Beschaffung DFI-Anzeiger DING Referenznummer der Bekanntmachung: 821_20 Beschaffung DFI-Anzeiger
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung DFI-Anzeiger DING
Der Donau-Iller-Nahverkehrsverbund (DING) plant eine dreistellige Anzahl an DFI-Anzeigern auszuschreiben und zu beschaffen. Die Bieter haben ein vollumfängliches Paket von der Lieferung der Anzeiger, der Masten und Anschlussplatten über die Montage und Inbetriebnahme bis zur Bereitstellung aller Systeme sowie deren Wartung und Instandhaltung einzureichen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Donau-Iller-Nahverkehrsverbund (DING) plant eine dreistellige Anzahl an DFI-Anzeigern auszuschreiben und zu beschaffen. Basis dieser Ausschreibung ist eine Bundesförderung über das Programm Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme sowie die Landesförderprogramme nach LGVFG bzw. aus Digitalisierungsmitteln (Bayern).
Für die Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs sollen dynamische Fahrgastinformationsanzeiger in allen Kreisen des DING-Gebietes aufgestellt werden, ausgenommen ist der Stadtkreis Ulm. Die Bauleistungen werden von Seiten der Gebietskörperschaften ausgeführt bzw. beauftragt.
Grundsätzlich sind folgende Anzeigertypen vorgesehen:
• 91 E-Paper 13 (-1 / +2) Zoll
• 213 E-Paper 32 (-1 / +2) Zoll
• 8 TFT-Anzeiger 46 (-1 / +2) Zoll einseitig
• 37 TFT-Anzeiger 46 (-1 / +2) Zoll zweiseitig
Im Zuge dieser Ausschreibung erfolgt die Vergabe aller Anzeigertypen an einen Bieter, es werden keine Lose gebildet. Die Bieter haben ein vollumfängliches Paket von der Lieferung der Anzeiger, der Masten und Anschlussplatten über die Montage und Inbetriebnahme bis zur Bereitstellung aller Systeme sowie deren Wartung und Instandhaltung einzureichen. Im Lastenheft, welches der Ausschreibung beigefügt ist, werden die zugehörigen Details beschrieben.
Werden die Mindestkriterien der Referenzen und der im im Dokument "210824_818_20_DING_DFI_Bewerbungsformular TNW" aufgeführten Mindestkriterien nicht erfüllt, so erfolgt ein Ausschluss des Bewerbers.
1) Referenzen
Der Bieter nennt mindestens zwei (2) prüfbare Referenzen zu vergleichbaren selbst durchgeführten Aufträgen/Leistungen (DFI Anzeiger). Daraus muss hervorgehen, dass der Bieter Erfahrung in der Realisierung eines Auftrages mit technisch ähnlichen Anzeigern hat und gibt deren Defektrate an. Der Hersteller muss mindestens ein Projekt vorweisen, in dem er 20 oder mehr TFT-Anzeiger geliefert hat. Im selben oder einem anderen Referenzprojekt muss dieser zudem zehn oder mehr E-Paper mit Solarpanel erfolgreich in Betrieb genommen haben. Die Angaben zu den Referenzprojekten müssen folgende Informationen enthalten:
- des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
- Ausführungsort (Anschrift), Leistungszeitraum (Installation, Inbetriebnahme etc),
- Anzahl der aufgestellten und inbetriebgenommenen DFI Anzeiger (TFT und E-Paper)
- Defektrate
2) Mindestkriterien gemäß Ausschreibungsunterlagen ("210824_818_20_DING_DFI_Bewerbungsformular TNW"):
1. Lieferung und Menge, sowie Preisbindung gemäß Lastenheft
2. Technische Ausstattung und Eigenschaften Anzeiger (TFT und E-Paper, sowie Ausstattung TTS-System)
3. Technische Ausstattung Gehäuse und Glas, so wie Befestigung Maste gemäß Lastenheft
4. Technische Ausstattung Hintergrundsysteme und Datenübertragung (Ausstattung, Leistungsfähigkeit, Zugriffe, Administration, Schnittstellen, Status und Wartung)
5. Referenzen und Garantie gemäß Lastenheft
Erfüllen mehrere Bewerber die Anforderungen und somit alle Mindestkriterien und übersteigt die Bewerberzahl auch nach objektiver Auswahl, entsprechend der Eignungskriterien, die vorgesehene Teilnehmerzahl, erfolgt die Auswahl unter allen Bewerbern, welche die Mindestkriterien erfüllen, durch Losentscheid.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind mit den Antragsunterlagen vorzulegen: - Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes. Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen Ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in deutscher Sprache vorlegen. Alle geforderten Nachweise Erklärungen oder Bescheinigungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützt, sind diese auch von den anderen Unternehmen vorzulegen.
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch Erklärung des Bieters mittels des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblattes (Eigenerklärung zur Eignung - VHB Bund 124_LD) oder eine Eigenerklärung mit folgenden Inhalt: (1) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsamen mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. (2) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzl. geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan, der auf Verlangen vorgelegt wird, rechtskräftig bestätigt wurde. (3) Erklärung, dass a) keine schwere Verfehlung begangen wurde bzw. vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Abs. 1 Nr. 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§108e StGB), Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233aStGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde (einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich) und b), dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Ab einer Auftragssumme von 30.000 € wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO anfordern.
Zusätzlich zu den vorstehenden Nachweisen/Erklärungen haben die Bewerber folgende Nachweise
vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Sozialversicherungsträger und der Berufsgenossenschaft.
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften.
- Nachweis über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung. Im Einzelnen: Nachweis über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden in Höhe von Euro 2.000.000,00 je Schadensfall sowie über eine Versicherung zur Produkthaftung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von Euro 2.000.000,00 je Schadensfall (zweifach maximiert).
- Zur Sicherung der vertraglichen Leistungspflicht innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfrist ist eine uneingeschränkte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft (Gewährleistungsbürgschaft) einer Bank unter Verzicht der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Einrede der Vorausklage in Höhe 5% des Gesamtauftragswertes vorzulegen. Die Gewährleistungsbürgschaft ist spätestens vor Lieferung und Inbetriebnahme der letzten drei DFI Anzeiger vorzulegen. Die Bürgschaft wird nach Ablauf der vereinbarten Gewährleistungsfrist des zuletzt inbetriebgenommenen DFI Anzeigers zurückgegeben.
- Der Auftraggeber fordert für eine nicht fristgerechte Lieferung, gemäß der im Lastenheft beschriebenen Zeiträume, Pönale in Höhe von 0,5 % pro Woche und bis zu 5% des Gesamtauftragswertes.
- Sollte der Bieter bis zur Inbetriebnahme der ersten Anzeiger die 736 UMS-Schnittstelle nicht bereitstellen können, muss er vorübergehend die TRIAS-Schnittstelle anbieten. Bis zur erfolgreichen Inbetriebnahme erfolgt ein Einbehalt in Höhe von 1%.
- Im Fall der Beauftragung der IProM-Schnittstelle zur Ansteuerung der Bestandsanzeiger muss zum 28.02.2022 funktionsfähig sein. Im Falle einer verzögerten Fertigstellung wird pro angefangenen Monat der Verzögerung ein Prozent des Angebotspreises für die Option IProM einbehalten. Der Einbehalt ist auf maximal fünf Prozent der Angebotssumme begrenzt.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen Ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in deutscher Sprache vorlegen. Alle geforderten Nachweise Erklärungen oder Bescheinigungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützt, sind diese auch von den anderen Unternehmen vorzulegen.
Werden die Mindestkriterien der Referenzen und der im im Dokument "210824_818_20_DING_DFI_Bewerbungsformular TNW" aufgeführten Mindestkriterien nicht erfüllt, so erfolgt ein Ausschluss des Bewerbers.
1) Referenzen
Der Bieter nennt mindestens zwei (2) prüfbare Referenzen zu vergleichbaren selbst durchgeführten Aufträgen/Leistungen (DFI Anzeiger). Daraus muss hervorgehen, dass der Bieter Erfahrung in der Realisierung eines Auftrages mit technisch ähnlichen Anzeigern hat und gibt deren Defektrate an. Der Hersteller muss mindestens ein Projekt vorweisen, in dem er 20 oder mehr TFT-Anzeiger geliefert hat. Im selben oder einem anderen Referenzprojekt muss dieser zudem zehn oder mehr E-Paper mit Solarpanel erfolgreich in Betrieb genommen haben. Die Angaben zu den Referenzprojekten müssen folgende Informationen enthalten:
- des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
- Ausführungsort (Anschrift), Leistungszeitraum (Installation, Inbetriebnahme etc),
- Anzahl der aufgestellten und inbetriebgenommenen DFI Anzeiger (TFT und E-Paper)
- Defektrate
2) Mindestkriterien gemäß Ausschreibungsunterlagen ("210824_818_20_DING_DFI_Bewerbungsformular TNW"):
1. Lieferung und Menge, sowie Preisbindung gemäß Lastenheft
2. Technische Ausstattung und Eigenschaften Anzeiger (TFT und E-Paper, sowie Ausstattung TTS-System)
3. Technische Ausstattung Gehäuse und Glas, so wie Befestigung Maste gemäß Lastenheft
4. Technische Ausstattung Hintergrundsysteme und Datenübertragung (Ausstattung, Leistungsfähigkeit, Zugriffe, Administration, Schnittstellen, Status und Wartung)
5. Referenzen und Garantie gemäß Lastenheft
Oben stehende Eignungskriterien zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind bereits mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbungsformular) vorzulegen bzw. zu bestätigen und gelten als Mindestkriterien zum Erreichen der 2. Stufe des Verfahrens.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Unterlagen, welche in den jeweiligen Stufen des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb abgegeben werden müssen, werden nachfolgend aufgelistet:
Stufe 1 - Bewerbungsformular inkl. geforderter Nachweise
Stufe 2 - Preisblatt und Angebotsschreiben
(2) Mit Abgabe des Teilnahmeantrages wird die Möglichkeit von Kontrollen durch den Auftraggeber in den Produktionsstätten der Bewerber (Produktionsstättenkontrolle) gestattet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.