Leonberg - Auswahl eines Ingenieurbüros für die Sanierung der EMSR-Technik Kläranlage Mittleres Glemstal
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leonberg
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71226
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leonberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leonberg - Auswahl eines Ingenieurbüros für die Sanierung der EMSR-Technik Kläranlage Mittleres Glemstal
Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen für die Sanierung der EMSR-Technik (Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik) auf der Kläranlage Mittleres Glemstal der Stadt Leonberg unter Berücksichtigung der aktuell am Markt erhältlichen Anlagentechnik, die hohe Betriebsverfügbarkeit und zuverlässige Bedienbarkeit mit technischer Innovation vereinbart.
Kläranlage Mittleres Glemstal, 71229 Leonberg
Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen für die Sanierung der EMSR-Technik auf der Kläranlage Mittleres Glemstal unter Berücksichtigung der aktuell am Markt erhältlichen Anlagentechnik, die hohe Betriebsverfügbarkeit und zuverlässige Bedienbarkeit mit technischer Innovation vereinbart. Die Sanierung gliedert sich in kurz- und mittelfristige Maßnahmen. Sofortige Maßnahmen (im wesentlichen Reinigungsarbeiten) sowie anstehende langfristige Maßnahmen sind nicht Gegenstand dieses VgV-Verfahrens.
Die Kläranlage hat eine Anschlussgröße von rd. 87.000 EW.
Kurzfristige Maßnahmen (in 1 bis 3 Jahren): neuer MS-Raum inkl. Technik, neuer Traforaum inkl. Technik, Erneuerung Niederspannungshauptverteilung (NSHV), neuer NSHV-Raum für NSHV-Schaltanlage, Erneuerung NS-Verteilung für Rechen und Sandfang, Erneuerung Switche Bussystem, Erneuerung Prozessleitsystem Mittelfristige Maßnahmen (in 4 bis 6 Jahren): Erneuerung NS-Verteilung (Vorklärbecken, Filtratspeicher, Nachklärung, Rücklaufschlamm, Schlammbehandlung, Schlammfaulung, Voreindicker, Nacheindicker, Schlammpressen) Der Auftraggeber beabsichtigt hierfür folgende Leistungen zu vergeben:
- Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß HOAI § 55 (LPh 1-9)
Darüber hinaus sollen noch besondere Leistungen beauftragt werden:
- LPh 8 Fortschreibung der Ausführungspläne bis zum Bestand
Neben den planerischen und konzeptionellen Vorüberlegungen ist die Aufgabe des Ingenieurbüros die Ausführungsplanung und Realisierung der gewählten Lösungen.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere sonstige Leistungen und/oder Stufen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
unter https://www.subreport.de/E67214893 finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Bewerbungsformulare und weitere Unterlagen können von dort kostenlos heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.
Siehe auch unter VI.3) Zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ingenieurleistungen Sanierung EMSR-Technik KA Mittleres Glemstal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schlangenbad
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65388
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Unterlagen sind elektronisch einzureichen.
2) Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
3) Fragen zur Bewerbung sind ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport zu stellen. Eine rechtzeitige Beantwortung der Fragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen kann nur erfolgen, wenn die Fragen bis spätestens 24.02.2021 eingehen. Rückfragen von Bewerbern, deren Beantwortung über die in den Vergabeunterlagen hinausgehende Informationen enthält, werden unter der Subreport-ID E67214893, auf der die sonstigen Vergabeunterlagen zu finden sind, veröffentlicht. Ein Download der Vergabeunterlagen ohne Registrierung führt zu einem anonymen Interessenten. Sollte die Vergabestelle Änderungen an den Vergabeunterlagen vornehmen, können anonyme Interessenten nicht berücksichtigt werden, während registrierten Interessenten per E-Mail die Informationen übermittelt werden.
4) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Es genügt zunächst grundsätzlich die Einreichung gut lesbarer Kopien. Auf Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften vorzulegen.
5) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt aucht für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an den betroffenen Bieter ergangen ist.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de