Landkreis Bodenseekreis - Vergabe von Postdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/996
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88045
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bodenseekreis.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Bodenseekreis - Vergabe von Postdienstleistungen
Auftragsgegenstand ist die Abholung, Beförderung, Frankierung und Zustellung von Postsendungen für das Landratsamt in zwei Losen.
Los 1: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen bis 2.000 g und Dialogpost ohne PZU;
Los 2: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen mit PZU.
Gegenstand der ausgeschribenen Leistung ist nur die Erbringung von Postdienstleistungen für das Landratsamt des Bodenseekreises. Postdienstleistungen für alle weiteren Einrichtungen des Landkreises wie z.B. die Schulen des Landkreises, sind nicht Gegenstand dieser Leistung. Auf die Erbringung dieser weitergehenden Postdienstleistungen hat der künftige Auftragnehmer keinen Anspruch.
Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen bis 2.000 g und Dialogpost ohne PZU
Landkreis Bodenseekreis Der überwiegende Teil (über 90%) der Post geht an Empfänger im Postleitzahlenbereich 88XXX. Darüber hinaus sind Sendungen im gesamten Bundesgebiet, Österreich, Schweiz und sonstige Staaten zuzustellen.
Los 1 umfasst die Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen bis 2.000 g und Dialogpost ohne PZU
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoptionen zugunsten des Auftraggebers um ein Jahr.
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoptionen zugunsten des Auftraggebers um ein Jahr.
Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen mit PZU
Landkreis Bodenseekreis Der überwiegende Teil (über 90%) der Post geht an Empfänger im Postleitzahlenbereich 88XXX. Darüber hinaus sind Sendungen im gesamten Bundesgebiet, Österreich, Schweiz und sonstige Staaten zuzustellen.
Los 2 umfasst die Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen mit PZU
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoptionen zugunsten des Auftraggebers um ein Jahr.
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoptionen zugunsten des Auftraggebers um ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Eignung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
3. Ein Bieter (bzw. eine Bietergemeinschaft) kann sich zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 3. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
4. Über die nachfolgend und in III.1.2) und III.1.3) geforderten Eignungsnachweise hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH)
(2) Nachweis über die erforderliche Lizenz für die gewerbsmäßige Beförderung von Brief-sendungen mit einem Einzelgewicht von unter 1.000 g gem. § 5 Postgesetz
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und dem Umsatz im Bereich Postdienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung üer den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens EUR 2 Mio. sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mindestens EUR 250.000,00
oder Eigenerklärung, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen. Dieser Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
(2) Für beide Lose gilt: Vorlage von Referenzen über erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich Postdienstleistungen aus den letzten drei Kalenderjahren.
Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- kurze Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Sendungsvolumen
Zu (2): Bezüglich der Vorlage von Referenzen über erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich Postdienstleistungen gelten folgende Mindestanforderungen:
(a) Los 1: Eigenerklärung zu zwei Referenzaufträgen über vergleichbare Leistungen im Bereich Postdienstleistungen aus den letzten 3 Jahren. Die Referenzleistungen müssen Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefen umfassen und für einen ununterbrochenen Zeitraum von einem Jahr erbracht worden sein. Die Leistungszeit muss zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2017 liegen.
(b) Los 2: Eigenerklärung zu zwei Referenzaufträgen über vergleichbare Leistungen im Bereich Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefen mit Postzustellungsurkunde aus den letzten 3 Jahren. Die Referenzleistungen müssen für einen ununterbrochenen Zeitraum von einem Jahr erbracht worden sein. Die Leistungszeit muss zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2017 liegen.
Die geforderten Mindestreferenzen für Los 1 und Los 2 müssen von Bietergemeinschaften nur einmal vorgelegt werden.
(1) Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Aufgabenteilung der Bietergemeinschaft für den Auftragsfall organisatorisch dargestellt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Weiterhin ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Zudem ist eine Erklärung abzugeben, aus der hervorgeht, worin die Motivation zur Bildung einer Bietergemeinschaft liegt.
(2) Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
(2) Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden. In diesen Vergabeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRMPS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.