Massenspektrometer Tandem/ Triple Quadrupol LC-MS/MS Referenznummer der Bekanntmachung: 214-02.05-20.0152-21-II-E
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mri.bund.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ble.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Abschnitt II: Gegenstand
Massenspektrometer Tandem/ Triple Quadrupol LC-MS/MS
Massenspektrometer Tandem/ Triple Quadrupol LC-MS/MS
Max Rubner-Institut (MRI)
Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel
Institut für Sicherheit und Qualität bei Getreide
Schützenberg 12
32756 Detmold
Lieferung und betriebsbereite Aufstellung eines sehr empfindlichen UHPLC gekoppelten Tandem/ Triple Quadrupol Massenspektrometer-Systems, einschließlich aller in diesem Vertrag genannten Komponenten sowie der Installation der Software (im Folgenden als "System" bezeichnet). Außerdem erfolgen eine fachkundige Einweisung in das System durch geeignetes deutschsprachiges Personal für bis zu fünf Mitarbeiter/innen und eine dreitägige ausführliche Schulung durch eine/n qualifizierte/n deutschsprachige/n Applikationschemiker/in für drei Mitarbeiter/innen beim Auftraggeber vor Ort. Zudem ist im Anschluss an die Sachmängelhaftungsfrist einmal jährlich für eine Dauer von 24 Monaten eine Wartung an dem System durchzuführen. Weiterhin gewährleistet der Auftragnehmer die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für das System für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren ab betriebsbereiter Lieferung. Des Weiteren ist eine deutsch- sowie eine englischsprachige elektronische Bedienungsanleitung auszuhändigen.
Alternativ kann auch eine Ausstellungs- oder Vorführanlage angeboten werden, wenn diese nicht älter als zwölf Monate ist, maximal 1.200 Betriebsstunden gelaufen ist, mindestens den geforderten technischen Anforderungen entspricht und sich in einem einwandfreien allgemeinen und guten technischen Zustand befindet.
Die Angabe unter II.1.5) spiegelt keinen realen Wert wider und wird aus rein technischen Gründen eingetragen.
Die Angabe unter II.2.7) stellt ebenfalls aus rein technischen Gründen kein tatsächliches Datum dar. Tatsächlich erfolgt die Lieferung unverzüglich, jedoch spätestens zehn Wochen nach Zuschlagserteilung. Weitere Ausführungsfristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Die Vergabeunterlagen werden unter www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt.
B) Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
C) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben" einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Es wird darum gebeten, für hochgeladene Dokumente möglichst kurze und prägnante Dateinamen zu wählen. Das Leistungsverzeichnis ist ausschließlich als "aidf-Datei" (Administration Intelligence Data Format) dem Angebot beizufügen.
D) Zusätzlich zu den unter III.1.2 beschriebenen Erklärungen hat der Bieter folgende Dokumente mit Angebotsabgabe vorzulegen (siehe Vergabeunterlagen):
- Leistungsverzeichnis,
- Angebotsbestätigung,
- Produktbeschreibung sowie
- ggfs. Angaben zum Ausstellungs- oder Vorführsystem.
E) Bietergemeinschaften
Sofern beabsichtigt ist eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
F) Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann.
G) Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
H) Sprache
Das Angebot und der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache abzufassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.