Pflegemaßnahmen Sportrasenflächen auf Sportplatzanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: Mü2016
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwäbisch Gmünd
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73525
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwaebisch-gmuend.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pflegemaßnahmen Sportrasenflächen auf Sportplatzanlagen
Sportplatzpflege und Regenerationsarbeiten für die Jahre 2022 und 2023 mit Option auf Vertragsverlängerung für die Jahre 2024 und 2025
Schwäbisch Gmünd einschließlich der zugehörigen Teilorte
Sportplatzpflege und Regenerationsarbeiten für die Jahre 2022 und 2023 mit Option auf Vertragsverlängerung für die Jahre 2024 und 2025
siehe Beschreibung im Leistungsverzeichnis für Grundlaufzeit und Verläng.-option
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Schwäbisch Gmünd
keine Teilnahme von Bietern
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund derBekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland