Rahmenvertrag über die Beschaffung von rein elektrisch angetriebenen Niederflur-Solobussen der Klasse 1 (Depotlader) sowie die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von externen, konduktiven, stationären Ladestationen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hartheim
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79258
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kuppenheim
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76456
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Beschaffung von rein elektrisch angetriebenen Niederflur-Solobussen der Klasse 1 (Depotlader) sowie die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von externen, konduktiven, stationären Ladestationen
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG (kurz SWEG, im Folgenden auch Vergabestelle genannt) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt zusammen mit den weiteren neun unter Ziffer I.1) genannten Tochtergesellschaften in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienen-Personennahverkehr (SPNV).
Die SWEG beabsichtigt als zentrale Beschaffungsstelle für sich und diese Tochtergesellschaften den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von 0-10 rein elektrisch angetriebenen Niederflur-Solobussen (Depotlader) der Klasse 1, Fahrzeugkategorie M3 gemäß Verordnung (EU) 2018/858 / ECE-Regelung R107 inklusive der Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von externen, konduktiven, stationären Ladestationen auf dem jeweiligen Betriebshofgelände des Auftraggebers.
Die Abrufe erfolgen durch die einzelnen Auftraggeber jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Die SWEG behält sich vor, die Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens zu ändern.
Weiter behalten sich die Auftraggeber vor, die Busse nach einer Einsatzdauer von 126 Monaten an den Auftragnehmer zurück zu verkaufen.
Ort der Ausführung ist das jeweilige Betriebshofgelände des Auftraggebers.
Die Fahrzeuge müssen bei Auslieferung den Anforderungen des Lastenheftes (Teil C, Anlage 1), den vom Hersteller zugesicherten Daten aus dem Formblatt Kennzahlentabelle für Einzelkomponenten (Teil C, Anlage 2) sowie den jeweils gültigen Vorschriften der EU und ECE, der StVZO, der BOKraft, den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenosschenschaften sowie den einschlägigen Verlautbarungen im Verkehrsblatt und dem Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden entsprechen (Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.).
Das Lastenheft aus Teil C Anlage 1 legt die Anforderung an die Fahrzeuge und an die Ladestationen als zwingende Mindestanforderung fest. Abweichungen von den Mindestanforderungen sind unzulässig. Ergänzend und nachrangig gegenüber den Mindestanforderungen des Lastenheftes gelten die Bestimmungen der VDV-Schrift 230 "Rahmenempfehlung für Stadt-Niederflur-Linienbusse" sowie VDV-Schrift 230/1 "Rahmenempfehlung für elektrisch betriebene Stadt-Niederflur-Linienbusse".
Unabhängig davon, dass das Lastenheft in seiner Struktur dem Gliederungsaufbau den VDV-Schriften 230 und 230/1 folgen, werden die Bestimmungen der VDV-Schriften lediglich zur Konkretisierung und Ergänzung der Mindestanforderungen an die Fahrzeuge herangezogen.
Das Lastenheft definiert die Mindestanforderungen an rein elektrisch angetriebene Niederflur-Solobusse (Depotlader) der Klasse 1 mit externer, konduktiver, stationärer Energiezuführung über Steckverbinder für den Stadt-, Linien-, Gelegenheits- und Schülerverkehr.
Der AG behält sich vor, den Bestellzeitraum durch einseitige Erklärung gegenüber dem Hersteller um ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag verlängert sich entsprechend, wenn der AG die Verlängerungsoption spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Hersteller ausübt. Der Hersteller kann den Auftrag nicht einseitig verlängern.
1.) Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020) des Unternehmens mit der Lieferung von rein elektrisch angebtriebenen Nieder-Solobussen der Klasse 1 aus vergleichbaren Lieferaufträgen im Sinne der Ziffer III.1.3) Nr. 1 dieser Bekanntmachung. Der Bewerber mit der höchsten Summe erhält 10 Punkte, die übrigen Bewerber erhalten proportional weniger Punkte. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 1 gewichtet, so dass maximal 10 Punkte erreichbar sind.
2.) Anzahl der Referenzen über die Lieferung von rein elektrisch angetriebenen Niederflur-Solobussen der Klasse 1 aus vergleichbaren Lieferaufträgen im Sinne der Ziffer III.1.3) Nr. 1 dieser Bekanntmachung. Der Bewerber mit den meisten Referenzen erhält 10 Punkte, die übrigen Bewerber proportional weniger Punkte entsprechend der Anzahl vergleichbarer Referenzen. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet, so dass maximal 20 Punkte erreichbar sind.
3.) Anzahl der rein elektrisch angetriebenen Niederflur-Solobussen der Klasse 1, die Gegenstand der Lieferung aus vergleichbaren Lieferaufträgen im Sinne der Ziffer III.1.3) Nr. 1 dieser Bekanntmachung sind. Der Bewerber mit der höchsten Anzahl erhält 10 Punkte, die übrigen Bewerber proportional weniger Punkte entsprechend ihrer Anzahl. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet, so dass maximal 20 Punkte erreichbar sind.
Ausgewählt werden die Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl.
vergleiche Ziffer II.2.7)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Selbstdarstellung des Bewerbers anhand einer aussagekräftigen Historie inklusive Unternehmensprofil im Hinblick auf die Lieferung von rein elektrisch angebtriebenen Niederflur-Solobussen der Klasse 1 (maximal 5 Seiten);
2.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Berufsregister (nicht älter als 3 Monate vor Ablauf der Bewerbungsfrist);
3.) Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate vor Ablauf der Bewerbungsfrist);
4.) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Teil A, Formblatt Eigenerklärung des Bewerbers)
1.) Bankauskunft mit Angaben zur gegenwärtigen Finanz- und Liquiditätslage des Bewerbers (nicht älter als 3 Monate vor Ablauf der Bewerbungsfrist) in deutscher Sprache (gegebenenfalls Original und beglaubigte Übersetzung);
2.) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020);
3.) Angaben zum Umsatz des Unternehmens mit der Lieferung von rein elektrisch angetriebenen Niederflur-Solobussen der Klasse 1 aus vergleichbaren Lieferaufträgen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020) im Sinne der Ziffer III.1.3 Nr. 1 dieser Bekanntmachung. Die Umsätze sind pro Geschäftsjahr anzugeben.
1.) Referenzen über vergleichbare Lieferaufträge in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Ein Lieferauftrag ist vergleichbar, wenn er die Lieferung von rein elektrisch angetriebenen Niederflur-Solobussen der Klasse 1 inklusive Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer externen, konduktiven, stationären Ladestation pro Fahrzeug betrifft. Das Unternehmen muss die Niederflur-Solobusse entwickelt, hergestellt, produziert und für den Einsatz im deutschen Straßenverkehr ausgeliefert haben. Die Lieferung mehrerer Fahrzeuge und Ladestationen im Rahmen einer Bestellung gilt als Referenz.
Folgende Informationen sind pro Referenz vorzulegen:
- Auftraggeber
- Leistungsumfang (mindestens Angaben zur Anzahl der ausgelieferten rein elektrisch angetriebenen Niederflur-Solobussen der Klasse 1 und der Lieferung, Montage und Inbetriebsetzung der externen, konduktiven, stationären Ladestation)
- Leistungszeitraum (mindestens Angaben zu Leistungsbeginn und -ende und Anzahl der bestellten Busse und Ladestationen)
- Einsatzgebiet der Fahrzeuge;
2.) Angaben zum unternehmensbezogenen Qualitätsmanagement mit Beschreibung der Maßnahmen und Prozess zur Sicherstellung der Qualität. Kopien entsprechender Zertifizierungen (ISO 9001 oder gleichwertig) sind vorzulegen;
3.) Angaben der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bieter während der Auftragsausführung anwendet. Kopien entsprechender Zertifizierungen (ISO 14001 oder gleichwertig) sind vorzulegen;
4.) Eigenerklärung, dass im Auftragsfall einer Ersatzteilversorgung über mindestens 15 Jahre und die Versorgung mit Ersatzteilen, die die Verkehrs- und Betriebssicherheit gewährleisten, innerhalb von 24 Stunden innerhalb Baden-Württemberg sichergestellt wird.
gemäß Vergabeunterlagen
gemäß Vergabeunterlagen
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie sich im Teilnahmewettbewerb als Bewerbergemeinschaft mit einem Teilnahmeantrag beworben haben und von der Vergabestelle zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist nicht zulässig. Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihren Teilnahmeanträgen sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluß des Vertrags zu bezeichnen. Die Bildung einer Bietergemeinschaft kann eine wettbewerbswidrige Abrede im Sinn des §1 GWB darstellen mit der Folge, dass die Bietergemeinschaft gemäß §124 Abs. 1 Nr. 4 GWB vom Wettbewerb ausgeschlossen wird. Die Bietergemeinschaft muss daher von sich aus im Teilnahmeantrag die Gründe darstellen, die ihre Bildung aus ökonomisch zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Erwägungen rechtfertigt (siehe auch Vergabeunterlagen).
gemäß Vergabeunterlagen.
Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) des Landes Baden-Württemberg findet Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Bis auf das Formblatt Eigenerklärung des Bewerbers zur Eignung in Teil A der Vergabeunterlagen, sind ergänzende Unterlagen für den Teilnahmeantrag nicht vorgesehen und werden nicht bereit gestellt;
2.) Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und über die Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen;
3.) Die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern;
4.) Die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber sechs Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt;
5.) Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß §15 Absatz 4 SektVO, den Zuschlag auf Basis der Erstgebote ohne in Verhandlungen einzutreten, zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß §160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1.) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber den Auftraggebern nicht innerhalb von einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden;
4.) Mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.