B-Plan südlich Stuttgarter Straße Bodenmanagement BA 1 und 2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
B-Plan südlich Stuttgarter Straße Bodenmanagement BA 1 und 2
Bebauungsplan Südlich Stuttgarter Straße Boden- und Kampfmittelmanagement Bauabschnitte BA1 und BA2 Die Stadt Karlsruhe plant die Entwicklung des Bebauungsplangebietes "Südlich Stuttgarter Straße" in 76137 Karlsruhe.
Im Vorfeld der Um- bzw. Neubaumaßnahmen sollen unter der Federführung des Tiefbau- und Gartenbauamtes der Stadt Karlsruhe umfangreiche Arbeiten zur Baufeldfreimachung in den Bauabschnitten BA1 und BA2 durchgeführt werden. Diese beinhalten das Boden- und Kampfmitelmanagement.
Stuttgarter Straße, 76137 Karlsruhe
Bebauungsplan Südlich Stuttgarter Straße Boden- und Kampfmittelmanagement Bauabschnitte BA1 und BA2 Die Arbeiten umfassen folgende Leistungen:
- Rückbauarbeiten von kleingartentypischen Bebauungen
- Erdarbeiten / Aushub von Auffüllungen (insbewondere Nachkriegsauffüllungen und Trümmerschutt):
Rückbau / Aufbereitung innerhalb des Baufeldes / überwiegend qualifizierter Wiedereinbau von insgesamt ca. 140.000m³ Boden-Bauschutt-Trümmerschutt-Gemischen auf einer Fläche von ca. 7,57 ha (beide Bauabschnitte).
- Anlegen von Böschungen (u.a. Bahndamm)
Kampfmittelfreimachung des Baufeldes:
- Kontinuierliche Begleitung der Aushub-/ Abtragsarbeiten der Stadionwälle durch eine Fachkraft mit §20 SprenG- Befähigung (sog. Volumenberäumung)
- Separation jeglichen Aushubs im Baufeld zur Sichtprüfung und Freigabe, so dass mittels Sichtprüfung das Aussortieren von evtl. Kampfmitteln (Munition, Panzersprenggranaten, Stabbrandbomben etc.) durch eine Fachkraft und somit eine Kampfmittelfreigabe aller abgetragenen Boden-/ Bauschuttmassen möglich ist.
- Die Freigabe durch den Feuerwerker ist Voraussetzung für den Wiedereinbau von Auffüllungsaushub und eine externe Entsorgung.
Durchführung einer rasterförmigen Tiefensondierungen (überschnittenen Bohrlochsondierungen) Nachgrabung bei Anomalien / evtl. Räumung von Bombentrichtern - Entsorgung / Verwertung von Boden/Bauschutt/kampfmittelfreiem Trümmerschutt:
Umfang ca. 9.000m³ (Belastungen zwischen >Z2/DK0 bis >Z2/>DKIII nach VwV Boden / DepV) Zu liefernde Nachweise der Bieter, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Feuerwerker Befähigungsschein gemäß § 20 SprenG zum Nachweis der Sach- und Fachkunde gemäß § 7/9 SprenG
- Nachweis der Sach- und Fachkunde bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen gem. TRGS 524 (DGUV Regel 101-104)
- Eigenerklärung zur Eignung, auch bei Präqualifizierung ist die Eigenerklärung auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen
Zu liefernde Referenzen siehe III.1.3.)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Dabei sind folgende Eignungen nachzuweisen:
— nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Keine Person, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs-, oder Kontrollbefugnisse hat, aus den Gründen des § 123 GWB verurteilt wurde,
— der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen,
— eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
— der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
— der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlichen unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eigenerklärung (siehe Formular "Eigenerklärung") mit dem Angebot nachzuweisen, dass über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten Gründungsdatum des Unternehmens) und eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen von mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Sach-, Personen und Vermögensschäden je Schadensfall vorliegt. Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung unverzüglich abgeschlossen und dem Auftraggeber ein Nachweis vorgelegt wird, abzugeben.
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über - Referenzprojekte (Mindestens 3):
Liste geeigneter Projekte innerhalb der letzten des Zeitraumes 01/2012 bis 12/2020, die bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit Als vergleichbar gelten Referenzprojekte, welche die folgenden Randbedingungen umfassen:
- Kampfmittelräumung = Durchführung von Erdbaumaßnahmen inkl. Volumenräumung zur Kampfmittelfreimachung von mindestens 40.000m³ Boden- / Auffüllungsaushub (im Rahmen einer zusammenhängenden Baumaßnahme)
- Erdarbeiten = Bodenmanagement inkl. qualifiziertem Wiedereinbau von aufbereiteten Bodenmaterialien auf einer zusammenhängenden Fläche von mindestens 4.000m²;
- Entsorgung = Durchführung von Entsorgungsleistungen von Boden-/ Bauschuttmaterial der abfalltechnischen Einstufung bis >Z2/DKIII nach VwV Boden / DepV, mindestens 2.000 to innerhalb einer Baumaßnahme
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 3 v.H. der Auftragssumme (brutto) zu leisten. Die für die Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v.H. der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELVIS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E95283812. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen. Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind bis spätestens 22. September 2021 ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die auszuschreibende Stelle zu richten. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten/Bieterinformationen. Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht mehr zulässig. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELVIS möglich. Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ELVIS hochgeladen werden. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der Telefonnummer unter [gelöscht] zur Verfügung.
Die längere Bindefrist - abweichend von § 10a Abs. 8 VOB/A-EU - ist aufgrund der erforderlichen Genehmigungen durch die städtischen Gremien (Bauausschuss, Gemeinderat) zwingend erforderlich.
Die Urkalkulation ist auf Verlangen separat in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).