Holzböden Referenznummer der Bekanntmachung: L03.14a
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kapellmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Holzböden
- Bühnenböden neu verlegen inkl. Unterkonstruktion und Mineralwolldämmung (Aufbauhöhe ca. 18-23 cm): ca. 420 m²
- Bühnenböden neu verlegen inkl. Unterkonstruktion und Mineralwolldämmung (Aufbauhöhe ca. 5-10 cm): ca. 520 m²
- Bühnenböden, Bestandergänzungen von Teilflächen: ca. 100 m²
Mannheim
- Bühnenböden neu verlegen inkl. Unterkonstruktion und Mineralwolldämmung (Aufbauhöhe ca. 18-23 cm): ca. 420 m²
- Bühnenböden neu verlegen inkl. Unterkonstruktion und Mineralwolldämmung (Aufbauhöhe ca. 5-10 cm): ca. 520 m²
- Bühnenböden, Bestandergänzungen von Teilflächen: ca. 100 m²
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung über Registereintragungen,
2. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder die Erklärung, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
3. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
4. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
5. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen und liegt außerdem den Vergabeunterlagen bei.
Verfügt der Bieter nicht über eine PQ-Eintragung gilt: In Bezug auf die Nr. 1-5 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) erforderlich.
Das Formblatt 124 ist vorsorglich und für diesen Fall beigefügt.
Ferner sind mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
6. Verpflichtungserklärung zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz BW,
7. Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen,
8. Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten.
Die Erklärungen zu Ziff. 6-8 sind gesondert zu unterschreiben und einzureichen.
Nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
9. die Erklärungen gem. Nr. 1-5 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft,
10. die Verpflichtungserklärung Arbeitnehmer-Entsendegesetz BW für andere Unternehmen,
11. eine Urkalkulation
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, kann die Vergabestelle dem Bieter aufgeben, die im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen.
Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
Mit dem Angebot abzugeben ist:
12. die Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Verfügt der Bieter nicht über eine PQ-Eintragung gilt: In Bezug auf die Nr. 1-5 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) erforderlich.
Das Formblatt 124 ist vorsorglich und für diesen Fall beigefügt.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
13. Die Erklärung gem. Nr. 12 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen. Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Mit dem Angebot abzugeben ist:
14. Erklärung, dass in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden,
15. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen,
16. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen.
Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Verfügt der Bieter nicht über eine PQ-Eintragung gilt: In Bezug auf die Nr. 1-5 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) erforderlich.
Das Formblatt 124 ist vorsorglich und für diesen Fall beigefügt.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
17. Die Erklärungen gem. Nr. 14-15 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
18. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen. Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme einschließlich aller Nachträge. Die Bürgschaften sind von einem Kreditinstitut oder Kreditversicherer gem. § 17 Abs. 2 VOB/B zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Rechtsanwälte Kapellmann und Partner
Anna-Louisa-Karsch Straße 2
10117 Berlin
Die Öffnung der Angebote erfolgt nur elektronisch nach Maßgabe von § 14 VOB/A-EU. Die Anwesenheit von Bietern oder von deren Vertretern kommt daher nicht Betracht. Die Bieter werden über das Ergebnis nach Maßgabe von § 14 EU Abs. 6 VOB/A informiert.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotsabgabe, dass aufgrund einer ggf. großen Datenmenge eine vollständige Übertragung Ihres Angebots längere Zeit in Anspruch nehmen kann! Bitte kalkulieren Sie daher ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebots auf der Vergabeplattform und/oder die Schaffung der technischen Voraussetzungen ein. Für gegebenenfalls auftretende Anwendungsprobleme, die in Ihrem Bereich liegen, tragen Sie das Risiko. Eine Berücksichtigung Ihres Angebotes kommt dann nicht mehr in Betracht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVRM8S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind ebenfalls spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB))