Reinigung Glascontainerstandplätze Referenznummer der Bekanntmachung: AWLOER-2021-0010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lörrach
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]54
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.loerrach-landkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigung Glascontainerstandplätze
Reinigung Glascontainerstandplätze
Region Wiesental
Landkreis Lörrach, Region Wiesental
Reinigung von 98 Glascontainerstandplätzen
Region Markgräflerland
Landkreis Lörrach, Region Markgräflerland
Reinigung von 81 Glascontainerstandplätzen
Region Hochrhein
Landkreis Lörrach, Region Hochrhein
Reinigung von 53 Glascontainerstandplätzen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist oder alternativ auf andere Weise Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen. Von Unterauftragnehmern kann diese Erklärung ebenfalls gefordert werden.
Für den Transport des angefallenen Abfalls auf die Kreismülldeponie Scheinberg bedarf es gem. § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) der Anzeigepflicht, es sei denn, der Betrieb verfügt über eine Erlaubnis nach § 54 Absatz 1 KrWG.
Sofern vorhanden ist die Anzeige bzw. Erlaubnis bereits mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Im Übrigen behält sich der Auftraggeber vor, diese nachzufordern.
Angaben zu einer den Vergabeunterlagen entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung oder, dass im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn, diese abgeschlossen oder erweitert wird.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (s.a. Formular Komm EU (D) EigE "Eigenerklärung zur Eignung")
Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen (Formular Komm EU (D) EigE "Eigenerklärung zur Eignung").
Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung des Betriebes mit Angaben zu den Fahrzeugen (Anzahl, Typ).
siehe Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der MItteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.