Umweltbaubegleitung-LAP-Artenschutz Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_INFRA-2021-0002
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umweltbaubegleitung-LAP-Artenschutz
Umweltbaubegleitung Vor Bauausführung
Allgemeine Umweltbaubegleitung
Landschaftspflegerische Ausführungsplanung, Objektplanung Freianlagen gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 2, §38 HOAI, LPH 1 bis 8
Spezielle Artenschutzmaßnahmen
Stuttgart
Der Verband Region Stuttgart als Aufgabenträger für die S-Bahn, hat die SSB AG beauftragt, die S-Bahn Neubaustrecke (S2) Filderstadt-Bernhausen - Neuhausen a.d.F. als Verlängerung der bestehenden S-Bahnstrecke zu planen und zu realisieren. Im Zuge von Bauprozessen für das S2-Projekt, werden Eingriffe in die bestehende Landschaft und die Neuplanung von Grün- und Restflächen erforderlich. Im Landschaftspflegerischen Begleitplan sind diese Eingriffe textlich und planerisch dargestellt. Dies ist die Basis für die Erstellung des Landschaftspflegerischen Ausführungsplans und der Ausführungsplanung für die Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen. Die Herstellung der konstruktiven Ingenieurbauwerke, der S-Bahntrasse, der Haltestationen, der
Folgemaßnahmen und die Maßnahmen aus dem LBP und der saP müssen umweltverträglich erfolgen und deshalb aus ökologischer Sicht von der Umweltbaubegleitung überwacht bzw. betreut werden. Es wird verwiesen auf die allgemeine und spezifische Projektbeschreibung.
Der Auftrag enthält die nachfolgenden Leistungen:
1) die Planung und Bauüberwachung von Freianlagen nach § 38 ff. HOAI für das Objekt 1 (Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Eingriffen gem. LBP, Ausgleichsmaßnahmen gem. LBP, populationsstützende Maßnahmen gem. LBP) - Planung LAP Grundleistungen LPH 1-7 - Bauüberwachung Freianlagen Grundleistungen LPH 8 (Optional)
2) die Planung und Bauüberwachung von Freianlagen nach § 38 ff. HOAI für das Objekt 2 (Ersatzmaßnahme E2 - Gewässerrenaturierungsmaßnahmen am Bombach) - Planung LAP Grundleistungen LPH 1-7 - Bauüberwachung Freianlagen Grundleistungen LPH 8 (Optional)
3) die Umweltbaubegleitung, u.a. für die FCS-Maßnahmen für 3 Projektphasen: Baufeldfreimachung, Bauphase, Monitoring Artenschutz - Vor Bauausführung, Allgemeine Umweltbaubegleitung /ökologische Baubegleitung der S2-Baumaßnahmen - Bauausführung, Allgemeine Umweltbaubegleitung /ökologische Baubegleitung der S2-Baumaßnahmen (Optional)
4) spezielle Artenschutzmaßnahmen - Durchführung der Umsiedlung von artengeschützten Eidechsen mit Berichterstattung - Monitoring mit Berichtserstattung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1 angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15