Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Wach- und Sicherheitsdienstleistung der Universität Heidelberg Referenznummer der Bekanntmachung: Uni-HD.2021.513_Wachdienst_UV-RV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]20
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zuv.uni-heidelberg.de/finanzen/beschaffung/ausschreibung1.html
Adresse des Beschafferprofils: https://www.zuv.uni-heidelberg.de/finanzen/beschaffung/ausschreibung1.html
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Wach- und Sicherheitsdienstleistung der Universität Heidelberg
Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Wach- und Sicherheitsdienstleistung der Universität Heidelberg
Los 1: Altstadt und Campus Bergheim
Heidelberg Altstad, Campus Bergheim und Neuenheimer Feld
Ausgeschrieben wird die Wach- und Sicherheitsdienstleistung für die Universität Heidelberg; Campus Altstadt und Bergheim (Objektschutzdienst, Pfortendienst, Begleitservice für Frauen, Veranstaltungsbetreuung).
Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Vertragsjahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre.
Der Auftragnehmer darf nur Personal einsetzen, welches für diese Aufgaben die erforderliche Erfahrung und Eignung besitzt. Er muss durch persönliche Zuverlässigkeit die Gewähr dafür bieten, dass die Belange der Auftraggeber durch die Wahrnehmung der Wach- und Sicherheitsdienstleistung nicht beeinträchtigt werden.
Für die Erstellung der Angebotsunterlagen wird eine Besichtigung eines durch den Fachbereich festgelegten Referenzobjektes (Gebäude) pro Los empfohlen. Diese Besichtigung dient der Klarstellung der geforderten Leistungen.
Los 2: Neuenheimer Feld
Heidelberg Altstad, Campus Bergheim und Neuenheimer Feld
Ausgeschrieben wird die Wach- und Sicherheitsdienstleistung für die Universität Heidelberg; Im Neuenheimer Feld (Objektschutzdienst, Pfortendienst, Begleitservice für Frauen, Veranstaltungsbetreuung).
Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Vertragsjahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre.
Der Auftragnehmer darf nur Personal einsetzen, welches für diese Aufgaben die erforderliche Erfahrung und Eignung besitzt. Er muss durch persönliche Zuverlässigkeit die Gewähr dafür bieten, dass die Belange der Auftraggeber durch die Wahrnehmung der Wach- und Sicherheitsdienstleistung nicht beeinträchtigt werden.
Für die Erstellung der Angebotsunterlagen wird eine Besichtigung eines durch den Fachbereich festgelegten Referenzobjektes (Gebäude) pro Los empfohlen. Diese Besichtigung dient der Klarstellung der geforderten Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Campus Altstadt und Campus Bergheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.vsd-sicherheitsdienste.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Im Neuenheimer Feld
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.vsd-sicherheitsdienste.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genaue Auftragswert zu dem der Auftrag vergeben wurde, ist als Geschäftsgeheimnis des bezuschlagtenUnternehmens einzustufen.
Daher wird der Angebotspreis nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYVYDGH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfrist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen: "Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."