Anmietung einer 3-gruppigen Kindertagesstätte Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiernsheim
NUTS-Code: DE12B Enzkreis
Postleitzahl: 75446
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung einer 3-gruppigen Kindertagesstätte
Ausschreibung zur Anmietung einer betriebsfertigen Interims-Kindertagesstätte durch die Gemeinde 75446 Wiernsheim für voraussichtlich max. 24 Monate
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
(Siehe hierzu gesonderten Ausschreibungstext!)
Der Ersteller der Einheit (Vermieter) errichtet auf einem Teil des Grundstücks Flst. 18384 der Gemarkung Wiernsheim in deren Ortsteil Iptingen ein Gebäude zur Nutzung als 3-gruppige Interims-KiTa auf eigene Rechnung. Die Gemeinde verpflichtet sich im Gegenzug zur Anmietung und stellt das in ihrem Eigentum befindliche Baugrundstück dem Vermieter zweckgebunden für die Dauer der vereinbarten Mietzeit (voraussichtlich 24 Monate) kostenfrei zur Verfügung.
Die Gemeinde (Mieterin) übernimmt das Gebäude in einem betriebsfertigen, unmöblierten Zustand - mit Ausnahme eventuell vom Vermieter zu stellender Küchen. Die Dimensionierung des zu erstellenden Gebäudes sowie die innere Struktur wurden von der Gemeinde im Vorfeld mit den Genehmigungsbehörden (u.a. Baurechtsamt, Kommunalverband Jugend und Soziales –KVJS, etc.) abgeklärt.
Zu den Aufgaben der Gemeinde zählen die Bereitstellung der baurechtlich erforderlichen Stellplätze zugunsten des Mietobjektes (da diese nicht direkt auf dem Baugrundstück darzustellen sind) und die Unterstützung bei der Erschließung. Auf dieser Basis wurde von den genannten Behörden eine Genehmigung des Gebäudes und des darin stattfindenden Betriebs in Aussicht gestellt. Die Erlangung des erforderlichen Baurechts ist Aufgabe des Vermieters, ebenso die Schaffung der Voraussetzungen für die erforderliche Betriebsgenehmigung, soweit die Anforderungen aus diesen Verfahren nicht von den hier gemachten Vorgaben der Gemeinde abweichen.
Die Gemeinde stellt an das zu errichtenden Mietgebäude folgende Anforderungen:
• Eignung als 3-gruppige Kindergarteneinrichtung (2 Gruppen Ü3 VÖ, eine Gruppe u3 VÖ); das Gebäude muss insofern die spezifischen gesetzlichen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg, insbesondere des Kommunalverbandes Jugend und Soziales (KVJS) entsprechen.
• Anmietungsdauer: 24 Monate
• Optional: Angabe des Mietpreises pro Verlängerungsmonat
• Die Anzahl der Raumeinheiten sowie Anordnung und Raumaufteilung des mobilen Mietgebäudes soll gemäß der Grundrisszeichnung (Anlage Nr. 2) oder ähnlich erfolgen. Maßgeblich sind
o das Raumprogramm (siehe Anlage Nr. 1),
o die maximalen Außenmaße (siehe unten Ziffer 1.2. sowie Anlage Nr. 2) und
• Die dargelegten Qualitätsanforderungen mindestens in der beschriebenen Güte und Anzahl.
• Wärmeschutzanforderungen der DIN 4108-2 für Standzeiten von bis zu 24 Monaten
• Positionierung und Anzahl von Türen und Fenstern (siehe Anlage Nr. 3)
• Positionierung und Anzahl von Schaltern, Steckdosen (siehe Anlage Nr. 4)
• Leuchten, Heizkörper, Sanitär- und Küchenobjekte nach Vorschlag.
• Die Anlage ist barrierefrei zu erstellen
• Nebenleistungen wie Erstellung des Bauantrages mit Anlagen, Vermesserleistungen, Erstellung eines Brandschutzgutachten sind im Angebotspreis enthalten
• Das Gebäude ist bei Zuschlag bis zum 30.9.2021 bis zum 15.2.2022 zu übergeben. Die Einhaltung des Übergabetermins 15.2.2022 ist dabei ein entscheidendes Kriterium bei der Auswahl des Anbieters. Dabei wurden für die Fertigung des Baugesuchs sowie die sich anschließende Genehmigungszeit insgesamt 3 Monate (1 Monat Baugesuch, 2 Monate Genehmigung) eingeplant. Nicht vom Vermieter zu vertretenden Verzögerungen bei der Baugenehmigung (über die 2 Monate hinausgehend) werden auf den Übergabetermin 15.2.2022 entsprechend zu dessen Gunsten angerechnet.
Die Gemeinde als Ausloberin wird im Verfahren von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE), Stuttgart, unterstützt. Die KE handelt daher im Namen und auf Rechnung der Gemeinde Wiernsheim.
Der Auftraggeber muss in der Interimszeit einen Neubau erstellen. Bei Verzögerungen der Fertigstellung des Neubaus kann es ggf. zu einer dann notwendigen Verlängerung des Interims kommen. Darüber ist i.R. der Auftragserteilung eine entsprechende Regelung zu treffen.
Optionale Elemente sind im Ausschreibungstext ab Ziffer 2.5ff aufgeführt und gesondert zu bepreisen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Übergabefrist der Mietanlage an die Gemeinde: 15.2.2022, siehe hierzu Ausschreibungstext Ziffer 1.1
Abschnitt IV: Verfahren
Teilnehmende Interessenten können an diesem Termin anwesend sein. Aktuelle gültige Corona-Schutzvorschriften sind zu beachten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotsunterlagen können ebenfalls in Papierformt sind bis zum 16.09.2021, 10 Uhr an die folgend genannte Postadresse
Gemeinde Wiernsheim
Marktplatz 1
75446 Wiernsheim
in einem verschlossenen mit gut sichtbarer Stichwortangabe
„MIETGEBÄUDE KITA IPTINGEN“
versehenen Brief übermittelt werden. Verspätetet eingegangene Angebote werden nicht gewertet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.