Instandsetzung Eduard-Mörike Sporthalle - Objektplanung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 08116078
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim unter Teck
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73230
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kirchheim-teck.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.kirchheim-teck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Instandsetzung Eduard-Mörike Sporthalle - Objektplanung
Die Stadt Kirchheim unter Teck beabsichtigt die Generalsanierung der Eduard-Mörike-Sporthalle im Ortsteil Ötlingen, da sie in Bausubstanz und Haustechnik zum größten Teil veraltet ist.
Für die Planung und Ausführung des Projekts wird ein Architekt für die LPH 1-9 gem. HOAI 2013 gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt.
73230 Kirchheim unter Teck
Die Stadt Kirchheim unter Teck beabsichtigt die Generalsanierung der Eduard-Mörike-Sporthalle im Ortsteil Ötlingen, da sie in Bausubstanz und Haustechnik zum größten Teil veraltet ist.
Nach der vorliegenden Mängelliste aus der Gebäudezustandserfassung sind die Hauptsanierungspunkte die Sanierung des Dachs über dem Umkleide- und Duschbereich (das Hauptdach der Sporthalle wurde 2017 saniert), die Sanierung der Duschbereiche selbst, Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs-, Elektroinstallation sowie der Brandschutz (Trockenbau).
Die 1983 errichtete Zweifach-Sporthalle hat eine Brutto Grundfläche von 2.259 m², die sich auf 2 oberirdische Geschosse verteilt.
Für die Sanierung sind im Haushaltsplan 1,5 Millionen Euro brutto (KG 200-700) veranschlagt.
Planungsbeginn 2021, Baubeginn 2022.
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Voraussichtliche weitere Termine:
Verhandlungsgespräche 12.02.2021 .
Für die Planung und Ausführung des Projekts wird ein Architekt für die LPH 1-9 gem. HOAI 2013 gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt.
Die Auftraggeberin schätzt die Honorierung wie folgt ein:
Honorarzone III plus 75%,
Instandsetzungszuschlag 30% Lph.8
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine: 12.02.2021
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Instandsetzung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB)