Betriebshofübergreifendes Lademanagementsystem (LMS) für die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 162-20-E14
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE213122348
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Adresse des Beschafferprofils: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebshofübergreifendes Lademanagementsystem (LMS) für die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH betreibt die Stadtbahn-, Straßenbahn- und Buslinien in Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen. Sie ist dabei in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar mit Betriebshöfen, Bahnhöfen, Haltestellen, Betriebsanlagen, Kundenzentren, Verkaufsstellen und Verkehrsmitteln präsent. Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH plant die Umstellung ihrer Busflotte auf Fahrzeuge mit alternativen Antrieben. Insgesamt werden künftig mehr als 80 Elektrobusse eingesetzt, die auf den verschiedenen Betriebshöfen in Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen geladen werden. Darüber hinaus erfolgt auf den Betriebshöfen auch das Nachladen von ca. 170 batterieelektrischen Pkws. Zur Steuerung der Nachladung der Elektrobusse und der Pkws soll mit der Ausschreibung ein betriebshofübergreifendes Lademanagementsystem (LMS) beschafft werden. Gegenstand der Ausschreibung ist daher die Projektierung, Installation, Inbetriebnahme einschließlich Schulung und anschließender Wartung eines betriebshofübergreifenden Lademanagementsystems für die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH.
Betriebshöfe Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Projektierung, Installation, Inbetriebnahme einschließlich Schulung und anschließender Wartung eines betriebshofübergreifenden Lademanagementsystems für die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Erweiterung des Lademanagementsystems um den Betriebshof Heidelberg - Wieblinger Weg sowie weitere Einzelleistungen. Die Optionen sind im Dokument "Projektbeschreibung" unter Ziffer 1.2 detailliert aufgelistet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, indem er ansässig ist, durch Vorlage einer aktuellen Kopie (nicht älter als 3 Monate) des Registerauszuges. Andernfalls ist zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht.
2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" -, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe bekannt sind.
oder anstelle des Nachweises zu 2.:
- Nachweis der Präqualifizierung durch Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist oder
- Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied der Nachweis gemäß Ziffer 1 bis 2 vorzulegen bzw. der Präqualifizierungsnachweis / Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu erbringen.
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versiche-rungspflicht"
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung Referenzen" - zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Vom Bieter ist für jede Referenz das Formblatt "Eigenerklärung Referenzen" gesondert auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Die Referenzleistungen dürfen nicht vor dem 01.01.2017 abgeschlossen worden sein.
Die Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
gesamtschuldnerisch haftend.
Die Bedingungen für die Auftragsausführung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für das Angebot die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJRM6F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.