IT-Ausstattung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72770
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://civillent.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Ausstattung
Der Auftraggeber beschafft verschiedene IT-Ausstattungen im Wege von Rahmenvereinbarungen. Bezugsberechtigt aus diesen Rahmenverträgen sind alle öffentlichen Stellen in Baden-Württemberg.
Client und Monitor
Die ausgeschriebenen Leistungen können modular bezogen werden und umfassen die nachfolgenden Bestandteile:
• Kauf von Hardware und Service
• Lieferung von Client & Monitor Hardware nach definierten Leistungsklassen
• Lieferung von Zubehör
• Herstellergarantieerweiterungen/Support unterschiedlicher Laufzeiten
• Implementierungsleistungen
• Erstbetankung der Client durch Image
Client Management Software
Die ausgeschriebenen Services können modular bezogen werden und umfassen die nachfolgenden Bestandteile:
• Kauf von Softwarelizenzen und Service
• Lieferung von Client Managementsoftwarelizenzen
• Support unterschiedlicher Laufzeiten
• Implementierungsleistungen
Thin Client
Die ausgeschriebenen Leistungen können modular bezogen werden und umfassen die nachfolgenden Bestandteile:
• Kauf von Hardware, Software und Service
• Lieferung von Thin Client Hardware nach definierten Leistungsklassen
• Lieferung von ausgewähltem Zubehör
• Lieferung von Management Software
• Herstellergarantieerweiterungen/Support
• Implementierungsleistungen
Netzwerk
Die ausgeschriebenen Leistungen können modular bezogen werden und umfassen die nachfolgenden Bestandteile:
• Kauf von Hardware und Service
• Lieferung von Hardware nach definierten Leistungsklassen
• Lieferung von ausgewähltem Zubehör
• Herstellergarantieerweiterungen/Support unterschiedlicher Laufzeiten
• Implementierungsleistungen
Unterbrechungsfreie Stromversorgung USV
Die ausgeschriebene Leistungen können modular bezogen werden und umfassen die nachfolgenden Bestandteile:
• Kauf von Hardware und Service
• Lieferung von Hardware nach definierten Leistungsklassen
• Lieferung von Zubehör
• Herstellergarantieerweiterungen/Support unterschiedlicher Laufzeiten
• Implementierungsleistungen
Server- und Storagesysteme
Die ausgeschriebenen Leistungen können modular bezogen werden und umfassen die nachfolgenden Bestandteile:
• Kauf von Hardware und Service
• Lieferung von Hardware nach definierten Leistungsklassen
• Lieferung von Zubehör
• Herstellergarantieerweiterungen/Support unterschiedlicher Laufzeiten
• Implementierungsleistungen
Network Attached Storage (NAS)
Die ausgeschriebenen Leistungen können modular bezogen werden und umfassen die nachfolgenden Bestandteile:
• Kauf von Hardware und Service
• Lieferung von Hardware nach definierten Leistungsklassen
• Lieferung von ausgewähltem Zubehör
• Herstellergarantieerweiterungen/Support unterschiedlicher Laufzeiten
• Implementierungsleistungen
Interaktive Displays
Die ausgeschriebenen Leistungen können modular bezogen werden und umfassen die nachfolgenden Be-standteile:
● Kauf von Hardware, Software und Service
● Lieferung von Hardware nach definierten Leistungsklassen
● Lieferung von ausgewähltem Zubehör
● Herstellergarantieerweiterungen/Support für 60 Monate
● Lieferung von Didaktische interaktive Touchdisplay-Software für Bildungssysteme
● Implementierungsleistungen
Die ausgeschriebenen Leistungen können modular bezogen werden und umfassen die nachfolgenden Bestandteile:
● Kauf von Hardware, Service und Verbrauchsmaterial
● Lieferung von Druck- und Multifunktionssysteme nach definierten Leistungsklassen inkl. Optionen
● Service über die jeweilige Laufzeit
● IMAC – Services vor Ort
● Diverse weitere Services wie z.B. Schulungen, Reporting
● Es muss ein mechanischer Ein-/Ausschalter vorhanden sein
Public Displays
Die ausgeschriebenen Leistungen können modular bezogen werden und umfassen die nachfolgenden Bestandteile:
● Kauf von Hardware und Service
● Lieferung von Hardware nach definierten Leistungsklassen
● Lieferung von ausgewähltem Zubehör
● Herstellergarantieerweiterungen/Support für 60 Monate
● Implementierungsleistungen
Drucker AutiSta
Die ausgeschriebenen Leistungen können modular bezogen werden und umfassen die nachfolgenden Bestandteile:
● Kauf von Hardware, Service und Verbrauchsmaterial
● Lieferung von Drucksystemen inkl. Optionen
● Service über die jeweilige Laufzeit
● Herstellergarantieerweiterungen/Support
● Die Anforderungen des Verlags für Standesamtswesen sind zu erfüllen
● Es muss ein mechanischer Ein-/Ausschalter vorhanden sein
Drucker Einwohnermeldeamt
Die ausgeschriebenen Leistungen können modular bezogen werden und umfassen die nachfolgenden Bestandteile:
● Kauf von Hardware, Service und Verbrauchsmaterial
● Lieferung von Drucksystemen inkl. Optionen
● Service über die jeweilige Laufzeit
● Herstellergarantieerweiterungen/Support
● Die Anforderungen der Bundesdruckerei sind zu erfüllen. Spätestens bei der ersten Bestellung muss ein positives Testprotokoll der Bundesdruckerei nachgewiesen werden.
Multifunktionssystem Einwohnermeldeamt
Die ausgeschriebenen Leistungen können modular bezogen werden und umfassen die nachfolgenden Bestandteile:
● Kauf von Hardware, Service und Verbrauchsmaterial
● Lieferung von Drucksystemen inkl. Optionen
● Service über die jeweilige Laufzeit
● Herstellergarantieerweiterungen/Support
● Die Anforderungen der Bundesdruckerei sind zu erfüllen. Spätestens bei der ersten Bestellung muss ein positives Testprotokoll der Bundesdruckerei nachgewiesen werden.
Signatur Tablet
Die ausgeschriebenen Leistungen können modular bezogen werden und umfassen die nachfolgenden Bestandteile:
● Kauf von Hardware
● Lieferung von Hardware
● Service über die jeweilige Laufzeit
● Herstellergarantieerweiterungen/Support
● Die Anforderungen der Bundesdruckerei sind zu erfüllen
Dokumentenscanner
Diese ausgeschriebenen Leistungen können modular bezogen werden und umfassen die nachfolgenden Bestandteile:
● Kauf von Hardware und Software
● Lieferung von Hardware
● Lieferung von Scanner-Software
● Die Anforderungen der Bundesdruckerei sind zu erfüllen. Spätestens bei der ersten Bestellung muss ein positives Testprotokoll der Bundesdruckerei nachgewiesen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung durch Nennung von mindestens einer geeigneten Referenz je Los über früher ausgeführte Aufträge über IT-Ausstattung, gegliedert nach a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen, b) Leistungserbringer, c) Leistungszeitraum ab dem 17.9.2018, d) Brutto-Auftragswert (Vergütung) und e) referenzierter Leistungsumfang. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
Eigenerklärung durch Nennung von mindestens einer geeigneten Referenz je Los über früher ausgeführte Aufträge über IT-Ausstattung, gegliedert nach a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen, b) Leistungserbringer, c) Leistungszeitraum ab dem 17.9.2018, d) Brutto-Auftragswert (Vergütung) und e) referenzierter Leistungsumfang. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabebekannt sind, haben die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 LTMG (Tariftreueerklärung) oder § 4 Abs. 1 LTMG (Mindestentgelterklärung) abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Abschnitt III.1) „Teilnahmebedingungen“: Der Bieter / Die Bietergemeinschaft hat sein / ihr Angebot unter zwingender Nutzung des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ (Formular) beim Auftraggeber einzureichen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.
Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der dort unter Abschnitt III und / oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters / der Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter / die Bietergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V im Formular geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds einer Bietergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt / Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist auf Seite 6 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er / sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, mit dem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm / ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter / die Bietergemeinschaft diese Unternehmen auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt / Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 6 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
Beruft sich der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf seine / ihre wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zugleich auf die Kapazitäten des Unterauftragnehmers, verlangt der Auftraggeber bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe die Ersetzung des Unterauftragnehmers; bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland