B31 Neubau 2.Gauchachtalbrücke - BIM-Manager und IT-Berater Referenznummer der Bekanntmachung: 4/39-BW8116583.1-BIM_IT
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE13 Freiburg
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/abt4/ref43/gauchachtalbruecke
Abschnitt II: Gegenstand
B31 Neubau 2.Gauchachtalbrücke - BIM-Manager und IT-Berater
Externe BIM-Beratung durch BIM-Manager und IT-Berater zur Kontrolle der Einhaltung der BIM-Methodik und zur Unterstützung des Auftraggebers in BIM-relevanten Themen.
79843 Löffingen
1.Allgemeines
Die Maßnahme 2. Gauchachtalbrücke, welche bereits im Jahre 1991 unter dem Projekttitel "Neubau der Ortsumgehung Döggingen im Zuge der B31" planfestgestellt wurde, umfasst den 2-bahnigen Neubau der B31 beginnend nördlich von Unadingen bis nordöstlich von Döggingen. Die Ortsumgehung ersetzte damit die Ortsdurchfahrt Döggingen und ist wichtiger Bestandteil der Ost-West-Verbindung zwischen Lindau und Breisach.
Mittlerweile wurde die Maßnahme 2. Gauchachtalbrücke (Südbrücke) durch das Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 4 Straßenwesen und Verkehr um die Teilprojekte den Lückenschluss Unadingen - Döggingen, das Ersatzbauwerk AS Unadingen und den Tunnel Döggingen erweitert zur Gesamtbau-maßnahme "B31 OU Döggingen".
1.1 Building Information Modeling (BIM)
Die Gesamtmaßnahme "B31, zweite Gauchachtalbrücke Döggingen" wird im Rahmen der Umsetzung des Stufenplanes "Digitales Planen und Bauen" als Pilotprojekt für das Building Information Modeling (BIM) abgewickelt. Der Schwerpunkt der Untersuchung im Rahmen des Pilotprojektes liegt in der Anwendung von BIM in der Planung und Bauabwicklung mit dem Ziel Informationen über LoD-Ausprägungen, Software, Schnittstellen und Projektkoordination zu erhalten.
1.3 BIM-Manager und IT-Berater
Zur Umsetzung der für das Projekt definierten BIM-Ziele beauftragt das Regierungspräsidium Freiburg einen BIM-Manager sowie einen IT-Berater. Zu den Aufgaben des BIM-Manager bzw. des IT-Beraters gehört es die Umsetzung der BIM-Methoden im Projekt sicher zu stellen. Hierzu sollen der BIM-Manager und auch der IT-Berater das Projektteam des AG in der Umsetzung und Bearbeitung aller BIM-relevanten Bereiche und in dem damit verbundenen Software-Einsatz unterstützen und beraten. Der BIM-Manager strukturiert und organisiert die erfolgreiche Anwendung und Umsetzung von BIM im Projekt und übernimmt die Aufgaben der strategischen Beratungsleistung sowie der kontinuierlichen Überprüfung der operativen BIM-Prozesse.
Der IT-Berater sorgt dafür, dass alle Beteiligten modellbasiert arbeiten können. Hierzu berät er alle Beteiligten hinsichtlich der Kompatibilität der unterschiedlich eingesetzten Software, um ein modellgestütztes Arbeiten aller Beteiligten zu ermöglichen.
Grundlage der strategischen BIM-Beratung, wie auch der IT-Beratung sind die AIA´s und der Muster-BIM-Abwicklungsplan, welche der AG für das Bauunternehmen aufgestellt hat. Bei der gemeinsamen Bearbeitung des BIM-Abwicklungsplanes werden der BIM-Manager und der IT-Berater unterstützend tätig. Der AG stellt die EPLASS-Projektplattform als CDE für das gesamte Projekt zur Verfügung, die Anforderungen der EPLASS-CDE sind vom BIM-Manager und IT-Berater entsprechend zu berück-sichtigen.
Der BIM-Manager überwacht und unterstützt im Rahmen der BIM-Anwendung auch die Einhaltung der Projekt-Kommunikation, welche zwingend über die gemeinsame Datenplattform EPLASS zu führen ist.
1.4 Change Management
Mit der Implementierung von Building Information Modeling werden Arbeitsprozesse, Strukturen und Strategien geändert, was von den Projektbeteiligten auch Veränderungen in Verhaltensweisen erfordert. Die bereits durch den AG definierten Ziele, welche sich in den AIA´s und dem Muster-BAP widerspiegeln bilden die Grundlage des Veränderungsprozesses in der Projektabwicklung. Mit einer Analyse der BIM-Unterlagen des AG und des AN soll der BIM-Manager das Projektteam und den AN im erforderlichen Veränderungsprozess projektspezifisch begleiten und unterstützen.
Hierzu ist vom BIM-Manager ein Konzept für das Change-Management zu entwickeln, welches projektspezifische Lösungen generiert und neue Verhaltensweisen ausprobiert, um anstehende Problem in der Umsetzung von BIM im Projekt zu lösen.
Auftragverlängerung bei Verzögerung in der Bauausführung
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Wichtung 5%
Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Umsatz im Bereich BIM-Management im Infrastrukturbereich (5% von 5%)
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Wichtung 30%
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
- Berufserfahrung des BIM-Managers im Infrastrukturbereich in Jahren (15% von 30%)
- Berufserfahrung des IT-Beraters in Jahren (15% von 30%)
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Wichtung 40%
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
- Anzahl der Projekte im Infrastrukturbereich als BIM-Manager (20% von 40%)
- Anzahl der Projekte als Projektsteuerer (5% von 40%)
- Anzahl der Projekte im Infrastrukturbereich als IT-Berater (15% von 40%)
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Wichtung 20%
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die der Bewerber für die Ausführung des Auftrages verfügen wird. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
- Hard- und Softwareausstattung des BIM-Managers für die Datenverarbeitung im Projekt (10% von 20%)
- Hard- und Software des IT-Beraters für die Datenverarbeitung im Projekt (10% von 20%)
§ 46 (3) Nr. 3 VgV: Wichtung 5%
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
- Art des Qualitätsmanagementsystems im Unternehmen (eigenes QM-System/eigenes QM-System in Anlehnung an die ISO 9001/Zertifizierung nach ISO 9001) (5% von 5%)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde /Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
- Auszug aus dem Handelsregister (oder vergleichbarer Nachweis) nicht älter als 6 Monate
- Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular "HVA F StB Erklärung Bewerbergemeinschaft" zu verwenden.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars "HVA F-stB Eigenerklärung Eignung" erbracht werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind die Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F StB EU Teilnahmebedingungen
Teilnahmewettbewerb.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft maßgebend.
Eigenerklärung: Sofern bereits bekannt, Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Die namentliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie die Einreichung entsprechender Referenzen kann bereits mit dem Teilnahmeantrag erfolgen. Hierfür ist das Formular "HVA F StB EU Verzeichnis der Unterauftragnehmer" zu verwenden.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5,0 Mio € gegeben ist.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:
[Betrag gelöscht] Euro im Tätigkeitsbereich eines BIM-Managers
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
BIM-Manager: Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung. Spezialisierung im Bereich des
BIM-Managements und Kenntnisse in der Projektsteuerung.
IT-Berater: Abgeschlossene Ausbildung im Ingenieurwesen, Informatik oder vergleichbaren Studiengängen.Kenntnisse in der Konfiguration von Datenmanagmentsystemen im BIM-Umfeld.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:
Der Bewerber muss mindestens eine vergleichbare Leistung als BIM-Manager und eine vergleichbare Leistung als IT-Berater erbracht haben.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im Infrastrukturbereich und mindestens 3 Jahre Erfahrung in der BIM-Methodik.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
Datentransfersystem zur Projektkommunikation mit einer Bandbreite von ≥120 Mbit/s Funktionale Plattform für die Visualisierung und Datenkrontrolle der BIM-Modelle mit herstellerneutralen Datenformaten und ISO-zertifizierter IFC-Schnittstelle.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten. Der Bewerber muss mindestens über ein Qualitätsmanagementsystem verfügen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Die Referenzen zu §46 (3) Nr. 1 und Nr. 2 sind mit folgenden
Angaben als Referenzblatt /Referenzbeschreibung (formlos) einzureichen:
1. Projektbezeichnung
2. Name, Anschrift, Auftraggeber, Ansprechpartner,
Kontaktdaten
3. Leistungszeitraum MM/YYYY bis MM/YYYY (ggf. mit Angabe
des aktuellen Leistungsstandes)
4. Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs
5. Projektspezifische Angaben, welche über die in dieser
Ausschreibung geforderten Mindeststandards hinausgehen und zur vollständigen und widerspruchsfreien Bewertung erforderlich sind.
Für jeden Mitarbeiter ist ein Lebenslauf mit Nachweis der Ausbildung, Berufserfahrung und Weiterbildung sowie Angabe zur Unternehmenszugehörigkeit (Bewerber, ARGEPartner, Unterauftragnehmer) beizufügen.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
BIM-Manager: Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung. Spezialisierung im Bereich des
BIM-Managements und Kenntnisse in der Projektsteuerung.
IT-Berater: Abgeschlossene Ausbildung im Ingenieurwesen, Informatik oder vergleichbaren Studiengängen.Kenntnisse in der Konfiguration von Datenmanagmentsystemen im BIM-Umfeld.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:
Der Bewerber muss mindestens eine vergleichbare Leistung als BIM-Manager und eine vergleichbare Leistung als IT-Berater erbracht haben.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im Infrastrukturbereich und mindestens 3 Jahre Erfahrung in der BIM-Methodik.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
Datentransfersystem zur Projektkommunikation mit einer Bandbreite von ≥120 Mbit/s Funktionale Plattform für die Visualisierung und Datenkrontrolle der BIM-Modelle mit herstellerneutralen Datenformaten und ISO-zertifizierter IFC-Schnittstelle.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten. Der Bewerber muss mindestens über ein Qualitätsmanagementsystem verfügen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 VgV 2016 Abs. 1 und 2: Architekten/Ingenieure gem. des geltenden Landesrechtes
Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden. Weitere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags siehe Vergabeunterlagen.
- Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2021 (AVB F-StB)
- Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke, Ausgabe 2019 (TVB-Ingenieurbauwerke)
- Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Verkehrsanlagen, Ausgabe 2021 (TVB-Verkehrsanlagen)
- Technische Vertragsbedingungen Fachplanung Tragwerksplanung, Ausgabe 2019 (TVB-Tragwerksplanung)
- Technische Vertragsbedingungen Fachplanung Technische Ausrüstung, Ausgabe 2014 (TVB-Technische Ausrüstung)
- Technische Vertragsbedingungen Ingenieurvermessung, Ausgabe 2021
(TVB-Ingenieurvermessung)
- Technische Vertragsbedingungen für Prüfingenieurleistungen, Ausgabe 2019
(TVB-Prüf)
- Leitfaden für den Datenaustausch von Entwurfsdaten mit Ingenieurbüros und Baufirmen
- Anlagen 1-5: Schnittstellenbeschreibung zum Leitfaden Entwurf und zum Leitfaden
Grundplan Lage und Vermessung (Festlegungen im Leitfaden und der Schnittstellenbeschreibung kommen nur zum Tragen, wenn es keine Festlegungen oder Definitionen in der AIA gibt.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/