Überlassung pass. Infrastrukturen durch Komm.Pakt.Net - Walddorfhäslach Referenznummer der Bekanntmachung: 12/21-AZ
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kommpaktnet.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.iuscomm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Überlassung pass. Infrastrukturen durch Komm.Pakt.Net - Walddorfhäslach
Überlassung passiver Infrastrukturen durch Komm.Pakt.Net zur Sicherstellung einer NGA - Breitbandversorgung im Wege der Dienstleistungskonzession auf Gemarkung Walddorfhäslach
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber (im Folgenden „AG“) sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und Schulen in der Gemeinde Walddorfhäslach mit leistungsfähigen und zu-kunftsgerichteten Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Deshalb werden bzw. wurden bereits auf der Gemarkung der Gemeinde Walddorf-häslach Infrastrukturen zur Verbesserung der Breitbandversorgung in Form von Höchstgeschwindig-keitsnetzen (FTTB) errichtet. Das kommunale Höchstgeschwindigkeitsnetz ist dabei an einen Übergabepunkt eines Netzbetreibers im Bereich des Gewerbegebietes angebunden. Es ist die Aufgabe des AN, an diesem Übergabepunkt die zur Versorgung des Ausschreibungsgegenstandes nötigen Kapazi-täten anzupachten. Hierzu kann er auch auf den AG (Kommune) zugehen, über den ebenso eine Anpachtung einer Trasse bis zum ÜP möglich wäre – Kostenträger ist und bleibt jedoch der AN. Leistungen des Netzbetriebs und Mehrfachdienste werden nicht vom Auftraggeber erbracht, sondern sollen auf der Grundlage dieser Angebotsunterlagen im Wege einer Dienstleistungskonzession an einen privaten Dienstleister als Auftragnehmer vergeben und dann von diesem erbracht werden. Der Auftragnehmer hat dann als Konzessionär auf der Grundlage dieser Ausschreibung den Netzbetrieb und die Mehrfachdienste gegenüber den Endkunden gegen angemessenes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Gegenstand der Ausschreibung ist damit die Verpachtung passiver Infrastrukturen zum Netz-betrieb (insbesondere Aufbau aktiver Komponenten, Wartung, Instandhaltung, Erweiterungen, Doku-mentation und Auskunftserteilung) sowie die Erbringung von Mehrfachdiensten durch den Bieter. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines Netzbetriebsvertrages, der mit Zuschlagserteilung an den obsie-genden Bieter zustande kommt. Der Netzbetriebsvertrag ist im weiteren Verfahren Gegenstand des Verhandlungsverfahrens wird sofern ein Verhandlungsverfahren durchgeführt wird (mit Ausnahme von Mindestbedingungen).
Das Nutzungsrecht an den passiven Infrastrukturen steht dem AG zu. Im Übrigen ist im Regelfall die Kommune Eigentümer der innerörtlichen passiven Infrastrukturen. Die passiven Infrastrukturen werden dem Auftragnehmer gebündelt im Wege der Pacht überlassen. Der Auftraggeber ist für den Auftrag-nehmer alleiniger Vertragspartner für den Netzbetriebsvertrag.
Die Netzarchitektur, die beabsichtigten Trassen, die POP-Standorte sowie Zugangspunkten zu der LWL Infrastruktur von Carriern für den Ausbau ergeben sich aus den in dieser Anlage beigefügten Kartendarstellungen (siehe Anhang 1). Beim Ausbau von FTTB-Netzen wird unterschieden zwischen zeitnah geplanten Ausbaumaßnahmen auf der Grundlage aktuell bestehender weißer Flecken der NGA-Versorgung (unterhalb der aktuellen Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s sowie in nach Sonderprogrammen förderfähigen Gebieten (z.B. Schulen, Krankenhäuser und Gewerbe/Industriegebiete) und einer über den jeweiligen Pachtzeitraum angelegten, langfristigen Prognose. Der langfristigen Prognose liegt die Absicht des AG zu Grunde, innerhalb des Pachtzeitraumes einen Teil des Versorgungsgebietes vor-behaltlich der Förderfähigkeit mit FTTB-Anschlüssen zu versorgen. Die geplanten Potentiale ergeben sich unter anderem aus den möglichen Anschlusspunkten von aktuell noch “grauen Flecken” sowie Mitverlegungen und Vorstreckungen.
Dem geplanten Aufbau neuer passiver Infrastrukturen liegen in aller Regel die technischen Vorgaben von Komm.Pakt.Net und der Fördermittelgeber Bund und Land Baden-Württemberg zugrunde. Der spätere Betreiber hat die für ihn maßgeblichen Vorgaben aus dem/den einschlägigen Förderpro-gramm/-en zu erfüllen. Er wird hierzu im Rahmen des Netzbetriebsvertrages verpflichtet.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgaben-,Projekt- und Netzbeschreibung, auff die insoweit vollumfänglich verwiesen wird.
- Kriterium: Netzpacht(60)
- Kriterium: Versorgungskonzept(40)
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundelie-genden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme in der vorgenannten bzw. - soweit für das jeweils geförderte Projekt einschlägig – in der entsprechend ergänzenden, ersetzenden, ändernden Fassung, einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine Bescheinigung nach § 6 TKG.
- Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregis-ter gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65), wobei der Nachweis nicht älter als 12 Monate ab EU-Bekanntmachung die-ser Ausschreibung sein darf.
- Eigenerklärung zum Firmenprofil mit Unternehmensdarstellung, ggf. Konzernzugehörigkeiten gemäß Formblatt Firmenprofil zur Bewerbung.
- Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt Ansprechpartner.
- Zusicherung der Deckung von Investitionen gemäß Formblatt Investitionen.
- Eigenerklärung über die Einhaltung der einschlägigen Vorgaben der Förderprogram-me, Förderbescheide einschließlich Nebenbestimmungen und Hinweisen gemäß Formblatt Fördervorgaben.
- Erklärungen gemäß Formblatt Kenntnisnahme Zuwendungsvoraussetzungen.
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe:
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt Zuverlässigkeit.
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) entsprechend § 50 VgV oder einen Präqualifizierungsnachweis nach dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ – www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorzulegen, wobei ebenso die Mindestanforderungen erfüllt werden müssen und dort sämtliche Angaben zu machen sind, die nach dieser Ausschreibung vorgegeben werden. Sind Eigenerklärungen oder Nachweise nicht Gegenstand der EEE oder des AVPQ, sind diese gesonderter unter Verwendung der vorgenannten Formblätter einzureichen.
Die Vergabestellte behält sich vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
- Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung bei Auftragserteilung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden bei 1-facher Maximierung gemäß Formblatt Versicherung der Bewerbung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt. Werden die Mindesthöhen derzeit unterschritten oder liegt keine entsprechende Versicherung vor, ist es ausrei-chend, wenn im Falle der Auftragserteilung eine Versicherung abgeschlossen wird, die die obigen Mindestvorgaben zu den Deckungssummen und deren Maximierung erfüllt.
- Eigenerklärung über den vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft erzielten Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt Umsatz zur Bewerbung. Der Mindestumsatz netto (zzgl. MwSt.) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäfts-jahren im Bereich der zu vergebenden Leistung muss dabei mindestens 5,0 Mio. Euro je Geschäftsjahr betragen haben.
Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Form-blatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) entsprechend § 50 VgV oder einen Präqualifizierungsnachweis nach dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ – www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorzulegen, wobei ebenso die Mindestanforderungen erfüllt werden müssen und dort sämtliche Angaben zu machen sind, die nach dieser Ausschreibung vorgegeben werden. Sind Eigenerklärungen oder Nachweise nicht Gegenstand der EEE oder des AVPQ, sind diese gesonderter unter Verwendung der vorgenannten Formblätter einzureichen.
Die Vergabestellte behält sich vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen..
- Eigenerklärung zum Firmenprofil
- Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren sowie Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden können unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (Erl.: Technische Fachkräfte in diesem Sinne sind die in dem für den Ausschreibungsgegenstand relevanten Bereich qualifizierten Mitarbeiter). Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter zur Bewerbung zu verwenden.
- Darstellung der Referenzen gemäß Formblatt Referenzen zur Bewerbung mit Darstellung der in den letzten drei Jahren erbrachten, mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen bzw. durchgeführten Maßnahmen (auch Aufnahme der zurzeit laufenden, aber noch nicht vollständig erfüllten Aufträge) mit sämtlichen im Formblatt Referenzen geforderten Angaben. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte in vergleichbarer Größenordnung des Ausschreibungsgegenstandes oder größer, die den Aufbau der aktiven Technik und den Betrieb von FTTB – Infrastrukturen zum Gegenstand haben und über diese dann Endkundendienste erbracht wurden. Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen im vorbeschriebenen Sinne zu benennen.
- Benennung der Teile des Auftrages, die unter Umständen an Unteraufträge an Unterauftragnehmer vergeben werden, falls die Beauftragung von Unterauf-tragnehmern beabsichtigt ist. Wenn der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unterauftragnehmer zu bedienen (Eignungsleihe), muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) für den Unterauftragnehmer nachweisen, dass diese in der Person des Unterauf-tragnehmers gegeben ist. Er hat dann entsprechende Verpflichtungserklä-ungen dieser Unterauftragnehmer vorzulegen. Hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit ist zu bestätigen, dass die Unternehmen gemeinschaftlich für die Vertragsdurchführung haften.
- Bei der Bildung von Bewerbergemeinschaften: Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile sowie Vorlage sämtlicher geforderter Erklärungen für alle Unternehmen der Bewerbergemeinschaft sowie Vorlage einer Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters.
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) entsprechend § 50 VgV oder einen Präqualifizierungsnachweis nach dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ – www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorzulegen, wobei ebenso die Mindestanforderungen erfüllt werden müssen und dort sämtliche Angaben zu machen sind, die nach dieser Ausschreibung vorgegeben werden. Sind Eigenerklärungen oder Nachweise nicht Gegenstand der EEE oder des AVPQ, sind diese gesonderter unter Verwendung der vorgenannten Formblätter einzureichen.
Die Vergabestellte behält sich vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Bieter, der den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss dies gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die für den Bieter aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen vom Bieter spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Aufraggeber gerügt werden. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen. Ergänzend wird auf die Regelungen des § 160 GWB verwiesen. Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information abgeschlossen werden (vgl. § 134 GWB).