Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume zur Sanierung der Kirchberghalle in 79238 Ehrenkirchen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ehrenkirchen
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79238
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ehrenkirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume zur Sanierung der Kirchberghalle in 79238 Ehrenkirchen
Gegenstand des Auftrags sind die Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume (nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1) für das Projekt Sanierung der Mehrzweckhalle "Kirchberghalle" in 79238 Ehrenkirchen.
Es ist beabsichtigt, den Auftrag zunächst für die Leistungsphasen 1 - 4 zu vergeben und die weiteren Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Gemeinde Ehrenkirchen, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Baden-Württemberg
Die Gemeinde Ehrenkirchen liegt ca. 15 Kilometer südlich von Freiburg im Breisgau am Rande des Markgräflerlands im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Sie entstand durch Zusammenschluss der ehemals selbstständigen Gemeinden Ehrenstetten, Kirchhofen, Norsingen, Offnadingen und Scherzingen in den Jahren 1973/74.
In Ehrenkirchen leben heute etwa 7.600 Einwohner in einer lebendigen Dorfgemeinschaft. Die Gemeinde verfügt über eine sehr gute Infrastruktur mit Einkaufs- und Dienstleistungszentren, Schulen, Kindertagesstätten mit Ganztagesbetreuung, Ärzten, Apotheken und einem Alten- und Pflegeheim.
Mit dem Ziel der Verbesserung des Erscheinungsbilds, der Akzeptanz und der Identität der Ortsmitte von Ehrenkirchen wurde eine Gesamtkonzeption für die städtebauliche Erneuerung des Ortes erstellt und in das Landessanierungsprogramm aufgenommen.
Innerhalb dieses städtebaulichen Sanierungsgebiets "Ortszentrum / ehemalige Grundschule Kirchhofen" liegen ausschließlich Kommunalbauten wie die Mehrzweckhalle "Kirchberghalle", Rathaus, Feuerwehr- und Schulgebäude sowie zentrale öffentliche Räume.
Für die Einzelmaßnahme "Sanierung der Kirchberghalle" wurde ein Antrag auf Förderung im Rahmen des Förderprogramms "Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten (IVS)" gestellt. Die Kirchberghalle ist als Stätte des Sports, der Begegnung und Integration Teil der sozialen Infrastruktur, ihre umfassende bauliche Qualifizierung stellt einen wertvollen Baustein für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung der Ortsmitte dar.
Die Kirchberghalle wurde als Mehrzweckhalle im Jahr 1979 gemeinsam mit der neuen Hauptschule in Betrieb genommen, mit der sie baulich und funktional in unmittelbarer Verbindung steht. Die Hallenfläche von 22 x 45 m ist in zwei Abschnitte von 22 x 18 m und 22 x 27 m unterteilbar.
Die Halle dient seither dem Schul- und Vereinssport und ist zugleich die größte und zentrale Veranstaltungshalle für die Gesamtgemeinde Ehrenkirchen mit allen ihren Ortsteilen. Alljährlich finden hier circa 15-20 Großveranstaltungen des kulturellen, ortsgemeinschaftlichen sowie Vereinslebens statt.
Nach gut 40-jährigem Betrieb ist die Kirchberghalle in die Jahre gekommen und genügt nicht mehr den heutigen und zukünftigen Anforderungen sowohl hinsichtlich des Sportbetriebs als auch der Nutzung als Kultur- und Festhalle. Dies betrifft sowohl den baulichen und energetischen Zustand der Gebäudehülle mit Dachflächen und Fassaden wie auch den Zustand im Inneren des Gebäudes, insbesondere hinsichtlich der Böden, Prallwände, Belichtung, Lüftung, Akustik sowie die sanitären Anlagen. Eine Sanierung ist deshalb unumgänglich.
Im Zuge der Antragstellung im Förderprogramm IVS wurden eine Zustandserfassung und ein Maßnahmenkonzept mit Kostenschätzung für die Sanierung erstellt. Demnach wurden Baukosten von rd. 3 Mio. € (KG 300+400) zuzüglich Mehrwertsteuer ermittelt.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1, §§ 33 ff, Leistungsphasen 1-9.
Das Vorhaben wird mit öffentlichen Mitteln gefördert.
Im Bedarfsfall erfolgt die Beauftragung weiterer Leistungsphasen (Grundleistungen) nach HOAI sowie ggf. die Beauftragung ausgewählter Besonderer Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung: Gebäude und Innenräume, Sanierung der Kirchberghalle in Ehrenkirchen
Ort: Freiburg i. Br.
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79102
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Formale Anforderung an Teilnahmeanträge und Angebote:
Für Teilnahmeanträge, Referenzblätter, Erklärungen zu Bewerbergemeinschaft / Eignungsleihe / Unterauftrag sowie Honorarangebote sind ausschließlich die mit den Vergabeunterlagen in elektronischer Form bereitgestellten einheitlichen Formulare des Auftraggebers zu verwenden.
b) Auskünfte / Rückfragen zu Teilnahmeanträgen, sonstige Informationen:
Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern erfolgt grundsätzlich in elektronischer Form über das Vergabeportal (siehe unter I.3). Telefonische Auskünfte sind nicht verbindlich. Es gilt das geschriebene Wort. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache.
c) Vollständigkeit von Angaben, Erklärungen, Nachweisen:
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, Nachweise oder Erklärungen in entsprechender Anwendung des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.