Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr des Landkreises Karlsruhe
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-karlsruhe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr des Landkreises Karlsruhe
Landkreis Karlsruhe, Stadtgebiet Bretten
Der Landkreis Karlsruhe ist nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg ÖPNV-Aufgabenträger für sein Zuständigkeitsgebiet und beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit Wirkung zum 11.09.2022.
Vergeben werden auf Basis des gemeinsamen Nahverkehrsplans der baden-württembergischen Aufgabenträger des Karlsruher Verkehrsverbundes aus dem Jahr 2014 die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren innerhalb des Linienbündels „Mittelbereich Bretten" zur Optimierung und Erweiterung des im Betrieb befindlichen Busliniennetzes im Stadtgebiet Bretten. Die bereits bestehenden Buslinien des Linienbündels „Mittelbereich Bretten“ (Linien 141 bis 146) werden zum Teil erweitert oder in der Linienführung geändert und um eine neue Linie 147 ergänzt. Hierbei wird auch ein zentraler Anschlussknoten am Bahnhof Bretten geschaffen.
Für die neu hinzukommenden Leistungen werden voraussichtlich ein Standard-Linienbus (mind. 75 Sitz- und Stehplätze) und ein Minibus (21 - 27 Sitz- und Stehplätze) benötigt. Der Leistungsumfang der Mehrleistungen wird rd. 12.600 Jahresfahrplanstunden betragen, davon sind rd. 4.200 Jahresfahrplanstunden mit einem Minibus zu erbringen. Grundsätzlich ist die Fahrzeugkapazität dem regelmäßigen und prognostizierbaren Transportaufkommen anzupassen. Außerdem sind 26 neue Haltestellten einzurichten.
Die Verkehrsleistungen im Linienbündel „Mittelbereich Bretten“ werden seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2017 eigenwirtschaftlich erbracht. Bevor die Leistungen des Linienbündels zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 für einen längeren Zeitraum neu vergeben werden, sollen die oben beschriebenen Leistungsänderungen und -erweiterungen im Stadtgebiet Bretten nun zunächst in dem noch verbleibenden Zeitraum bis zur Neuvergabe pilotmäßig getestet werden. Die zusätzlichen Leistungen im Stadtgebiet Bretten sind also im Zeitraum vom 11.09.2022 bis 13.12.2025 zu erbringen. Die Neuvergabe des Linienbündels soll nach bisherigen Planungen des Landkreises im Herbst 2023 angekündigt werden.
Die Umsetzung der vorgesehenen Optimierungen und Erweiterungen im Stadtgebiet Bretten im Zusammenhang mit der Einrichtung eines zentralen Anschlussknotens am Bahnhof Bretten ist aus verkehrstechnischen und wirtschaftlichen Gründen nur durch den derzeitigen Linienbündelbetreiber möglich. Die Mehrleistungen werden in die gegenwärtigen Verkehre des Linienbündels „Mittelbereich Bretten“ integriert. Es werden Anpassungen auf den aktuellen Linienwegen vorgenommen sowie den bereits bestehenden Linien einzelne Fahrten hinzugefügt. Aus organisatorischer Sicht ist daher ein Herauslösen der zusätzlichen Leistungen nicht möglich, ohne die bisherigen Leistungen des eigenwirtschaftlichen Konzessionärs zu tangieren. Außerdem wäre es aus umlauftechnischer und ökonomischer Sicht nicht sinnvoll, einzelne zusätzliche Kurse von einem zweiten Verkehrsunternehmen erbringen zu lassen. Hinzu kommt, dass dann eine Linie von verschiedenen Konzessionären bedient werden müsste. Auch die kurze Laufzeit und die Neuartigkeit des Anschlussknotens am Bahnhof Bretten, der nach der Inbetriebnahme ggf. noch Anpassungen bedarf, sprechen für die Erbringung der Leistungen durch den derzeitigen Betreiber des Linienbündels „Mittelbereich Bretten“. Daher ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) bzw. lit. c) VgV mit dem Bestandsbetreiber des eigenwirtschaftlichen Verkehrs über die zusätzlichen Leistungen im Stadtgebiet Bretten vorgesehen.
Weitere Vorgaben und Informationen zur Erweiterung der Verkehre im Stadtgebiet von Bretten sind unter
einzusehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge
Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um eine Vorinformation im Sinne des Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG. Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird der guten Ordnung halber hingewiesen. Der Aufgabenträger geht allerdings aus den unter Ziffer II.2.4) genannten Gründen davon aus, dass die zusätzlichen Verkehre nur vom Bestandsbetreiber des Linienbündels „Mittelbereich Bretten“ erbracht werden können.