Umsetzung des Rad-Leasings bei der Stadt Heilbronn und Tochtergesellschaften
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heilbronn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung des Rad-Leasings bei der Stadt Heilbronn und Tochtergesellschaften
Die Stadt Heilbronn einschließlich der beiden Eigenbetriebe Theater und Entsorgungsbetriebe suchen einen Anbieter für die Umsetzung eines wirtschaftlich attraktiven und praxistauglichen Fahrradleasings. Auch die beiden Töchter der Stadt, und zwar die Heilbronn Marketing GmbH und die Katharinenstift Heilbronn gGmbH, suchen ab sofort einen Anbieter. Die Stadt einschließlich Theater und Entsorgungsbetriebe, die Heilbronn Marketing GmbH und die Katharinenstift Heilbronn gGmbH wollen die Leistungen über 4 Jahre vergeben. Für das Fahrradleasing ist grundsätzlich der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020 in der jeweils aktuellen Fassung maßgebend. Die Laufzeit des mit den Beschäftigten jeweils vereinbarten Leasingvertrags dauert längstens 36 Monate. Die umgewandelten Entgeltbestandteile der/des Beschäftigten werden für die Dauer des Leasingvertrags in Höhe der jeweiligen Leasingrate verwendet.
Heilbronn
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmvertrags für ein Fahrradleasing.
Aufgaben Leasinggeber:
Beratung der Beschäftigten zum Fahrradleasing;
Händlernetz auch vor Ort in Heilbronn;
Leasing Rechner;
Freie Marken- und Modellwahl;
Zuverlässiger Versicherungsschutz gegen Diebstahl auch von Teilen, Material- und Produktionsfehler, Unfallschäden und Vandalismus;
Aus dem Angebot des Leasinggebers kann der/die Beschäftigte ein Fahrrad gemäß § 63a Straßenverkehrszulassungs-Ordnung, das einschließlich leasingfähigen Zubehörs den Wert in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro nicht überschreitet, auswählen. Maßgeblich für den Preis des Fahrrads ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers einschließlich der Umsatzsteuer.
Abwicklung des Rad Leasings durch komfortable App (u.a. Verwaltung Leasing-Verträge, Servicetermine, Schadensmeldungen).
Die Wertungsmatrix kann unter folgendem link abgerufen werden: https://nextcloud.heilbronn.de/s/NJym5K5SccyCC5t
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.
Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber:
- nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt,
- die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist, (Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle
des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten
Nachweis vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt),
- eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat (Mindestdeckungssumme mit dem 1,5-fachem des voraussichtlichen Auftragswertes von [Betrag gelöscht] Euro).
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.
Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VOB 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber:
— weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich nicht in Liquidation befindet,
— seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
— in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Eigenerklärung (Ziff. 2.2.5.2.1 des Angebotsschreibens VgV 8) über den Umsatz des Unternehmens, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Mindestanforderung: Für die letzten drei Geschäftsjahre.
Die vorstehend zur Eigenerklärung Umsatz genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen.
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.
Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, ist mit dem Angebot vorzulegen:
- Aufstellung geforderten Mindestangaben über die Ausführung von Leistungen des Unternehmens in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung qualitativ und/oder quantitativ vergleichbar sind.
Mindestanforderung: mindestens zwei Leistungen
Mindestanforderung an Qualität/Quantität:
- Leistung erbracht für Unternehmen/ Gesellschaften mit jeweils mehr als 3000 Mitarbeitern,
- Inhaltliche Beschreibung des Projekts,
- Technische Umsetzung des Leasing-Modells,
- Laufzeit des Leasing-Modells,
- Anzahl der Nutzer,
- Auskunftsperson des Auftraggebers mit Namen, E-Mail und Telefonnummer.
- Tabellarische Aufstellung über die Zahl der beim Unternehmen jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, die für die Durchführung der ausgeschriebenen Aufgabe zur Verfügung stehen.
Mindestanforderung: Für die letzten drei Jahre.
Die vorstehend zur Eigenerklärungen genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein)
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind ausschließlich digitale Angebote über www.subreport.de/E75931625 einzureichen.
Öffnung entspr. § 55 VgV durch zwei Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter werden einmalig aufgefordert innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung evtl. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Geschieht dies innerhalb der gesetzten Frist nicht, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Aufforderung wird über die Vergabeplattform subreportELVIS versandt, die nachgeforderten Unterlagen sind vom Bieter auf der Vergabeplattform subreportELVIS einzustellen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige upload auf der Vergabeplattform subreportELVIS maßgeblich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.heilbronn.de