Stromlieferung für die Abnahmestellen der Stadt Ettlingen für 2022 mit Verlängerungsoption für die Jahre 2023 und 2024
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://WWW.ETTLINGEN.DE
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ettlingen.de/startseite/Die+Stadt/Vergabebekanntmachungen+_+Beschafferprofil.html
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung für die Abnahmestellen der Stadt Ettlingen für 2022 mit Verlängerungsoption für die Jahre 2023 und 2024
Lieferung von elektrischer Energie (Stromlieferung) bestehend aus 70% Ökostrom von erneuerbaren Energien und aus 30% KWK-Strom für 304 Abnahmestellen im Zeitraum ab dem 01.01.2022 bis höchstens zum 31.12.2024. Die wesentliche Leistung umfasst - ausgehend von den Verbräuchen des Jahres 2020 - die Lieferung von insgesamt jährlich ca. 4,6 Mio. kWh Strom an die in den Vergabeunterlagen näher bezeichneten Abnahmestellen der Stadt Ettlingen.
76275 Ettlingen und Ortsteile
Lieferung von elektrischer Energie (Stromlieferung) bestehend aus 70% Ökostrom von erneuerbaren Energien und aus 30% KWK-Strom für 304 Abnahmestellen im Zeitraum ab dem 01.01.2022 bis höchstens zum 31.12.2024. Die wesentliche Leistung umfasst - ausgehend von den Verbräuchen des Jahres 2020 - die Lieferung von insgesamt jährlich ca. 4,6 Mio. kWh Strom an die in den Vergabeunterlagen näher bezeichneten Abnahmestellen der Stadt Ettlingen.
Dem Auftraggeber steht zweimalig die Option zu, den Stromliefervertrag um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Diese Verlängerungsoption muss dem Stromlieferanten spätestens sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Lieferendes schriftlich zugehen. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von drei Jahren (31.12.2024), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
- Bestätigung der Anzeige nach § 5 EnWG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die in der Formularsammlung vorgesehenen Nachweise beizubringen:
- Haftpflichtversicherung für die Lieferphase mit den folgenden Mindesthöhen: für Personen- und Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR, für Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR
- Jahresabschlüsse der Jahre 2018 bis 2020, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Teilnehmer ansässig ist, vorgeschrieben ist.
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den Jahren 2018 bis 2020, soweit er Lieferleistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Die Bewertung der Eignung erfolgt nach der Einschätzung der vorgelegten Unterlagen zu den Erfahrungen der Bewerber.
- Angaben über die Ausführung von Lieferleistungen elektrischer Energie (Referenzliste)
- eine Referenzdarstellung als Mindestvoraussetzung für Stromlieferung und mindestens zwei Referenzdarstellungen für die Energieeffizienzanalysen
- Erklärung aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber für die Ausführung des Auftrages, hier die Ener-gieeffizienzanalyse und/oder die Energieberatung verfügt.
- Angabe, welche Teile des Auftrages unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kostenlose Einsicht bzw. Anforderung der digitalen Vergabeunterlagen über das elektronische Vergabeinformationssystem Subreport ELViS unter www.subreport.de/E23347994.
Für die vollständige Nutzung von Subreport ELViS ist eine einmalige kostenlose Registrierung unter http:// vvvvw.subreport.de erforderlich. Ein Abonnement ist mit der Registrierung nicht verbunden. Gem. § 9 Abs. 3 VgV ist ebenfalls der anonyme Zugriff über Subreport ELViS auf die Vergabeunterlagen möglich. Bewerber, die sich die Vergabeunterlagen anonym herunterladen nehmen nicht an der Bieterkommunikation teil und werden auch nicht automatisch über eventuelle Änderungen in den Vergabeunterlagen informiert. Weitere Informationen erhalten Sie unter [gelöscht] , oder telefonisch unter [gelöscht]. Nachrichten zu Änderungen und Bieteranfragen werden unter www.subreport.de/E23347994 zur Verfügung gestellt.
Über die Ablehnung des Angebotes wird gem. § 134 GWB auch ohne Antrag schriftlich informiert. Die Bestimmungen des § 62 VgV bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. — soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind — bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de