Erweiterung Realschule Planungsleistungen Architekt Referenznummer der Bekanntmachung: SBK-2021-0085
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Krozingen
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79189
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-krozingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Realschule Planungsleistungen Architekt
Planungsleistungen
Objektplanung Gebäude gem. §34 HOAI 2021
Stadt Bad Krozingen
Basler Straße 30
79189 Bad Krozingen
Deutschland
Für die Maßnahme werden Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume LPH 2 (Vorplanung) in Teilen bis LPH 9 (Objektbetreuung) erforderlich. Die Objektplanungsleistungen werden im europaweiten, zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben.
- Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3 Teilnehmer für die Teilnahme an der Stufe 2.
- Stufe 2: Verhandlungsverfahren
Für die Maßnahme wurden bereits Planungsleistungen in Form einer Vorplanung erbracht. Diese wird den Teilnehmern in der Stufe 1 zur Verfügung gestellt werden und ist Basis der weiteren Planung. Die zu erbringende Leistung soll nach aktuellem Stand stufenweise beauftragt werden:
- Stufe 1: LPH 2 bis 3
- Stufe 2: LPH 4
- Stufe 3: LPH 5 bis 7
- Stufe 4: LPH 8
- Stufe 5: LPH 9
Die Stufen-Aufteilung kann sich ggf. ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf die Realisierung/Projektumsetzung oder die Beauftragung aller Stufen besteht.
Das Projekt umfasst ein Budget von 13,5 Mio €. Die Realisierung ist bis Mai 2025 geplant.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Verfahrensunterlagen:
Komm (ÖT) Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb (L_D_VLL_Komm_OET_Auf)
Komm (ÖT) Teilnahmebedingungen für öffentliche Teilnahmewettbewerbe (L_D_VLL_Komm_OET_TB)
Komm (ÖT) Antrag auf Teilnahme am Wettbewerb (L_D_VLL_Komm_OET_Antrag)
Zugelassen werden ausschließlich Bewerber, die die fachl. Anforderungen für Architekten erfüllen. Dies können auch interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaften sein. Teilnahmeberechtigt sind nat. und jur. Personen, die folgende geforderten fachl. Anforderungen erfüllen:
Bei nat. Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtvorschrift ihres Heimatsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Bezeichnung Architekt/in zu führen. Ist in dem Herkunftsstaaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach 2005/36/EG in der derzeit geltenden Fassung - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
Bei jur. Personen sind die fachl. Voraussetzungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsmäßigen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Aufgabe entsprechen. Ein bevollmächtigten Vertreter ist zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Unterlagen müssen die Anforderungen erfüllen, die an nat. Personen gestellt werden. Mehrfachbewerbungen nat. oder jur. Personen oder von Mitgliedern einer Bietergem. führen zum Ausschluss aller Beteiligten, sofern diese nicht mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische und personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass sein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Grundsätzlicher Ablauf des Verfahrens:
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass zu keinem Zeitpunkt im Vergabeverfahren von den Bewerbern
oder Bietern die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen verlangt wird. Unaufgefordert eingereichte
Lösungsvorschläge werden nicht berücksichtigt.
(2) Fragen sind nur schriftlich an die angegebene Kontaktstelle per Post oder Mail bzw. über die e-Vergabe-Plattform zu richten.
(3) Die Bewerbungen sind über die zur Verfügung gestellte Plattform einzureichen. (Link siehe I.3 der
Bekanntmachung) Teilnahmeanträge per Fax, Telefon oder E-Mail sind unzulässig.
(4) Nachweise und Referenzen sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten
Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
(5) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht
erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
(6) FEHLENDE UNTERLAGEN: Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und
Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/
abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden.
(7) BEWERBUNGSFORMULAR, KOMMUNIKATION, ANGEBOTSABGABE und BIETERPLATTFORM:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu
verwenden, das auf der zur Verfügung gestellten Plattform heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der
Bekanntmachung).
(8) FORMALE AUSSCHLUSSKRITERIEN: - Fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV.2.2 der
Bekanntmachung) gem. § 57 Abs.1 Nr.1 und Abs.3 VgV - Vollständigkeit des Teilnahmeantrages 4) (9)
RECHTLICHE AUSSCHLUSSKRITERIEN: - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs.
1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der
erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs.
4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben) - Eigenerklärung,dass
keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach
§ 125 (Insolvenz) - Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs-und
Lieferinteressen vorliegt § 73 Abs. 3 VgV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
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§ 160, GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(1) § 135 GWB Unwirksamkeit:
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134
verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der
Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen,
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben sowie den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den
Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland