SIP-Trunk Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-11V-73-3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://pptls.polizei-bw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
SIP-Trunk
Beschaffung eines zweiten georedundanten VoIP-Anschlusses (SIP-Trunk) mit einer Kapazität von 500 Sprachkanälen zur Anbindung des aktuell im Inbetriebnahmeprozess befindlichen TSK-Servers
Landeskriminalamt Baden-Württemberg Taubenheimstraße 85 70372 Stuttgart, BITBW Krailenshaldenstr. 44 70469 Stuttgart
Beschaffung eines zweiten georedundanten VoIP-Anschlusses (SIP-Trunk) mit einer Kapazität von 500 Sprachkanälen zur Anbindung des aktuell im Inbetriebnahmeprozess befindlichen TSK-Servers
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr (12 Monate), wenn der Auftraggeber nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des Vertragszeitraums kündigt. Eine automatische Verlängerung ist einmal möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB.
- Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, in dem Sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem Sie bzw. Ihr Unternehmen ansässig ist/sind oder
- Kopie der Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern kein Handelsregistereintrag besteht, muss alternativ eine Kopie der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nach Ziffer 18.4 EVB-IT Systemlieferungsvertrag, bei Bewerbergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied.
Eigenerklärungen über mindestens drei Referenzen der letzten zwei Jahre, welche mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind, mit Angabe zu Auftraggeber und Ansprechpartner mit Kontaktdaten. Die Vergleichbarkeit der Referenzaufträge ergibt sich aus:
- Auftragsgegenstand: Bereitstellung von redundanten VoIP-Anschlüssen. Die Kapazität der VoIP-Anschlüsse muss mindestens bei 250 Sprachkanälen liegen. Die VoIP-Anschlüsse müssen über mindestens zwei getrennte Hauseinführungen realisiert worden sein.
- Auftragswert (kumuliert auf eine Laufzeit von 4 Jahren): mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto
- Zeitraum der Leistungserbringung (Bereitstellung des Anschlusses) 01.01.2019 bis zur Veröffentlichung der Ausschreibung
- bei mindestens 1 Referenzauftrag ist der Referenzkunde ein öffentlicher Auftraggeber
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYDUL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.