Verwertung von Grünabfall, Altholz und Kunststoffen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.heilbronn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Grünabfall, Altholz und Kunststoffen
Verwertung von Grünabfall (ca. 6.650 t/ Jahr)
Verwertung von Altholz (ca. 2.200 t/ Jahr)
Verwertung von Kunststoffen (ca. 200 t/ Jahr)
Verwertung von Grünabfall
Stadtkreis Heilbronn
-Übernahme und Verwertung von Grünabfällen, die auf den Recyclinghöfen gesammelt wurden (ca. 6.530 t/ Jahr)
-Übernahme und Verwertung von Grünabfällen aus zweimal pro Jahr stattfindenden Bündelsammlungen (ca. 70 t/ Jahr)
-Übernahme und Verwertung von gesammelten Christbäumen (ca. 50 t/ Jahr)
Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, sofern zum Zeitpunkt der möglichen Vertragsverlängerung keine wesentlichen Änderungen des Auftrags im Sinne von § 132 GWB erforderlich sind und deshalb ein neues Vergabeverfahren notwendig wird.
Verwertung von Altholz
Stadtkreis Heilbron
Übernahme und Behandlung von Altholz Kategorie I-III (ca. 2.000 t/ Jahr) und Kategorie IV (ca. 200 t/ Jahr)
Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, sofern zum Zeitpunkt der möglichen Vertragsverlängerung keine wesentlichen Änderungen des Auftrags im Sinne von § 132 GWB erforderlich sind und deshalb ein neues Vergabeverfahren notwendig wird.
Verwertung von Kunststoffen
Stadtkreis Heilbronn
Übernahme und Behandlung von Kunststoffen (ca. 200 t/ Jahr)
Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, sofern zum Zeitpunkt der möglichen Vertragsverlängerung keine wesentlichen Änderungen des Auftrags im Sinne von § 132 GWB erforderlich sind und deshalb ein neues Vergabeverfahren notwendig wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifizierungssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes
oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.
Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens) Eigenerklärungen
darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber:
— Nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Unzuverlässigkeit als Bieter/Bewerber
in Frage stellt,
— Die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt, in die
Handwerkerrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder
Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist,
— Eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen abgeschlossen hat.
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifizierungssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes
oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.
Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens) Eigenerklärungen
darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber:
— weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen
beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich nicht in Liquidation befindet,
— seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung nachgekommen ist,
— in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendungsgesetz mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifizierungssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes
oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.
Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit Angebot (Ziff. 2.2.5 des Angebotsschreibens) folgende
Eigenerklärungen vorzulegen:
— Tabellarische Aufstellung über die dem Unternehmen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur
Verfügung stehenden technischen Ausrüstung.
Die vorstehende zur Eigenerklärung genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung
zu erfüllen.
— Tabellarische Aufstellung mit den in Ziff. 2.2.5.2.2 geforderten Mindestangaben über die Ausführung von
Leistungen des Unternehmens in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung qualitativ und
quantitativ vergleichbar sind, gerechnet vom Tag des Fertigstellungstermins der Leistung an.
Mindestanforderung: mindestens eine Leistung.
Die vorstehend zur Eigenerklärungen genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter
Präqualifizierung zu erfüllen.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu
bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten
und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser
Unternehmen vorzulegen (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der
Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein).
Vorlage einer Bankbürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft oder einem der in § 18 Nr. 2 Abs. 1
VOL/B genannten Staaten zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers mit 5 % der Auftragssumme
(brutto) einschl. aller Nachträge für die Vertragserfüllung.
Es bleibt ihm überlassen, stattdessen Sicherheit durch Hinterlegung von Geld gem. § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B zu
leisten. Auch kann er die gestellte Bürgschaft durch eine Hinterlegung von Geld ersetzen und umgekehrt.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind ausschließlich digitale Angebote über www.subreport.de/E97926942 einzureichen.
Die Öffnung erfolgt entspr. § 55 VgV durch 2 Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter werden einmalig aufgefordert innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag
nach Absendung der Aufforderung evtl. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Geschieht dies innerhalb der gesetzten Frist nicht, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Aufforderung wird über die Vergabeplattform subreport ELVIS versandt, die nachgeforderten Unterlagen
sind vom Bieter auf der Vergabeplattform subreportELVIS einzustellen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige
Upload auf der Vergabeplattform subreportELVIS maßgeblich
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.§134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.heilbronn.de