Campus Schopfheim - Trockenbau Wände Schule Bestand Referenznummer der Bekanntmachung: 342a-CSB/01-004.01.01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schopfheim
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79650
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schopfheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Campus Schopfheim - Trockenbau Wände Schule Bestand
Gegenstand der Vergabe ist Leiferung und Montage von Trockenbauwänden für WC-Sanierung und neue Raumaufteilung in einer denkmalgeschützten Schule mit Deckenhöhen von ca. 3,5m.
Ingesamt sind ca. 460qm Trockenbauwand, -Vorsatzschalen, -Schachtverkleidung ausgeschrieben.
Friedrich-Ebert-Schule - Gemeinschaftsschule Schopfheim Roggenbachstraße 11 79650 Schopfheim
Das 115 Jahre alte, denkmalgeschützte Hauptgebäude der Friedrich-Ebert-Schule in Schopfheim wird innerhalb eines Jahres saniert und barrierefrei umgebaut.
Gegenstand der Vergabe ist Lieferung und Montage von Trockenbauwänden für WC-Sanierung, Trinkwasser-Strangsanierung und neue Raumaufteilung in einer denkmalgeschützten Schule mit Deckenhöhen von ca. 3,5m.
Einfachständerwand: ca. 160qm
Vorsatzschalen: ca. 100 qm
Schachtwände: ca. 180 qm
Doppelständerwand: ca 120 qm
Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: St. Ingbert
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66386
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMER42Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx