Projektsteuerung Landesbetrieb Gewässer beim RPS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.istw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung Landesbetrieb Gewässer beim RPS
Der Landesbetrieb Gewässer (LBG) im Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) ist auch für Bauprojekte an Gewässern des Landes (G.I.O) zuständig und hat die Fachfederführung für die Hochwassergefahrenkarten (HWGK). Tätigkeitsschwerpunkte sind der Hochwasserschutz und die Gewässerökologie. Die notwendigen Finanzmittel werden dem Landesbetrieb vom Umweltministerium zugewiesen. Hinzu kommen weitere Mittel Dritter (insbesondere für Ausgleichsmaßnahmen). Die Höhe der bewirtschafteten Mittel lag in den letzten Jahren im Durch-schnitt bei jährlich [Betrag gelöscht] EUR.
Vom Umweltministerium wurde 2020 ein mit den LBG abgestimmte „übergeordnete Projekt- und Finanzsteuerung“ (SK-LBG-BW) eingeführt. Der Tätigkeitsschwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung ist die Unterstützung bei der Implementierung dieser Steuerungskonzeption und die Projektsteuerung von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen für einen öffentlichen Auftraggeber.
Regierungspräsidium Stuttgart in Stuttgart / Vaihingen
Rahmenvereinbarung über Leistungen der Projektsteuerung - Bearbeitung in Teilaufträgen - zu folgenden Themen / Aufgaben. Diese Leistungen sind in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Behörden und Akteuren zu erbringen.
1. Implementierung der übergeordneten Projekt- und Finanzsteuerung im LBG des RPS, insbesondere:
- Analyse der Strukturen des Landesbetriebes sowie die der derzeitigen Einbettung in das RPS
- Erarbeitung und Umsetzung eines Implementationskonzeptes auf Basis der Analysen
- Schulung der Projektverantwortlichen und der Mitarbeitenden des Rechnungswesens in Fragen der „übergeordneten Projekt- und Finanzsteuerung“.
2. Unterstützung bei der Steuerung des Bau- und Investitionsprogramms sowie der Maßnahmen des Betriebes und Unterhaltung, der HWGK und des Messwesens, insbesondere:
- Abfragen und Meldungen im Rahmen der übergeordneten Projekt- und Finanzsteuerung
-Unterstützung bei der Koordination der Budgetverteilung und Controlling der Budgetbewirtschaftung
- Unterstützung des Rechnungswesens
3. Unterstützung bei der allen Phasen der Maßnahmenplanung und Maßnahmenumsetzung des Bau- und Investitionsprogramms sowie der Maßnahmen der HWGK und des Messwesens, insbesondere:
- Unterstützung bei der Mittelfristigen Planung
- Aufstellung und Überwachung von Organisations-, Termin-, Kosten- und Zahlungsplänen, bezogen auf Projekt und Projektbeteiligte
- Koordinierung und Steuerung einer Maßnahme bzw. der Maßnahmenbeteiligten
- Maßnahmenabschluss
- Betreuung im Vertragswesen und Ausschreibungs- und Vergabewesen
Die Referate 53.1, 53.2 und 51 beim RPS sind Teil des LBG und für Bauprojekte an den Gewässern erster Ordnung (G.I.O) zuständig, für die das Land Ausbau- und Unterhaltungslastträger ist (mit Ausnahme der Bundeswasserstraße Neckar). Im Referat 53.2 ist die Fachfederführung (FFF) für die Hochwassergefahrenkarten angesiedelt. Die Schwerpunkte der Bauprojekte liegen bei der Gewässerökologie und dem Hochwasserschutz. Vordringliche Aufgaben sind:
Die landeseigenen Hochwasserschutzeinrichtungen im Regierungsbezirk soweit erforderlich zu ertüchtigen.
Die Verbesserung des Hochwasserschutzes durch technische Maßnahmen für die an GIO liegenden Kommunen
Die Umsetzung von Gewässerentwicklungsmaßnahmen zur Erreichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie an den G.I.O..
Vom Umweltministerium wurde 2020 ein mit den LBG abgestimmte „übergeordnete Projekt- und Finanzsteuerung“ (SK-LBG-BW) eingeführt. Die Einführung und der dauerhafte Betrieb der SK-LBG-BW bedarf beim LBG Stuttgart der externen Unterstützung.
Die Vielzahl der unterschiedlichen Projekte und der verschiedenen Finanzquellen (Landesmittel und Mittel Dritter insbesondere Beiträge der Kommunen evtl. EU-Fördergelder) mit z.T. erheblichem Dokumentationsaufwand erfordert sowohl eine Gesamtsteuerung der einzelnen Finanzierungsprogramme als auch eine einheitlich strukturierte Steuerung der einzelnen Projekte.
Die Abstimmung und Priorisierung der baulichen Aufgaben erfolgt über alle LBG in den jährlich zu erstellenden Teilbauprogrammen (, technischer Hochwasserschutz, und Gewässerökologie). Die Vorbereitung der Abstimmung in den Teilbauprogrammen ist ein wichtiger Teil des Gesamtsteuerungsaufwands welcher über die finanzielle und organisatorische Unterstützung der einzelnen Projekte deutlich übersteigt. Die Höhe der bewirtschafteten Mittel lag in den Jahren 2018 bis 2021 im Rahmen zwischen 16 bis 30 Mio. EUR, im Durchschnitt, über den genannten Zeitraum, standen jährlich 21,8 Mio. EUR zur Verfügung.
Der Umfang der voraussichtlichen monatlichen Arbeitszeit bewegt sich in einem Bereich von 100 bis 180 Tage pro Jahr, je nach Anzahl der Projekte und zur Verfügung stehender Mittel. Im ersten Jahr wird von einem deutlich höheren Aufwand zur Implementierung der übergeordneten Projekt- und Finanzsteuerung ausgegangen.
Kriterium 1: Einhaltung der formellen Anforderungen
Kriterium 2: Einhaltung der Mindestanforderungen (siehe III.1 ff.)
Kriterium 3: Fachliche Eignung über die Nennung von vergleichbaren Projekten
In folgender Aufstellung sind die Kriterien zu Nr. 3 nur kurz beschrieben. Die detaillierten Anforderungen, Gewichtung und Bewertung sind im (veröffentlichten) Prüf- und Bewertungsbogen sowie im Antragsmuster dokumentiert.
Die Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von erbrachten vergleichbaren Leistungen / Projekten des Antragstellers für folgende Themen:
1. Projektsteuerungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber (3 %),
2. Projektsteuerungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber im baulichen Bereich (5 %),
3. Projektsteuerungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber im baulichen Bereich im Wasserbau an Fließgewässern (10 %),
4. Kostensteuerung und Kostenkontrolle (8 %)
5. Förderprojekte (3 %)
6. Kombiprojekte ohne Förderung (6 %)
7. Kombiprojekte mit Förderung (8 %)
8. Kontinuierliche Projektsteuerung bei öffentlichem AG (10 %)
9. Mitarbeit im Bereich Haushaltsüberwachung (6 %)
10. Mitarbeit im Bereich Haushaltsüberwachung im System SAP (8 %)
11. Bearbeitung der Projektsteuerung mit beteiligten Stellen außerhalb des AG (8 %)
12. Ausarbeitung einer Vorgehensweise zu Aufstellung einer Projektsteuerungssystematik bei AG (15 %) *
13. Implementierung einer Projektsteuerungssystematik bei AG (10 %) *
Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind:
- Die Referenzen müssen in den Jahren 2019-2021 erstellt worden sein und müssen weitestgehend im Jahr 2021 fertiggestellt sein (in Anlehnung an die Empfehlung der Vorschriften die letzten 3 Jahre zu verwenden).
- Der zu vergebende Projektumfang ist angedacht mit 100.000 € brutto je 4 Jahre. Aus diesem Umfang ergeben sich für die Referenzen folgende vergleichbare Mindestkriterien für den Auftragsumfang der angegebenen Leistung:
o Je Einzelprojekt mindestens 40.000 € brutto
o Bei Jahres- (Einzel-) -projekten mindestens 40.000 € brutto pro Jahr
o Je Kombiprojekt mindestens 80.000 € brutto
o Bei Jahres- (Kombi-) -projekten 80.000 € brutto pro Jahr
Das Auftragsvolumen bezieht sich dabei nicht auf den Anteil der fachlich gefragten Leistung, sondern auf die Summe der Gesamtbeauftragung.
- Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von dem jeweiligen Teilnehmer der Bewerbergemeinschaft genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen ist.
- Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim Auftraggeber zu überprüfen.
- Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom damaligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
- Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.
- Zu jedem Thema gehen nur die 3 besten Referenzen in die Bewertung ein.
* Bei den Themen zu 12) und 13) erfolgt eine besondere Bewertung:
Es wird nur 1 Referenz gefragt. Die Referenz muss in den Jahren 2017-2021 erstellt worden sein und muss weitestgehend im Jahr 2021 fertiggestellt sein. Umfasst die Referenz die gefragten Leistungen für bauliche Projekte im Wasserbau an Fließgewässern erhält sie die doppelte Punktzahl.
Entsprechend der genannten Gewichtung können insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden (Details siehe Prüf- und Bewertungsbogen).
Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhandlungsverfahren.
Anträge welche eine Mindestpunktzahl von 30 Punkten nicht erreichen werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Erklärungen wurden in das zur Verfügung stehenden Antragsmuster eingearbeitet.
A) Erklärung über die Rechtsform des Antragstellers, der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie der Person des Antragstellers die den Antrag im Auftrag des Bewerbers abgibt. Die Person welche den Antrag / die Erklärungen abgibt muss berechtigt sein Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen.
B) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen.
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben A bis G sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
A) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, dass der Bewerber sich verpflichtet im Fall einer Beauftragung über die gesamte Bearbeitungszeit eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für sonstige Schäden zu haben.
B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt wird. Darin sind alle Mitglieder aufzuführen und der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren ist nicht zugelassen.
Es wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Vor Auftragserteilung wird deshalb ein Nachweis über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung verlangt.
C) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber den Auftrag mithilfe von Unterauftragnehmern erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
D) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob dritte Unternehmen auf Seiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe). Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften.
E) Der Teilnahmeantrag muss eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgeld (für öffentliche Aufträge, welche vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden) enthalten.
F) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über den Jahresumsatz (brutto) des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 2 Geschäftsjahre enthalten.
G) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 2 Geschäftsjahre enthalten.
Zu A) Mindest-Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung: 1,5 Mio. EUR bei Personenschäden sowie von 1,0 Mio. € sonstigen Schäden. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert).
Zu F) Ausschlusskriterium: Geforderter durchschnittlicher Jahresumsatz in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 2 Geschäftsjahre mindestens: 150.000 €
Zu G) Ausschlusskriterium: Geforderte durchschnittliche Anzahl von (Vollzeit-) Beschäftigten in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 2 Jahre mindestens: 2 Beschäftigte.
Nachweis der fachlichen Eignung über die Angabe von vorhandenen Fach- / Führungskräften und vorhandener Softwareausstattung gemäß den nachfolgend genannten Mindestkriterien.
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben A bis D sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
A) Nachweis von Fachkräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags
B) Nachweis von Führungskräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags.
C) Softwareausstattung
D) Mindestpunktzahl in der Bewertung vergleichbarer Leistungen
Zu A) Nachweis von Fachkräften mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung in folgenden Bereichen:
- 1 Fachkraft in der Projektsteuerung baulicher Anlagen
Zu B) Nachweis von 1 Fachkraft mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Leitung von Bearbeitungsteams in der Projektsteuerung.
Zu C) Es wird kein Nachweis der Mindestausstattung an Software gefordert.
Allerdings müssen die Kommunikation und der Datenaustausch mit dem AG leicht möglich sein. Der AG arbeitet mit der Software von Microsoft (Word, Excel, Access, Powerpoint etc.). Texte, Berichte, Berechnungen, Zusammenstellungen sind deshalb so abzugeben, dass diese ohne Umwandlung mit der Software des AG gelesen und bearbeitet werden können.
Zu D) Mindestpunktzahl in der Bewertung vergleichbarer Leistungen
Bei der Bewertung der Eignung (siehe Ziffer II.2.9) müssen mindestens 30 von 100 möglichen Punkten erreicht werden.
A) Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden.
B) VOL Teil B - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
(vom 5. August 2003)
C) Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Ausschreibungsplattform angenommen. Diese werden zentral beantwortet. Alle Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) über die Ausschreibungsplattform zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten / Bewerber dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die Ausschreibungsplattform verwiesen. Interessenten / Bewerber haben sich selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments "Fragen und Antworten" zu informieren.
Alle Fragen müssen bis spätestens Freitag, 17.09.2021 – 12:00 Uhr vorliegen, damit die rechtzeitige Beantwortung gewährleistet werden kann. Später eingehende Fragen können aus Gründen der Chancengleichheit nicht beantwortet werden. Die letztmalige Aktualisierung dieses Dokuments ist für Dienstag, 21.09.2021 vorgesehen und wird entsprechend gekennzeichnet.
B) Der Antragsteller trägt die alleinige Verantwortung, dass sein Antrag / Angebot rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle vorliegt. Auch bei der elektronischen Angebotsabgabe kann es zu technischen Schwierigkeiten kommen weshalb eine rechtzeitige Abgabe der Unterlagen dringend empfohlen wird.
C) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern.
D) Den Bewerbern wird empfohlen das vorbereitete Antragsmuster zu verwenden einzureichen. Darin werden alle notwendigen Angaben abgefragt. Das Ausfüllen wird erleichtert und Fehler vermieden.
Unterlagen, die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
E) Ergänzung zu III.2.3) „Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal“. Dieses wird im Verhandlungsverfahren abgefragt.
F) Im Teilnahmeantrag und im Angebot muss der Namen der natürlichen Person angegeben werden, welche die Erklärungen im Auftrag des Bewerbers abgibt. Diese Person muss berechtigt sein Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen. Anträge ohne diese Angabe werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
G) Alle Angaben haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
H) Die Antragsunterlagen sind digital in Textform ausschließlich über die o.g. Ausschreibungsplattform einzureichen.
I) Alle Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung zu ihrem Teilnahmeantrag informiert (In der Regel innerhalb von 3 Wochen nach dem Termin für den spätestens Eingang des Antrags).
J) Der Auftraggeber wird für die Bieter deren Angebot beauftragt werden sollen (ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) und Unterauftragnehmer) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
K) Im Zuge des Gesamtprojekts „Übergeordnete Projekt- und Finanzsteuerung in den Landesbetrieben Gewässer des Landes Baden-Württemberg hat das Büro INFRASTRUKTUR & UMWELT Professor Böhm und Partner, Darmstadt mitgewirkt.
Das Büro wat Ingenieurgesellschaft mbH, Karlsruhe hat 2020 einzelne, kleinere Aufgaben in der Projektsteuerung beim RPS bearbeitet.
Die erarbeiteten Unterlagen beider Büros werden im Vergabeverfahren allen Interessenten über das Ausschreibungsportal zur Verfügung gestellt. Damit wird der Wissensvorsprung dieser Büros
ausgeglichen. Sie werden daher nicht vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, sind aber auch nicht für das Verhandlungsverfahren vorausgewählt.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 11.02.2020:
„.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 € und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html