Neubau Kinderhaus Neckarhausen: Elektro Referenznummer der Bekanntmachung: 219_11.43
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürtingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 72622
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kinderhaus Neckarhausen: Elektro
Auf einem innerstädtischen Grundstück, im direkten Anschluss zu einer bestehenden Grundschule, entsteht der Neubau des Kinderhauses (7 gruppig) in der Beethoven-/Silcherstrasse in Nürtingen-Neckarhausen.
Der Neubau wird zweigeschossig ausgebildet, wesentliche Gestaltungsmerkmale sind die vorgesetzten Laubengänge, auskragende Flachdachkonstruktion mit Ausbildung einer überhöhten Attika, Glas- und vorgehängte hinterlüftete Fassaden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Neubau
Elektro
Potentialsteuerung
Allgemeine Installtion
Heizung - Lüfung - Sanitär
Kabelwege
Sicheheitsbeleuchtung
Sonnenschutzsystem
Vorbeugender Brandschutz
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.