Vergabe von Schleif- und Schweißarbeiten an Schienenwegen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Schleif- und Schweißarbeiten an Schienenwegen
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) beabsichtigt die Vergabe von Schleif- und Schweißarbeiten an den Schienenwegen in insgesamt drei Losen. Mit dem jeweiligen Auftragnehmer wird eine nicht exklusive Rahmenvereinbarungen für die Dauer von drei Jahren, mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr, abgeschlossen.
Gegenstand ist die Ausführung von elektrischen Schienenauftragsschweißungen und Schleifarbeiten an Schienen, Weichenzungen, Backenschienen und Radlenkern in Normalqualität (Güte 700 – 900 N/mm²) und Thermitschweißungen nach VDV-Vorgaben im Netz der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH. Die Sollspurweite im Netz der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH beträgt 1000 mm. Des Weiteren ist die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH mit der Instandhaltung von 2 Anschlussgleisen beauftragt. Die Sollspurweite beträgt hier 1435 mm. Details zu dem Leistungsumfang und eine Aufgliederung des voraussichtlichen (d.h. geschätzten) Jahresbedarfs nach benötigten Leistungen und Mengen/Massen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, den Leistungsverzeichnissen für jedes der drei Lose.
Schleif- und Schweißarbeiten
Los 1 umfasst Schleif- und Schweißarbeiten innerhalb eines Teilbereichs (MV OEG) des rnv-Gebiets. Das Gebiet ist in drei Gebietslose aufgeteilt.
Es besteht zwei mal die Option der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Es besteht zwei mal die Option der Verlängerung der Laufzeit des Rahmenvertrags um jeweils ein weiteres Jahr.
Schleif- und Schweißarbeiten
Los 2 umfasst Schleif- und Schweißarbeiten innerhalb eines Teilbereichs (HSB) des rnv-Gebiets. Das Gebiet ist wird in drei Gebietslose aufgeteilt.
Es besteht zwei mal die Option der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Es besteht zwei mal die Option der Verlängerung der Laufzeit des Rahmenvertrags um jeweils ein weiteres Jahr.
Schleif- und Schweißarbeiten
Los 3 umfasst Schleif- und Schweißarbeiten innerhalb eines Teilbereichs (VBL RHB) des rnv-Gebiets. Das Gebiet ist in drei Gebietslose aufgeteilt.
Es besteht zwei mal die Option der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Es besteht zwei mal die Option der Verlängerung der Laufzeit des Rahmenvertrags um jeweils ein weiteres Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch eine entsprechende Eigenerklärung nachweisen. Die entsprechende Eigenerklärung ist in den Vordruck Eignungsanforderungen integriert. Die Eigenerklärung ist ausreichend. Gesonderte Nach-weise sind nicht einzureichen.
Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften seines Niederlassungsmitgliedsstaats nicht zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist, hat er dies ebenfalls in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen.
Ferner muss der Bieter wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Eine entsprechende Eigenerklärung hat der Bieter auf dem Vordruck Eignungsanforderungen zu machen.
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter auf dem Vordruck Eignungsanforderungen Angaben zu den Unternehmensumsätzen insge-samt sowie zu den Umsätzen zu den aus mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichba-ren Tätigkeiten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018 – 2020) zu machen.
Schließlich muss der Bieter zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung verfügen, die über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten blei-ben muss.
Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen:
für Personenschäden: 5 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden: 3 Mio. Euro Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Hinweise:
Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung ab. Da-bei ist zu unterscheiden:
(a) Sofern der Bieter über die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen je Schadensart bereits verfügt, ist dies in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen. Der Bieter hat sich zu vergewissern, dass seine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung tatsächlich die hier geforderten Mindestdeckungssummen vollständig abdeckt. Nur, wenn er dies positiv festgestellt hat, hat er dies in dem Vordruck Eignungsanforderung anzukreuzen. Die Eigenerklärung auf dem Vordruck Eignungsanforderungen ist ausreichend. Eine Versicherungsbestätigung oder vergleichbare Nachweise sind mit dem Angebot nicht einzureichen. Entsprechende Nachweise sind erst nach Zuschlagserteilung unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen.
(b) Sofern der Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots über die beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung noch nicht verfügt oder aber sofern die bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung nicht die genannten Deckungssummen aufweist, hat der Bieter zu prüfen, ob ihm im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung gewährt werden wird. Sofern das bejaht werden kann, hat er in dem Vordruck Eignungsanforderungen sodann anzukreuzen, dass er in der Lage ist, spätestens im Auftrags-fall eine entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für den Zeitraum von Auftragsbeginn bis zum Vertragsende mit der geforderten Mindestdeckungssumme abzuschließen und entsprechende Nachweise unaufgefordert dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung vorlegen wird. Diese Erklärung ist unwiderruflich.
Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und beruf-liche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkun-de sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind.
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit verlangt der Auftragge-ber die Angabe von mindestens 3 Unternehmensreferenzen, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat.
Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf Aufträge für Schleif- und Schweißarbeiten an Schie-nen der Straßenbahn / Bahn (Art) und einer vergleichbaren Streckenlänge (Streckenlänge min. 50 Km) (Umfang), sowie vergleichbarer Schwierigkeit (Tunnel, Brücken).
Mindestanforderungen:
In mindestens einer Referenz muss Erfahrung im Flammrichten einer Weichen-zunge belegt werden.
Es muss eine Referenz eingereicht werden, die das Schleifen und Schweißen von Rillenschienen umfasst. RI59/2 und RI60/2 sollte geschliffen u. geschweißt worden sein.
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen die Leistungen in den letzten 5 Jah-ren erbracht wurden.
Angaben zu den Unternehmensreferenzen sind auf dem Vordruck Eignungsanforderungen zu machen.
Darüber hinaus sind mit dem Vordruck Eignungsanforderungen folgende Nachweise zu erbringen, um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu belegen:
Nachweis nach DIN EN ISO 14731 (ALT DIN EN719) Schweißaufsicht, Auf-gaben, Verantwortung, Anzahl der Personen (Zertifikat).
Nachweis der DB-Zulassung und eines Schweißfachingenieurs (Zertifikat).
Nachweis der schweißtechnischen Qualitätsanforderungen (Schmelzschweißen metallischer Werkstoffe gemäß DIN EN729 Teil1-4 (Zeugnisse; Zertifikate) Nachweis der Arbeiten gemäß DIN 18800 (Teil 1 u.7) Stahlbauten Bemessung und Konstruktion sowie Ausführung und Herstellerqualifikation (Zertifikat).
Nachweis nach Oberbaurichtlinien (OR) des VDV (Zertifikat).
Eignungsbescheinigung zum Schweißen an Schienenwerkstoffen und sonstigen stählernen Oberbauteilen bei der DB AG gemäß RilLi 826 der DB AG Betriebs-klasse II (Zertifikat).
Nachweis zum Oberbauschweißen bei Nahverkehrsunternhemen VDV 609 (Zertifikat).
Nachweis der RSA Ausbildung (Zertifikat).
Auflistung alle techn. Anlagen die verdent werden (Schalldämpfung ist nachzu-weisen; Einreichung techn. Datenblatt) Angaben über eingesetzte Messmittel A27 (Typ und Bezeichnung) (Einreichung techn. Datenblatt) Eine Person pro Einsatztrupp ist der Deutschen Sprache mächtig (Eigenerklä-rung).
Qualifikationsstand des Sicherheitspersonal nach DB und oder VDV.(Zertifikate) Angabe der Anzahl der Beschäftigten (Eigenerklärung).
Angabe Anzahl der Beschäftigten in vergleichbaren Tätigkeitsbereichen (Eigenerklärung).
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Diese Erklärungen sind in den Angebotsvordruck integriert.
Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss der Vordruck Ausschlussgründe Dritte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, wahrheitsgemäß ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Angebot eingereicht werden.
Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bieter selbst zu erstellenden Dokument mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bieter selbst zu erstellender Unterlagen mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.