Projekt Stuttgart-Ulm; Umbau SpDr L60 Stuttgart Bad-Cannstatt Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52650
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt Stuttgart-Ulm; Umbau SpDr L60 Stuttgart Bad-Cannstatt
Projekt Stuttgart-Ulm; Umbau SpDr L60 Stuttgart Bad-Cannstatt
S21, PA 1.7; Umbau SpDr L60 Bad-Cannstatt
"Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der„Transeuropäischen Netze“ (TEN)„ Paris-Straßburg- Stuttgart -Wien- Bratislava“
Korridor Rhein - Donau im Programm der„Transeuropäischen Netze“ (TENtec), hier: Abschnitt Wendlingen-Ulm"
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Ausschreibung der Maßnahme erfolgte gemäß Modulvertrag 3 Umbau RSTW, Pkt. 5.2 im Verhandlungsverfahren zwischen allen Lieferanten mit denen der AG einen Modulvertrag 3 Umbau RSTW in dieser Technik abgeschlossen hat. Der Modulvertrag 3 Umbau RSTW für SpDrL60 wurde gemäß Anlage 10 der LuFV (Anwendung, da RSTW-Projekte überwiegend LuFV-finanziert werden) in einem EU-weiten Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb gestellt.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe des Modulvertrages bezieht sich auf die Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. 2018/S 200-455523 vom 17.10.2018.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projekt Stuttgart-Ulm; Umbau SpDr L60 Stuttgart Bad-Cannstatt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.thalesgroup.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.