Ausschr. MobilitätspassMobilitätsgarantie Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/2100
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nvbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschr. MobilitätspassMobilitätsgarantie
2.1 Ausgeschriebene Leistung
Im Rahmen der strategischen und systematischen Stärkung des Öffentlichen Verkehrs möchte das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM) als Auftraggeber (AG) mehrere Leistungen im Rahmen eines Rahmenvertrages erarbeiten lassen. Die ausgeschriebenen Leistungen zum Mobilitätspass und zur Mobilitätsgarantie sind prioritäre Maßnahmen für das Gelingen der Verkehrswende und zur Nutzung klimafreundlicher Mobilität. Im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung wird zu den beiden Projekten Mobilitätspass und Mobilitätsgarantie inhaltliche Beratung sowie Berechnungen, Rechtsberatung (bis hin zur Begleitung von Gesetzgebungs-verfahren), Kommunikation und Beteiligung insbesondere kommunaler Modellregionen sowie die Umsetzungskonzeption für den Mobilitätspass erwartet.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus Kap. 6 ff. / Teil B. Da es sich um einen Rahmenvertrag handelt, erfolgt die Konkretisierung der Leistungen erst im Rahmen des Projektes.
Fachliche Beratung und Berechnungen Mobilitätsgarantie und Mobilitätspass sowie Kommunikation
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Dorotheenstraße 8 70173 Stuttgart
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus Kap. 6 ff. / Teil B. Da es sich um einen Rahmenvertrag handelt, erfolgt die Konkretisierung der Leistungen erst im Rahmen des Projektes.
Der Vertrag kann bei Bedarf bis 31.12.2025 verlängert werden.
Rechtsberatung
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Dorotheenstraße 8 70173 Stuttgart
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus Kap. 6 ff. / Teil B. Da es sich um einen Rahmenvertrag handelt, erfolgt die Konkretisierung der Leistungen erst im Rahmen des Projektes.
Der Vertrag kann bei Bedarf bis 31.12.2025 verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
5.1 Ausschlussgründe
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
5.4 Bietergemeinschaften
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bieter-gemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
5.5 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Subunternehmer übertragen will. Die Subunternehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbs-grundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
5.3 Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter auf ein oder mehrere Lose entsprechend der Aufgabenstellung Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen. Die Referenzen sollen aufzeigen, dass der Bieter über Kenntnisse in folgenden Bereichen verfügt:
Zu Los 1: Fachliche Beratung und Berechnungen Mobilitätsgarantie und Mobilitätspass sowie Kommunikation
- Fachkenntnisse zur nachhaltigen Mobilität sowie insb. zu öffentlichem Verkehr, dessen Ausbau sowie Akteuren und Regelungen in Baden-Württemberg
- Kompetenz in der Planung von straßengebundenen Nahverkehrsangeboten und deren Kostenkalkulation (inkl. On-Demand-Verkehre)
- Kenntnisse zu Drittnutzerfinanzierungsinstrumenten der öffentlichen Mobilität
- Kenntnisse über Finanzierungsmechanismen des Nahverkehrs in Baden-Württemberg und der Einnahmeaufteilungsverfahren in Verkehrsverbünden
- Kompetenz in der Beteiligung von Kommunen und weiteren Stakeholdern
- Kompetenz im Bereich Kommunikation (u. a. politische Kommunikation)
Zu Los 2: Rechtsberatung
- Kenntnisse zum Verwaltungsrecht und kommunalen Abgaberecht, Steuerrecht
- Kompetenzen bei der Beratung zum Verwaltungsrecht, Abgaben- und/oder Steuerrecht
- Kompetenzen in der Rechtsberatung zum ÖPNV
- Kenntnisse des EU-Recht (insb. Beihilferecht), PBefG, ÖPNVG, deren Auslegung und angewendete Rechtsprechung
- Einschlägige Projekterfahrungen in Bezug auf bundes- oder landesbehördliche Gesetzgebungsverfahren
- Kenntnisse über die Zuständigkeit und die Verwaltungsabläufe auf Ebene der Landkreise und der Regionen
Abschnitt IV: Verfahren
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart
Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNBR4LG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]