IKG-F_084_Abbruch- und Schadstoffarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 21-21-14
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tuttlingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78532
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tuttlingen.de/de/Politik-Verwaltung/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
IKG-F_084_Abbruch- und Schadstoffarbeiten
Auf dem Schulcampus Tuttlingen werden an den Gebäuden der beiden städtischen Gymnasien Immanuel-Kant-Gymnasium (IKG) und Otto-Hahn-Gymnasium (OHG) bautechnische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt. Beide Gymnasien werden jeweils als 4-zügige gymnasiale Standorte saniert, umgestaltet und erweitert, sodass das ursprünglich 3-zügige OHG um einen Erweiterungsbau mit Fachklassen ergänzt wird, um den zusätzlichen Bedarf zu decken. Zudem werden die Freianlagen im betroffenen Baufeld i.V.m. mit einer Campusneugestaltung arrondiert.
Die Maßnahmen im Projekt beinhalten unter anderem eine umfassende Betonsanierung, eine Erdbebenertüchtigung, die Erneuerung der Haustechnik und der Fassaden sowie eine energetische Aufwertung auf KfW 55-Standard. Weiterhin wird ein neues Brandschutzkonzept aufgrund Clusterbildung integriert.
Der Umbau findet unter laufendem Betrieb in drei Bauabschnitten statt, sodass eine abschnittsweise Auslagerung der Klassen in Interimscontainern notwendig wird.
Immanuel-Kant-Gymnasium, Mühlenweg 15, 78532 Tuttlingen.
Die Arbeiten umfassen im Wesentlichen:
Nicht konstruktiver Abbruch:
- Abbruch Glasfassade aus Aluminium ca. 1350 m²
- Abbruch Bodenbeläge aus Betonwerkstein, Naturstein, Fliesen, Linoleum und Teppich ca. 2.850 m²
- Abbruch Wandbeläge aus Fliesen, Klinker und Holz ca. 300 m²
- Abbruch Estrichaufbau ca. 1.300 m²
- Abbruch Abhangdecken aus Gipskarton, Gipskarton-Rasterdecken und Holz ca. 5.800 m²
- Abbruch Trennwände aus Holz ca. 350 m²
- Abbruch Stahl- Glas- Elemente ca. 280 m²
- Entrümpelung der Schulräume (Schränke, Labortische, Sonnenschutz, Fensterbänke, Brüstungsbekleidungen,etc.) ca. 50 Räume
Schadstoffarbeiten:
- Rückbau KMF-Dämmung abgehängte Decke, ca. 300 m²
- Rückbau KMF-Dämmung hinter Wandbekleidungen, ca. 165 m²
- Rückbau KMF-Dämmlage Estrich, ca. 1.300 m²
- Rückbau KMF-Dämmung HLS, ca. 3500 lfdm
- Rückbau asbesthaltiger Bodenestrich mit Kleber, ca. 120 m²
- Rückbau Faserzementplatten, ca. 50 m²
- Rückbau PCB Fugen, ca. 2000 lfdm
- Rückbau Fugenkitt, Asbest, ca. 1300 lfdm
- Abfuhr und Entsorgung von KMF/ Dämmmaterial, ca. 27 t
- Abfuhr und Entsorgung von Asbestzementprodukten, ca. 6 t
- Abfuhr und Entsorgung von asbesthalt. Materialien, ca. 1 t
- Abfuhr und Entsorgung PCB, 1,5 t
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben, für das Fördermittel des Landes Baden-Württemberg sowie des Bundes vom Auftraggeber in Anspruch genommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes
oder gleichwertige Bescheinigung eines anderen Mitgliedstaates/Landes
- Nachweisführung zur Eignung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt KEV 179 AngErg Eignung (Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann auch als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Das Formblatt KEV 179 AngErg Eignung (Eigenerklärung zur Eignung) ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
- Eigenerklärung gemäß §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - gemäß § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98c AufenthG.
- Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 21 des Gesetzes zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Von Seiten des Auftraggebers wird hier ein Formular zur Verfügung gestellt: Verpflichtung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG (Formblatt KEV 179.3 AngErg Tariftreue/Mindestlohn - Verpflichtungserklärung Mindestlohn)
Bei vorgesehener Bietergemeinschaft:
- Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden bevollmächtigten Mitglieds, welches die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt, sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in Euro jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
- Bonitätsnachweis
- Nachweis einer Berufshaftpflichversicherung
- Angaben über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste), wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
- Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
- Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an andere Unternehmen vergeben werden sollen
Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit der Angebotsabgabe Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen.
Auf Verlangen sind einzureichen:
Die Namen der Nachunternehmen, die Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers und dafür, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen sowie im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Ein öffentlicher Termin zur Angebotsöffnung findet nicht statt, da nur elektronische Angebote zugelassen sind.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieterkommunikation findet bis zur Angebotsöffnung ausschließlich elektronisch über den Button "Kommunikation" auf der Vergabeplattform DTVP statt; danach auch schriftlich oder in Textform.
Die Angebote können ausschließlich elektronisch über den Button "Angebote" über diese Plattform eingereicht werden. Schriftliche und anderweitig eingereichte Angebote werden zurück gewiesen.
Die Informations-Schreiben nach § 134 GWB, die die 10-tägige Info- und Wartefrist auslösen, werden über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform an die Bieter versendet; ebenso im Anschluss das Schreiben bzgl. Auftragserteilung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6URBMS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]