Alter Schlachthof Prozessbegleitung/Gebäudeplanung Referenznummer der Bekanntmachung: ASH 2021.01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 75180
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewerbekultur.de
Abschnitt II: Gegenstand
Alter Schlachthof Prozessbegleitung/Gebäudeplanung
Leistungen zu einer dialogorientierten Prozessbegleitung und Planungsleistungen nach §34 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 8 für die Umnutzung des ehemaligen Schlachthofgebäudes in Pforzheim zu Atelier- und Werkstattflächen plus Planungsleistungen als Machbarkeitsstudie mit dem Ziel das Potenzial einer Aufstockung des Bestandsgebäudes zu Wohnzwecken zu erörtern plus planerische Leistungen zur langfristigen Entwicklungsstrategie des Gesamtareals
Alter Schlachthof Pforzheim, Kleiststraße 2, 75177 Pforzheim
Ein lebendiges Quartier mit vielen verschiedenen Nutzer•innen die gemeinsam ihren Lebensraum gestalten - mit diesem Ziel hat sich die Gewerbekultur Pforzheim eG gegründet. Dieses Quartier soll auf dem ca. 2 Hektar großen Areal "Alter Schlachthof" im Nordosten von Pforzheim in den nächsten Jahren entwickelt werden. Bezahlbarer Wohn-, Gewerbe- und Kulturraum in nachhaltiger Bauweise mit hoher Lebensqualität soll geschaffen werden, als neuer Teil der Quartiere Nord- und Oststadt wachsen und die Stadtteile aufwerten.
Die Genossenschaft Gewerbekultur Pforzheim eG steht für die Realisierung moderner Wohn- und Nutzungskonzepte. Der Leitsatz lautet: "Gewerbe und Wohnen fördert Kunst und Kultur".
Angedachte Nutzungen sind: Barrierefreies Wohnen und Arbeiten, Gewerbe und Dienstleistungen, Ateliers, Werkstätten, Proberäume, Begegnungsorte und Gemeinschaftsräume, Veranstaltungsorte für Musik, Kunst und Kultur, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen.
Das Land Baden-Württemberg fördert das Projekt/Teilprojekt innerhalb des Programms "Innovativ Wohnen BW". Von 60 eingereichten Projekten wurde das Projekt "Genossenschaftliche Wege der Quartiersentwicklung - Alter Schlachthof Pforzheim" als beispielgebend ausgewählt. "Alter Schlachthof Pforzheim - ein inklusives, soziales und ökologisches Wohnprojekt der Genossenschaft Gewerbekultur Pforzheim e. G., die ein produktives Quartier mit Wohnen, Arbeiten, Kunst und Kultur entwickelt. Die Bereitstellung von Ateliers für Künstler*innen und Kreativschaffende, sowie die Beteiligung der zukünftigen Nutzer*innen am Entstehungsprozess, schaffen einen identitätsstiftenden und lebendigen Ort. Für diese neuen Strukturen des Arbeitens und Wohnens werden u. a. Methoden zur Aufstockung bzw. Überbauung von Bestandsgebäuden für das Wohnen entwickelt."
Da die Gewerbekultur nicht über die entsprechende Expertise verfügt und auch keine entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung stellen kann, ist zunächst der Prozess zur weiteren Entwicklung des Areals zu erarbeiten.
In den Ausschreibungsunterlagen sind in einer Projektbeschreibung die Bereiche mit den zugehörigen Arbeitspaketen einschließlich optionaler Leistungen detailiert beschrieben.
In gegenseitiger Abhängigkeit ist eine stufenweise Beauftragung einzelner Arbeitspakete/Leistungsphasen beabsichtigt. Wegen dieser stufenweisen Beauftragung im Sinne der Vertragserweiterung, auch soweit sich zeitliche Unterbrechungen zwischen den einzelnen Anordnungen ergeben, oder für den Fall des Nichtabrufs, können keine Ansprüche auf Honorarerhöhung, gemäß § 648 BGB, gemäß § 304 oder 642 BGB oder Schadensersatz seitens des Auftragnehmers geltend gemacht werden.
Unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen eines Urheberrechts stehen die Verwertungsrechte/Nutzungsrechte an den vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen nach diesem Vertrag bereits mit Abschluss der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) allein und vollumfänglich dem Auftraggeber zu. Der Auftraggeber ist berechtigt, Teilleistungen ab Leistungsphase 3 an einen Dritten zu vergeben.
1. Beschäftigte (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend Ihrer Teilzeit angerechnet werden. Bei Arbeitsgemeinschaften gilt die Summe der Beschäftigten)
-Bis zu 3 Vollzeitbeschäftigte: 10 PUNKTE
-Mehr als 3 Vollzeitbeschäftigte: 20 PUNKTE
2.Reaktionszeit
a) während Planungsphase:
-Wenn über 12 Stunden sichergestellt werden kann: 0 PUNKTE
-Wenn bis zu 12 Stunden sichergestellt werden kann: 20 PUNKTE
b) während Bauphase
- wenn über drei Stunden sichergestellt werden kann: 0 PUNKTE
- wenn bis zu drei Stunden sichergestellt werden kann: 20 PUNKTE
3. Referenzprojekt Prozessdesign/ Prozessbegleitung
a) Gebäudetyp: (Doppelnennung nicht möglich)
-Umnutzung/ Zwischennutzung/ Instandsetzung sonstiges Gebäude : 10 PUNKTE
-Umnutzung / Zwischennutzung/ Instandsetzung Kaserne, Gewerbebau, Industriebau: 20 PUNKTE
b) Auftraggeber (Doppelnennung Spiegelstrich 2 und 3 möglich)
- Privater Auftraggeber: 10 PUNKTE
- Auftraggeber öffentlich nach §99 GWB: 20 PUNKTE: 20 PUNKTE
- Auftraggeber Baugemeinschaft/ Genossenschaft/ Verein oder vergleichbar: 20 PUNKTE
c) Innovativer Projektansatz (Mehrfachnennungen möglich)
- Sozial partizipativ: 10 PUNKTE
- Ökologisch: 10 PUNKTE
- bezahlbar: 10 PUNKTE
d) Bauwerkskosten Kostengruppen 300 und 400:
- Kleiner 2,0 Mio. EUR: 10 PUNKTE
- Ab 2,0 Mio. EUR: 20 PUNKTE
e) Leistungen Prozessdesign/ Prozessbgeleitung (Mehrfachnennung möglich)
- Dialogisch entwickelte Prozessstrategie erarbeitet: 25 PUNKTE
- Prozess bis zur Inbetriebnahme begleitet: 25 PUNKTE
f) Referenzschreiben des Auftraggebers
- liegt nicht vor: 0 PUNKTE
- liegt vor: 20 PUNKTE
4.Referenzprojekt Planungsleistungen (Referenzprojekte von festangestellten Beschäftigten des Bieters/ der Bietergemeinschaft oder auch deren Inhaber auch außerhalb ihrer Tätigkeit für den Bieter/der Bietergemeinschaft sind möglich.)
a) Gebäudetyp (Doppelnennung nicht möglich):
- Umnutzung/ Zwischennutzung/ Instandsetzung sonstiges Gebäude : 10 PUNKTE
- Umnutzung / Zwischennutzung/ Instandsetzung Kaserne, Gewerbebau, Industriebau: 20 PUNKTE
b) Auftraggeber (Doppelnennung Spiegelstrich 2 und 3 möglich)
- Privater Auftraggeber: 10 PUNKTE
- Auftraggeber öffentlich nach §99 GWB: 20 PUNKTE: 20 PUNKTE
- Auftraggeber Baugemeinschaft/ Genossenschaft/ Verein oder vergleichbar: 20 PUNKTE
c) Innovativer Projektansatz (Mehrfachnennung möglich)
- Sozial partizipativ: 10 PUNKTE
- Ökologisch: 10 PUNKTE
- bezahlbar: 10 PUNKTE
d) Bauwerkskosten Kostengruppen 300 und 400:
- Kleiner 2,0 Mio. EUR: 10 PUNKTE
- Ab 2,0 Mio. EUR: 20 PUNKTE
e) Erbrachte Planungsleistungen nach HOAI
- Leistungsphase 2: 5 PUNKTE
- Leistungsphase 3: 10 PUNKTE
- Leistungsphase 4: 5 PUNKTE
- Leistungsphase 5: 10 PUNKTE
- Leistungsphase 6: 5 PUNKTE
- Leistungsphase 7: 5 PUNKTE
- Leistungsphase 8: 10 PUNKTE
f) Referenzschreiben des Auftraggebers
- liegt nicht vor: 0 PUNKTE
- liegt vor: 20 PUNKTE
Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Bei einer Bewerbergemeinschaft muss mindestens ein Teilnehmer die Ausschlusskriterien erfüllen.
Vor Abgabe eines Angebots bzw. vor einem Verhandlungsgespräch ist eine Ortsbesichtigung zwingende Voraussetzung für die weitere Beteiligung im Vergabeverfahren.
Die optional zu beauftragenden Leistungen sind in der Projektbeschreibung detailiert dargestellt.
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg finanziert wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in ein Berufsregister, Bauvorlageberechtigung gemäß § 43 LBO oder Nachweis eines Abschlusses, bspw. Diplom-/ Bachelor-/ Masterurkunde
Die Vergabestelle behält sich vor zum Nachweis der Eignung anzufordern:
- Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister am Sitz oder Wohnsitz
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß §124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss)
- Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium)
- Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg
- Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen
- Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit 2,0 Mio EUR Deckungssumme für Personenschäden und 2,0 Mio EUR für Sachschäden vorliegt, bzw. dass die Deckungssumme im Auftragsfall entsprechend erhöht werden (Ausschlusskriterium).
- Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Im Fall der Eignungsleihe)
- Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten
- Angaben zur Reaktionszeit während der Planung und Bauausführung
Die Vergabestelle behält sich vor zum Nachweis der Eignung anzufordern:
- Bescheinigung und Erklärung über Bilanzen, Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre
Referenzprojekte mit vergleichbaren Anforderungen, an denen die Gebäudeplanung nach HOAI unter Beachtung aller Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer Regelungen des Auslands erbracht wurden mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen (Gebäudetyp, Auftraggeber, Bauwerkskosten, erbrachte Leistungen, Jahr der Inbetriebnahme, Referenzschreiben). Gleiches gilt für den Bereich der Prozessbegleitung/ Prozessdesign
Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
— Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 20.09.2021, 12.00 Uhr ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württembergan die Zentrale Vergbestelle der Stadt Pforzheim zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der Zentralen Vergabestelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
- Die Zentrale Vergabestelle stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind auch nur so erhältlich.
- Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen anzuhängen. Ansprechpartner (bspw. Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche, nicht angeforderte Unterlagen werden nicht gewertet. - Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
- Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
- Die drei bis fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1.
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach derVeröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.