternehmer benennen zu den jeweils von ihnen zu erbringenden Leistungen auch drei Referenzen, wie vorstehend beschrieben. Referenzen können nicht mehrfach eingereicht werden.
Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen:
Von den drei geforderten Referenzen müssen mindestens zwei Referenzobjekte für öffentliche Auftraggeber sowie auf der Basis von Fördermitteln erfolgt sein.
Die Leistungserbringung soll durch die jeweiligen Auftraggeber schriftlich bestätigt sein.
Folgende Angaben sind bei den Referenzobjekten erforderlich:
- Bezeichnung des beauftragten Architektur- oder Ingenieurbüros
- Ggf. Bezeichnung des ARGE-Partners
- ggf. Benennung des Nachunternehmers,
- Projektbezeichnung,
- Name des Projektleiters
- Name des stellvertretenden Projektleiters
- Projektlaufzeit (mindestens 1 x LPH 2-8)
- Projektvolumen brutto insgesamt (KG 200-700)
- Projektvolumen Planungsleistung,
- beauftragte, selbst erbrachte Leistungen,
- beauftragte Leistungen des/der Nachunternehmer/s
- Honorarzone,
- Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens
- Länge der Planungs- und Bauzeit:
- öffentliche Fördermittel (welches Fördermittelprogramm)
- öffentliche Auftraggeberin/Kontaktdaten Auftraggeberin
Sonstiges:
Die Angaben zu den Referenzobjekten im vorstehenden Sinne sind auf jeweils höchstens zwei DIN A4-Seiten einschließl. eventueller graphischer Darstellungen (Grundrisse, Ansichten, Fotos und Beschreibung in Textform) zu beschränken.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzobjekte zu prüfen. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die erbrachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Siehe Ausschreibungstext
Geforderte Mindeststandards des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft:
- durchschnittliche Anzahl von mindestens 10 Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020)
- durchschnittliche Anzahl von mindestens 7 Architekten (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) und/oder Ingenieuren (im Sinne von § 75 Abs. 2 VgV) inklusive Geschäftsführung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020)
- 15 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter
- 10 Jahre Berufserfahrung für den stellvertretenden Projektleiter
- 7 Jahre Berufserfahrung für den Planer Objektplanung
- 7 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner – TGA/HLS
- 7 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner - Brandschutz
- 7 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner – TGA/ELT
- 7 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner – Tragwerk
- 7 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner Freianlagen
- 3 Referenzen für Feuerwehrgerätehäuser bzw. vergleichbare Bauten;
- davon 2 Referenzobjekte für öffentliche Auftraggeberinnen und mit Umsetzung von Fördermitteln;
- ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag und Vordruck-EEE, Unterlagen stehen unter www.eVergabe.de zur Verfügung; Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den vorstehend angegebenen Deckungssummen ist abzugeben.
Siehe Ausschreibungstext
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Architekten und Ingenieuren
Siehe Ausschreibungstext
Folgende Zuschlagskriterien sind darzustellen:
a) Darstellung eines möglichen Umsetzungskonzeptes mit kurzer Darstellung der konkreten Herangehensweise an die ausgeschriebene Aufgabenstellung,
b) Vorstellung zur Projektorganisation / interne und externe Kommunikation
c) Darstellung und Herangehensweise an die mögliche Raumaufteilung / Raumakustik
d) Darstellung und Herangehensweise an Kostenplanung und Kostensicherung;
e) Darstellung und Herangehensweise an die zeitliche Umsetzung der Planung und Ausführung / Terminplanung / Terminsicherung;
f) Methoden zur Sicherung der Kosteneffizienz / Folgekosten / Qualitätsmanagement / Nachhaltigkeit (Ökologie);
g) Vorstellung des Projektteams / Verfügbarkeit der Projektbeteiligten / Präsentation des Projektteams / technische Büroausstattung
h) Erfahrungen bei der Unterstützung zur Beantragung und Umsetzung sowie Abrechnung von Fördermitteln;
i) umfassende Darstellung eines Referenzobjektes für eine Kommune;
Siehe Ausschreibungstext
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die Anlagen und der EEE-Vordruck sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist digital bei www.eVergabe.de einzureichen. Nicht unterschriebene bzw. nicht digital eingereichte Bewerbungen bei www.eVergabe.de werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Ein Angebot, das nicht form- oder fristgerecht eingegangen ist, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten (wobei er hierfür nachweispflichtig ist),
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in digitaler Form an die Auftraggeberin unter www.eVergabe.de spätestens 4 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten.
Verbindliche Stellungnahmen, die für alle Bewerber von Relevanz sind, werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter www.eVergabe.de bis 4 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht,
c) eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Auftraggeberin und werden nicht zurückgesandt,
d) geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen,
e) Informationspflicht der Bewerber:
Der Bewerber verpflichtet sich, sich eigenverantwortlich bis 4 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter wurde der Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 4 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Internetseite veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dies der Auftraggeberin bis zum Ende der Teilnahmefrist auf www.eVergabe.de, mitzuteilen, sofern:
- der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
- der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen,
- der alte Teilnahmeantrag - ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist der Auftraggeberin vorliegen muss,
- der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrecht gehalten wird.
Der Teilnahmeantrag und die übrigen Unterlagen, die zwingend zu verwenden sind sowie die Bewertungsmatrizen, der Vertragsentwurf und der Beschluss sowie die Begründung zum Bebauungsplan stehen unter www.eVergabe.de zur Verfügung.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise zum Teilnahmeantrag bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht (§ 56 VgV). Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Anfragen und die Antworten von Bewerbern werden ebenfalls anonymisiert eingestellt.
Siehe Ausschreibungstext
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419970
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber der Auftraggeberin innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Vergabeverstoßes und endet mit Ablauf des zehnten Kalendertages, spätestens jedoch mit Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf dieser Frist Vergabeverstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht mehr gerügt werden können. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB). Die Auftraggeberin informiert im Sinne des § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss denjenigen bzw. diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Mitteilungen erfolgen ausschließlich auf www.eVergabe.de an den Bieter. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bieter damit einverstanden und verpflichtet sich, dass der Schriftverkehr ausschließlich über www.eVergabe.de erfolgt und zwar auch in Bezug auf die Mitteilung über beabsichtigte Rechtsbehelfe seitens des Bieters. Weiterhin erklärt sich der Bieter einverstanden, dass den nichtberücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird. Siehe Ausschreibungstext
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419970
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de