S21, PA 1.4, VE02 AS Esslingen , 18FEI31427, AvL 50 Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S246-566064
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21, PA 1.4, VE02 AS Esslingen , 18FEI31427, AvL 50
S21, PA 1.4, VE02 AS Esslingen , 18FEI31427
Stuttgart
Die „Freie Strecke“ wird im Bereich km 15,3 + 11 bis km 25,2 + 00 hergestellt. Neben umfangreichen Erdbau-und Blendschutzmaßnahmen sind Entwässerungsanlagen sowie Straßen und Wege herzustellen. Die „FreieStrecke“ selbst erstreckt sich von km 15,3 + 11 bis km 17,8 + 70 und km 20,0 + 97 bis km 23,5 + 55. DieIngenieurbauwerke und der Erdbau im Bereich der Anschlussstelle Esslingen (km 17,8 + 70 bis 19,1 + 85), des Tunnel Denkendorf (km 19,1 + 85 bis km 20,0 + 97) sowie der Anschlussstelle Wendlingen (km 23,5 + 50 bis25,2 + 00) fallen nicht in den Bereich des gegenständlichen Auftrags.
Die Bauleistung beinhaltet vorwiegend den Erdbau für die neue zweigleisige Hochgeschwindigkeitsstrecke.Weitere Bestandteile des Auftrags sind die landschaftspflegerische Begleitplanung, der Straßenbau,die Entwässerungsanlagen, der Kabeltiefbau, der Neubau einer Sichtschutzwand, der Neubau vonBlendschutzwänden und Wirtschaftswegen sowie Aufstellplatz im Bereich der EisenbahnüberführungSulzbachtal.
Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2022 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S21, PA 1.4, VE02 AS Esslingen , 18FEI31427, NT 50
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Entsorgung des Bauschutt-Boden-Gemisches im Bereich Innenohr der alten AS Esslingen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
50: Weitere Vorgehensweise mit dem Bauschutt-Boden-Gemisch
Die zu erbringende Leistung des Bodenaushubs ist vertraglich vereinbarte Leistung des AN. Die zusätzlich erforderliche Leistung der Entsorgung an einen Dritten zu vergeben, ist technisch nicht umsetzbar.