03-EV-21-LTG-BW-BA04
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauda-Königshofen
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 97922
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lauda-koenigshofen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tauberbischofsheim
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 97941
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wvmt.de
Abschnitt II: Gegenstand
03-EV-21-LTG-BW-BA04
Rohrleitungsbau, Schachtbauwerke, Hochbehälterbau - baulicher Teil, Brunnenbauwerke inkl. Installation
Los 1: Leitungsbau vom Abzweigschacht bis zum geplanten Hochbehälter Unterbalbach
Gemarkung Unterbalbach
- Einzelleitung DN 150 GGG ZMU, l = ca. 625 m
- 2 parallel laufende Leitungen DA 110 PE und DA 75 PE, l = ca. 200 m
- 2 parallel laufende Leitungen DN 150 GGG ZMU und DA 75 PE, l = ca. 300 m
davon auf der Teilstrecke von l = ca. 45 m
zwei weitere Leitungen je DN 200 GGG ZMU
- Neubau von 1 Abzweigschacht
- Neubau von 1 Wasserzählerschacht
- Neubau von 1 Interimsschacht
Abwasserleitungen mit Schächten:
- DN 250 PP, l = ca. 75 m
- DN 150 PP, l = ca. 295 m
- Neubau von 11 Abwasserschächten
Sonstige Leitungsarbeiten:
- 2-fach Leerrohr, l = ca. 1.450 m
- Erdarbeiten für 1.450 m Kabelverlegung
- 1 Kabelziehschacht
Los 2: Hochbehälter Unterbalbach - baulicher Teil
Gemarkung Unterbalbach
Hochbehälter mit 2 Wasserkammern mit je 250 m³ und Rohrkeller sowie Elektroraum:
ca. 370 m³ Stahlbetonarbeiten
ca. 305 m² Abdichtung mit Wärmedämmung
ca. 5.000 m³ Erdaushub,- verfüllung
ca. 75 m² Fassadenverkleidung
ca. 260 m² Maler- und Putzarbeiten
ca. 160 m² Fliesenarbeiten
Metallbau- u. Schlosserarbeiten:
Treppen, Geländer, Türen
Außenanlagen:
ca. 280 m² Pflasterarbeiten
ca. 160 m Zaunanlage
Los 3: Neubau Brunnenbauwerke Brunnen 3 und Brunnen 4 Lauda Süd inkl. Installation
Gemarkung Lauda und Königshofen
Neubau von zwei Brunnenbauwerken mit Installation:
Abmessungen Brunnenbauwerk: ca. 5,6 m x ca. 3,7 m x 3,0 m
Verkleidung mit Natursteinfassade
Sicherheitstüre außen, Drucktüre innen
Installation DN 50 - DN 150: ca. 20 m
Armaturen DN 65 - DN 150; ca. 25 Stk.
Brunnenkopf DN 1200: 2 Stk.
Brunnenpumpen: 4 Stk.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt ‚Eigenerklärungen zur Eignung‘ (KEV179
AngErg Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere
Wahl, sind die im Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von
6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die
Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘ auch für diese anderen
Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
- Angaben zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes
- Vorlage einer Bestätigung der Erklärung zu den o.g. Angaben mit Angaben der Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, im Falle
dass das Angebot in die engere Wahl kommt.
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt, z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO),
wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen mich/
uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),
Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB),
Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§264
StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung
technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283
ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im
geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und
Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit
Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
- Vorlage einer Erklärung, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen
Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als
drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR
belegt wurde.
- Vorlage eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz, im
Falle dass der Bieter, den Zuschlag erhält.
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
- Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter
zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsumme, im Falle dass der Bieter, den Zuschlag erhält.
- Angaben des Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, welcher die Bauleistungen
betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen.
- Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte
Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustberechnungen, im Falle dass das Angebot in
die engere Wahl kommt.
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Erklärung dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbar
gesetzlich geregeltes Verfahren werden beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels
Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet).
- Angaben zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung, soweit der Bieter der Pflicht der Beitragszahlung unterfällt.
- Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, im Falle dass das Angebot in die engere Wahl kommt.
- Vorlage von drei Referenzen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, deren ausgeführte
Leistungen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit folgenden Angaben: Bezeichnung der
Maßnahme; Ort der Bauausführung; Benennung des Auftraggebers mit Anschrift und Ansprechpartner; Art
der ausgeführten Leistung; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personals
ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs unter Angabe der Menge und Einheit; Nennung des
Auftragswertes der Gesamtleistung; Nennung des Auftragswertes der eigenen Leistung; Anzahl der
durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Leitungskräfte; Angabe
von besonderen technischen, gerätespezifischen, zeitlich und sonstige Anforderungen; Angabe, ob die Leistung
als Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner oder Nachunternehmer ausgeführt wurde.
- Vorlage jeweiliger schriftlichen Bestätigungen des damaligen Auftraggebers zu den benannten Referenzen, im
Falle dass das Angebot in die engere Wahl kommt.
- Angabe der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenen Leitungspersonal, im Falle
dass das Angebot in die engere Wahl kommt.
Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen nach SektVO (siehe KEV 112.4 (B) TB SKR)
- Die Sicherheitsleistungen erfolgen gem. § 17 VOB/B.
- Die Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme inkl. Umsatzsteuer zu
leisten.
- Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v. H. der Summe der Abschlagszahlungen zum
Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
- Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwendete Sicherheit für Mängelansprüche (§17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B) nach
Ablauf der Verjährungsfrist gem. § 13 VOB/B.
- Für Abschlagszahlungen i. S. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B und für vereinbarte Vorauszahlungen ist
Sicherheit durch Bürg
- Die Zahlung erfolgt gem. § 16 VOB/B.
- Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzugs gem. § 16 Abs. 5
Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf 60 Tage.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Der Auftraggeber wendet das Landestarifstreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW) an.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtwerke Lauda-Königshofen
Marktplatz 1
97922 Lauda-Königshofen
Raum: 311
Bewerber, Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Ausarbeitung der Angebote sind die Vergabeunterlagen zu verwenden, die per E-Mail unter
[gelöscht] bzw. [gelöscht] ab dem 25.08.2021 angefordert
werden können. Es wird nach Anforderung ein Downloadlink übermittelt, mittels dem die Vergabeunterlagen
unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei Vergabekammer
Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen
wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die
unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei
Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134 und
135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen
Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn
der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland