Gebäudereinigung in Objekten der Stadt Herrenberg Referenznummer der Bekanntmachung: 65_2021_26
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herrenberg
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71083
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.herrenberg.de/ausschreibung
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung in Objekten der Stadt Herrenberg
Dienstleistung:
verschiedene Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Glasreinigung)
Unterhalts-/Grundreinigung in 53 Objekten
versch. Gebäude der Stadt Herrenberg 71083 Herrenberg
Unterhalts-/Grundreinigung in 53 Objekten (ca. 4,1 Mio. m2 Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung)
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend einmalig um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Entfernung zum nächstgelegenen Referenz-Auftrag gleicher Größenordnung
Unterhalts-/Grundreinigung in 10 Objekten
versch. Gebäude der Stadt Herrenberg 71083 Herrenberg
Unterhalts-/Grundreinigung in 10 Objekten (ca. 2,7 Mio. m2 Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung)
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend einmalig um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Entfernung zum nächstgelegenen Referenz-Auftrag gleicher Größenordnung
Unterhalts-/Grundreinigung in 27 Objekten
versch. Gebäude der Stadt Herrenberg 71083 Herrenberg
Unterhalts-/Grundreinigung in 27 Objekten (ca. 2,7 Mio. m2 Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung)
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend einmalig um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Entfernung zum nächstgelegenen Referenz-Auftrag gleicher Größenordnung
Unterhalts-/Grundreinigung in 18 Objekten
versch. Gebäude der Stadt Herrenberg 71083 Herrenberg
Unterhalts-/Grundreinigung in 18 Objekten (ca. 2,6 Mio. m2 Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung)
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend einmalig um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Entfernung zum nächstgelegenen Referenz-Auftrag gleicher Größenordnung
Glas- und Rahmenreinigung in 55 Objekten
versch. Gebäude der Stadt Herrenberg 71083 Herrenberg
Glas- und Rahmenreinigung in 55 Objekten (ca. 23.000 m2 Glasfläche jährlich)
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend einmalig um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Entfernung zum nächstgelegenen Referenz-Auftrag gleicher Größenordnung
Glas- und Rahmenreinigung in 42 Objekten
versch. Gebäude der Stadt Herrenberg 71083 Herrenberg
Glas- und Rahmenreinigung in 42 Objekten (ca. 13.000 m2 Glasfläche jährlich)
Die Laufzeit verlängert sich stillschweigend einmalig um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Entfernung zum nächstgelegenen Referenz-Auftrag gleicher Größenordnung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindestumsatz in den letzten 3 abgelaufenen Kalenderjahren (2018-2020) im Bereich Gebäudereinigung (Eigenerklärung)
Der Bewerber muss in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2018-2020) jeweils mindestens folgende Umsätze im Bereich Gebäudereinigung erzielt haben:
Lose 1-4: [Betrag gelöscht] EUR netto / Lose 5-6: [Betrag gelöscht] EUR netto.
Aktuelle Referenzen vergleichbarer Aufträge (Eigenerklärung) mit folgenden Angaben: Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefon-Nummer, Gebäudetypen, Art der Leistung, Jahresauftragswert, Jahresreinigungsfläche, davon Jahresreinigungsfläche in Schulen und Kitas (für Lose 1-4), Ausführungsbeginn.
Der Bewerber muss mindestens 2 aktuelle Referenzen vergleichbarer Aufträge verschiedener Auftraggeber benennen, die jeweils alle geforderten Angaben (s. o.) enthalten. Dabei sind nur Referenzen zulässig, die von der gleichen Niederlassung betreut werden, die laut Teilnahmeantrag für die Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags vorgesehen ist. Auch die Stadt Herrenberg kann - sofern zutreffend - als Auftraggeber angegeben werden. Aktuell ist eine Referenz, deren Vertragszeitraum zum Abgabezeitpunkt des Teilnahmeantrags noch nicht beendet ist. Vergleichbar ist ein Auftrag dann, wenn er die folgenden Mindestanforderungen erfüllt: Gebäudetypen = vergleichbare Gebäude (Schulen, Verwaltungsgebäude, Kindertagesstätten), Art der Leistung = Unterhaltsreinigung ggf. mit Grundreinigung (Lose 1-4) / Glasreinigung (Lose 5-6), Jahresauftragswert (netto) = [Betrag gelöscht] EUR (Lose 1-4) / [Betrag gelöscht] EUR (Lose 5-6), Jahresreinigungsfläche = 2,5 Mio. m2 (Lose 1-4) / 12.500 m2 (Lose 5-6), davon Jahresreinigungsfläche in Schulen und Kitas = 1,5 Mio. m2 (Lose 1-4), Ausführungsbeginn = spätestens 27.09.2020.
Die Mindestlohnregelungen für das Gebäudereiniger-Handwerk gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz sind zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
An Stelle von Vor-Ort-Besichtigungen werden in der Angebotsphase Videos zur Gebäudesituation bereitgestellt. Jeder Bieter hat mit seinem Angebot zu bestätigen, dass er sich diese Videos angesehen hat.
In den Vergabeunterlagen werden im Sinne von Leistungs- und Funktionsanforderungen Unter- und Obergrenzen für die durchschnittlichen Leistungswerte der Unterhaltsreinigung pro Raumgruppe und der Grundreinigung definiert. Liegt der kalkulierte Wert für mind. eine Raumgruppe und/oder für die Grundreinigung außerhalb der Grenzwerte, wird das Angebot für das jeweilige Los von der Wertung ausgeschlossen.
Wird für die Unterhaltsreinigung ein Stundenverrechnungssatz kalkuliert, der ohne Objekt-Betreuung nicht mindestens 70 % über dem maßgeblichen Tariflohn liegt, hat der Bieter seinem Angebot für alle Positionen seiner Stundenverrechnungssatz-Kalkulation ausführliche, realistische und nachvollziehbare Berechnungen und Erläuterungen beizufügen. Eine detaillierte Prüfung der Angaben durch den Auftraggeber bleibt vorbehalten. Dabei wird ein enger Maßstab angelegt.
Für die Lose 1 bis 4 (Unterhalts-/Grundreinigung) ist eine Zuschlagslimitierung vorgesehen. Jeder Bieter kann alle Lose anbieten, den Zuschlag aber für maximal 2 dieser 4 Lose erhalten.
Dafür gelten folgende Regeln: Für jedes Los erfolgt eine eigenständige Wertung. Liegt ein Bieter in genau einem oder 2 Losen nach Punkten auf dem ersten Platz, erhält er dafür den Zuschlag. Erreicht ein Bieter in mehr als 2 Losen den ersten Platz, erhält er den Zuschlag für 2 Lose gemäß der von ihm im Angebot genannten Reihenfolge. In den anderen Losen rückt der Nächstplatzierte nach.
Ebenso ist für die Lose 5 und 6 (Glasreinigung) eine Zuschlagslimitierung vorgesehen. Jeder Bieter kann auch hier beide Lose anbieten, den Zuschlag aber für maximal eines dieser beiden Lose erhalten.
Dafür gelten folgende Regeln: Für jedes Los erfolgt eine eigenständige Wertung. Liegt ein Bieter in genau einem Los auf dem ersten Platz, erhält er dafür den Zuschlag. Erreicht ein Bieter in beiden Losen den ersten Platz, erhält er den Zuschlag für das Los gemäß der von ihm im Angebot genannten Priorität. Im anderen Los rückt der Nächstplatzierte nach.
Der Zuschlag für die Lose der Unterhalts-/Grundreinigung und die Lose der Glasreinigung beeinflussen sich nicht gegenseitig. D. h. ein Bieter kann insgesamt den Zuschlag für maximal zwei Lose der Unterhalts-/Grundreinigung und ein Los der Glasreinigung erhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMSYYH0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.