Lieferung von Strom an die Abnahmestellen der Gemeinde Hohberg Referenznummer der Bekanntmachung: 811.01:2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohberg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77749
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hohberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohberg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77749
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hohberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Strom an die Abnahmestellen der Gemeinde Hohberg
Lieferung von Strom ab dem 01.01.2022 an die Abnahmestellen der Gemeinde Hohberg mit einem Gesamtenergiebedarf von ca. 1,1 Mio. kWh pro Lieferjahr für ca. 106 Abnahmestellen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von elektrischer Energie (Stromlieferung) aus 100 % erneuerbaren Energien für die nachfolgend aufgeführten und in dem Leistungsverzeichnis (Anlage 1) näher bezeichneten Abnahmestellen der Gemeinde Hohberg mit einem Gesamtenergiebedarf von ca. 1,1 Mio. kWh pro Lieferjahr für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024
a) 20 Abnahmestellen Straßenbeleuchtung (297.000 kWh pro Lieferjahr)
b) 66 Abnahmestellen ohne Leistungsmessung (375.000 kWh pro Lieferjahr)
c) 17 Abnahmestellen Wärmestrom (222.000 kWh pro Lieferjahr)
d) 3 Abnahmestellen mit Leistungsmessung (217.000 kWh pro Lieferjahr)
Für die in den Preisgruppen 1-4 genannten Abnahmestellen wir die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Ökostrom) nach dem Händlermodell (siehe unten) ausgeschrieben. Die unterschiedlichen Anforderungen an den zu liefernden Ökostrom ergeben sich aus den in Ziffer 9 des Stromliefervertrags (Anlage 3) genannten Kriterien.
Der Auftragnehmer hat die Lieferung von Ökostrom gem. Ziffer 9 des Stromliefervertrags nachzuweisen. Im Rahmen des Angebotes ist die Vorlage eines Zertifikates, das den unter Ziffer 9 des Stromliefervertrags genannten Anforderungen genügt, nicht gefordert.
Erläuterung zum Händlermodell:
Der Auftragnehmer erzeugt selbst Strom aus erneuerbaren Energien oder kauft diesen vom Erzeuger auf und leitet ihn (mit Hilfe von Netznutzungsvereinbarungen) zum Auftraggeber "durch". Ausschlaggebend ist hierbei nicht der physikalische Stromfluss, sondern die vertragliche Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die vertragliche Lieferung ist nur gegeben, wenn eine ununterbrochene vertragliche Lieferkette für den Strom (und nicht nur für den Umweltnutzen) vom Erzeuger bis zum Auftraggeber besteht.
Lieferzeitraum von drei Jahren mit anschließender Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr oder zwei Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65), nicht älter als 12 Monate ab EU – Bekanntmachung
Angaben zur Berufsgenossenschaft (Formblatt 1 - Allgemeine Erklärungen)
Keine
Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes
Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung (Formblatt 1 - Allgemeine Erklärungen)
Angaben zum Unternehmen: Angaben der Anteilseigner und Gesellschafter; Sparten; Kunden Stromsparte gesamt und aufgeteilt nach Tarifkunden und Sondervertragskunden; Umsatz gesamt (gem. Jahresabschluss) und Anteil Stromumsatz; Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Formblatt 2)
Keine
Nachweis über die Stromlieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (Formblatt 3 - Referenzliste)
Es müssen mindestens 3 vergleichbare Referenzen benannt werden.
Nachweis über die Ökostromlieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung unter Nennung der jeweils der Lieferung zu Grunde liegenden Zertifikate (Formblatt 4 - Referenzliste bei Anträgen (Angeboten) zur Ökostromlieferung)
Es müssen mindestens 3 vergleichbare Referenzen benannt werden.
Bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragsnehmern sind die Listen gem. der Formblätter 5 (Liste der Unterauftragnehmer ), 6 (Eigenerklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft) und 7 (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer) auszufüllen und abzugeben.
Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmer zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmer verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen.
Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre (Formblatt 2 - Angaben zum Unternehmen)
Angabe eines persönlichen Ansprechpartners (Formblatt 8 - Ansprechpartner)
Bei Bietergemeinschaften Eigenerklärung (Formblatt 6)
Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB (Formblatt 9)
Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) (Formblatt 10)
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (Formblatt 11)
Eigenerklärung Einhaltung Bestimmungen gg. Schwarzarbeit (Formblatt 12)
Werden die insgesamt vorstehend aufgeführten Nachweise zur Leistungsfähigkeit -ggf. nach Nachforderung gem. § 56 Abs. 2 VgV- nicht oder nicht vollständig eingereicht, wird der Antrag/das Angebot ausgeschlossen.
Beabsichtigt ein Bewerber oder eine Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages eines Dritten zu bedienen, kann die Vergabestelle sämtliche genannten Nachweise auch für dasjenige Unternehmen verlangen, an das die Weitergabe beabsichtigt ist. Die Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle binnen 7 Kalendertagen vorzulegen. Werden die Nachweise nicht oder nicht vollständig innerhalb der Frist eingereicht, wird der Antrag/das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.