Ertüchtigung des Digitalen Alarmierungssystems des Landkreises Esslingen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73728
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-esslingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ertüchtigung des Digitalen Alarmierungssystems des Landkreises Esslingen
Ertüchtigung des Digitalen Alarmierungssystems des Landkreises Esslingen für die Bereiche Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst im POCSAG-Standard
Esslingen am Neckar
Ertüchtigung des Digitalen Alarmierungssystems des Landkreises Esslingen für die Bereiche Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst im POCSAG-Standard durch sukzessiven Austausch von 26 Digitalen Alarmumsetzern (DAU) im laufenden Betrieb des bestehenden Digitalen Alarmierungssystems mit einem anschließenden zweijährigen Systemwartungsvertrag. Der Alarmierungsbetrieb muss während der gesamten Projektlaufzeit unterbrechungsfrei (bis auf den jeweiligen DAU-Standort, der gerade ertüchtigt wird) weitergeführt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA3 Münster
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.selectric.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevor-schriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen a.N.
Postleitzahl: 73728
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: www.landkreis-esslingen.de