Campus Schopfheim - Abbruch- und Rohbauarbeiten Schule Bestand Referenznummer der Bekanntmachung: 320a-CSB/01-004.01.01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schopfheim
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79650
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schopfheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Campus Schopfheim - Abbruch- und Rohbauarbeiten Schule Bestand
Gegenstand der Vergabe sind Abbruch- und Rohbauarbeiten für die Sanierung eines Bestandsschulgebäude.
Die Vergabe umfasst die Baustelleneinrichtung, Abbrucharbeiten von Decken und Wänden inkl. Kernbohrungen und Sägearbeiten einschl. Entsorgungsleistungen sowie Mauerarbeiten von Innenwänden, Betonarbeiten für Bodenplatten und Decken sowie den Einbau von Stahlbauteilen für Auswechselungen
Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Friedrich-Ebert-Schule - Gemeinschaftsschule Schopfheim Roggenbachstraße 11 79650 Schopfheim
Die Friedrich-Ebert-Schule in Schopfheim wird im Zuge des Gesamtprojekts "Schulcampus Schopfheim" saniert.
Gegenstand der Vergabe sind Abbruch- und Rohbauarbeiten für die Sanierung eines Bestandsschulgebäude.
Die Vergabe umfasst die Baustelleneinrichtung, Abbrucharbeiten von Decken und Wänden inkl. Kernbohrungen und Sägearbeiten einschl. Entsorgungsleistungen sowie Mauerarbeiten von Innenwänden, Betonarbeiten für Bodenplatten und Decken sowie den Einbau von Stahlbauteilen für Auswechselungen
Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bernau im Schwarzwald
NUTS-Code: DE13A Waldshut
Postleitzahl: 79872
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMER41V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx