Polder Bellenkopf/Rappenwört PL7-2, Losübergreifende Leittechnik Referenznummer der Bekanntmachung: RPKR53-2021-039
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Seiten/default.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Polder Bellenkopf/Rappenwört PL7-2, Losübergreifende Leittechnik
Der Polder Bellenkopf/Rappenwört (BeRa) ist Teil des Integrierten Rheinprogramms (IRP) im Regierungsbezirk Karlsruhe. Der Rückhalteraum (RHR) wird ein Retentionsvolumen von ca. 14 Mio. m3 auf ca. 510 ha aufweisen. Der Polder besteht aus einer Vielzahl an Einzelmaßnahmen, die in 9 Lose aufgeteilt sind. Diese untergliedern sich weitergehend in Planer- und Baulose.
Der Planfeststellungsbeschluss liegt seit Dezember 2020 vor. 2021 soll die Vergabe der Planungsleistungen für die bauliche Umsetzung erfolgen und die Ausführungsplanung beginnen. Fertigstellungsziel der baulichen Umsetzung ist 2028
Weitere Einzelheiten zum Vorhaben können den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform entnommen werden (Unterlagen Nummerngruppe 500). Eine Kurzbeschreibung der verfolgten Losbildung ist der Unterlage 510 zu entnehmen.
Mit dieser Auftragsbekanntmachung wird die Vergabe von freiberuflichen Leistungen für das folgende (Planungs-)Los verfolgt:
Planungslos Los PL7-2; Losübergreifende Leittechnik: Fachplanung § 55 HOAI.
76287 Rheinstetten Der Polderraum erstreckt sich entlang des rechten Rheinufers im Wesentlichen im Land- und Stadtkreis Karlsruhe zwischen Rheinstetten-Neuburgweier (Rhein-km 353,8, 76287 Rheinstetten) im Südwesten und dem Rheinhafendampfkraftwerk der EnBW (Rhein-km 359,3) bei Karlsruhe-Daxlanden im Nordosten. Auch die Gemeinde Au am Rhein im Landkreis Rastatt ist von dem Vorhaben tangiert.
II.2.4.1) Teilbereich der mit dem zu vergebenden Auftrag zu bearbeiten ist:
Die zu vergebenden Leistungen des Planerloses PL7-2 beziehen sich auf die losübergreifende Fachplanung für die Steuerung (Leittechnik) aller Anlagen.
Eine detaillierte Übersicht der zu bearbeitenden Bauwerke/Anlagen, auch anderer Planerlose, ist der Unterlage 510 (Maßnahmenliste) der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform zu entnehmen.
In einem separaten Planerlos PL7-1 werden Planungsleistungen für die losübergreifende Stromversorgung aller Anlagen bearbeitet. Mit diesem Planerlos PL7-1 sowie den weiteren Planerlosen der Objekt- und Fachplanungen der Bauwerke sind enge Abstimmungen zu Schnittstellen erforderlich.
II.2.4.2) Leistungsbild:
Der Leistungsumfang der zu vergebenden Planungsleistungen gliedert sich in folgende Teilleistungen:
Pos. 0) Einarbeitung und Vorbereitung (Arbeits- und Zeitplan).
Pos. 1) Planungskonzept für ein rückhalteraumübergreifendes Kommunikationsnetz
Pos. 2) Betriebsmittel zur Anbindung der Bauwerke an das Kommunikationsnetz
Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI für Anl.gr. 5 Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen mit besonderen Anforderungen
Pos. 2.1) Leittechnische Ausrüstung (Automatisierungstechnik),
Pos. 2.1.1) Grundleistungen LP 1 bis 6, ohne LP 4.
Pos. 2.1.2) Optional: Grundleistungen LP 7 bis 9.
Pos. 2.2) Leittechnische Ausrüstung (Fernwirktechnik u. Datenübertragungsnetz).
Pos. 2.2.1) Grundleistungen, LP 1 bis 3, ohne LP 4.
Pos. 2.2.2) Optional: Grundleistungen LP 7 bis 9.
Pos. 3) Zentrale Prozessleittechnik.
Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI für Anl.gr. 8 Automationssysteme mit anlagengruppenübergreifender Systemintegration.
Pos. 3.1) Grundleistungen LP 1 bis 6, ohne LP 4.
Pos. 3.2) Optional: Grundleistungen LP 7 bis 9.
Pos. 4) Mitwirkung bei der Objektplanung für die Betriebszentrale.
Pos. 5) Anlagenkennzeichnung und Bestandsdokumentation.
Pos. 6) Optional: Weitere besondere Leistungen.
Pos. 6.1) Optional: Teilnahme an übergeordneten Terminen.
Pos. 6.2) Optional: Mitwirkung Öffentlichkeitsbeteiligung.
Pos. 6.3) Optional: Aufbereitung Bestandsunterlagen und Zuarbeit Betriebshandbuch.
Pos. 6.4) Optional: Begleitung Probebetrieb.
II.2.4.3) Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
Stufe I = Grundauftrag: Planung bis zur Vorbereitung der Vergabeunterlagen (Leistungsphase 6).
Stufe II = optionale Leistungen: Leistungen der Bauphase (ab Leistungsphase 7).
Die ausgeschriebene Vertragslaufzeit umfasst eine Dauer von ca. 8-12 Jahren bis zur geplanten Gesamtfertigstellung der Baumaßnahmen (Terminziel: 2028) zuzüglich Gewährleistungszeit von 4 Jahren. Die Laufzeit ist abhängig von verschiedenen Faktoren, u.a. dem Zeitplan der weiteren Umsetzung. Die Leistungen des Auftragnehmers enden daher erst nach Erledigung aller übernommenen Leistungen und nicht zwingend am 31.12.2032.
Der Auftraggeber fordert nach § 42 (2) VgV die Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf, die nach den Bedingungen dieser Bekanntmachung ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. Der Auftraggeber begrenzt nach § 51 (2) die Anzahl der Bewerber, nach den folgenden, objektiven Auswahlkriterien: spez. Jahresumsatz, Anzahl der Mitarbeiter im Tätigkeitsfeld, Referenzen des Bewerbers, Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Gesamteindruck der Bewerbung.
Nähere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform entnommen werden (Unterlagen 120 Hinweise zum Vergabeverfahren, 122 Auswertungsbogen Teilnahmebedingungen, 123 Auswertungsbogen Auswahlkriterien).
Optionale Leistungen gemäß Nennung in Ziff. II.2.4)
Die optionalen Leistungen werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes vom Vorhabenträger schriftlich abgerufen. Sofern es sich um zusätzlich erforderliche Leistungen handelt, deren Leistungsbild und Honorierung vertraglich noch nicht konkretisiert ist, werden diese als Folgebeauftragung im Verhandlungsverfahren angefragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, eine Genehmigung nicht vorliegt, die weitere Finanzierung oder erforderliche Flächen nicht gesichert sind, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung kann die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister wie folgt vorgelegt werden:
Vorlage eines aktuellen Nachweises über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise gemäß § 44 (1) VgV (ausgestellt nach dem 01.01.2021, in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister; bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes, ggf. mit zugehöriger Übersetzung; bei Unternehmen, die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o.ä. verpflichtet sind, durch Eigenerklärung). Aus dem Nachweis müssen die Rechtsform und die Berechtigung der Person(en) für die rechtsgeschäftliche Unterzeichnung des Antrags und der verlangten Erklärungen zweifelsfrei hervorgehen.
Weitere Einzelheiten werden im Hinweispapier auf der Vergabeplattform (Unterlage 120) dargelegt.
Als Nachweise für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit werden u.a. verlangt:
a) Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 (4) Nr. 2 VgV),
b) Erklärung über den Gesamtumsatz und den spezifischen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich (§ 45 (4) Nr. 4 VgV),
c) Erklärung über die Zahl der Führungskräfte des Unternehmens, die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und die Beschäftigtenzahl im Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 46 (3) Nr. 2 und 8 VgV).
d) Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen wird nach § 48 (3) VgV eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV verlangt; wahlweise können die in der EEE enthaltenen Erklärungen und Angaben als Eigenerklärungen eingereicht werden. Die EEE wird als Vorlage (xml-Format) vom Auftraggeber zusammen mit weiteren Unterlagen elektronisch bereitgestellt. Die EEE ist in elektronischer Form auszufertigen, mit dem vollständigen Vor- und Zunamen des Erstellers zu versehen, zu unterschreiben und mit dem Teilnahmeantrag über die in Ziff. I.3 genannten Vergabeplattform elektronisch einzureichen (Datei/Ausdruck vorzugsweise im pdf-Format). Ergänzend zur EEE und den darin geforderten Erklärungen und Angaben werden weitere Belege zur Eignung verlangt, die in dieser Bekanntmachung bzw. den ergänzenden Unterlagen genannt sind.
e) Soweit zutreffend: Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften und ein geschäftsführendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter bestimmt ist, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus (§§ 47 (3) und 53 (9) VgV). Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung in elektronischer Form einzureichen (Datei/Ausdruck vorzugsweise im pdf-Format). Vor Vergabe / im Auftragsfall ist die Erklärung auf Anforderung im Original vorzulegen. Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) für jedes Mitglied einzeln vorzulegen (§ 47 (4) VgV).
f) Soweit zutreffend: Bei beabsichtigter Vergabe eines Unterauftrags wird mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Bewerbers verlangt, welche Teile und Anteile des Auftrags das Unternehmen beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben (§ 46 (3) Nr. 10 VgV). In diesem Fall ist vom beabsichtigten Unterauftragnehmer die EEE separat in elektronischer Form vorzulegen (§ 47 (2) VgV). Von Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden und die beabsichtigen an Nachunternehmer einen Unterauftrag zu vergeben, ist spätestens mit Abgabe des Angebots die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers nach § 47 (1) VgV elektronisch vorzulegen.
g) Vor einer Vergabe bzw. im Auftragsfall sind die vorstehend genannten Nachweise und Erklärungen auf Anforderung im Original vorzulegen.
Weitere Einzelheiten zu den geforderten Nachweisen werden im Hinweispapier (Unterlage 120) auf der Vergabeplattform dargelegt.
Als Nachweise für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit werden insbesondere verlangt:
a) Nachweis geeigneter Referenzen des Bewerbers (§ 46 (3) Nr. 1 VgV). über ausgeführte Leistungen in den letzten höchstens 10 Jahren seit Datum der Bekanntmachung, die ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen (Beachtung nachfolgend aufgeführter Mindeststandards).
b) Erklärung nach § 43 (1) VgV zu dem für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt (Projektleitung [PL], stellvertretende Projektleitung [SPL]) und der Funktion beim Bewerber.
c) Nachweis geeigneter Referenzen des verantwortlichen Personals (§ 46 (3) Nr. 1 VgV) (Beachtung nachfolgend aufgeführter Mindeststandards). Hinweis: Da die Erfahrung des Personals bei den Zuschlagskriterien mit gewertet wird, sind im Teilnahmewettbewerb zunächst PL und SPL zu benennen. Deren Referenzen werden erst in der zweiten Stufe im Verhandlungsverfahren verlangt.
d) Erklärung des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 3 VgV zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen.
Weitere Einzelheiten zu den geforderten Nachweisen werden im Hinweispapier (Unterlage 120) auf der Vergabeplattform dargelegt. In den Vergabeunterlagen sind die Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie Mindeststandards eingehend beschrieben; auf die Unterlagen Nr. 122-124 wird hiermit gesondert hingewiesen.
Mindeststandards zu Ziff. III.1.3 a) (Referenzen Bewerber):
Vergleichbare Erfahrungen mit den geforderten Leistungen gemäß Ziff. II.2.4). Für die Wertung geeigneter Referenzen gelten folgende Mindeststandards, die aus den Angaben des Bewerbers zu den Referenzen eindeutig hervorgehen müssen:
a) Mindestanforderung für alle Referenzen: 1. Fachplanung eines Prozessleitsystems und/oder 2. Fachplanung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik im Bereich der Prozessautomatisierung.
b) Mindestens ein Referenzprojekt (Ref. Nr. 1 = Mindestreferenz) für Fachplanung TA § 55 HOAI für Prozessleitsystem: Infrastrukturprojekt, Baukosten E-Technik > 400 TEUR, mind. 5.000 Prozessvariablen, mind. LP1 bis LP3, mind. Honorarzone III. Bewertung: Erfüllung Mindestanforderungen (3,0 Pkt.); Zusatzpunkte, wenn mit: LP5 bis LP9 (0,2 bis 1,0 P.); auch zugehörige MSR-Technik (0,5 P.); für Anlagen in der Wasserwirtschaft (0,5 P.)
c) Mindestens ein Referenzprojekt (Ref. Nr. 2 = Mindestreferenz) für Fachplanung TA § 55 HOAI für: Netzwerkstruktur für die Kommunikation regional verteilter Anschlussteilnehmer, mind. LP1 bis LP3, mind. Honorarzone III. Bewertung: Erfüllung Mindestanforderungen (3,0 Pkt.); Zusatzpunkte, wenn mit: LP5 bis LP9 (0,2 bis 1,0 P.); auch zugehörige MSR-Technik (0,5 P.); für Anlagen in der Wasserwirtschaft (0,5 P.)
d) Die Referenz Nr. 3 (keine Mindestreferenz) kann eine weitere Referenz analog zu den Referenzen Nr. 1 oder 2 sein und wird ebenso einer differenzierteren Bewertung mit möglichen Zusatzpunkten unterzogen, wie in b) und c) erwähnt.
e) Weitere Referenzen Nr. 4 bis 6 für weitere vergleichbare Erfahrungen entsprechend den Mindestanforderungen Ziff. a). Für diese Referenzen gelten die für die Mindestreferenzen in b) und c) genannten strengen Anforderungen an die Baukosten nicht, sollten aber hinsichtlich Vergleichbarkeit auch nicht um mehr als 30% unterschritten werden.
f) Die Referenzen Nr. 1 bis 6 sind vom Bewerber (bei Bietergemeinschaften: von mind. einem der Mitglieder) oder über Eignungsleihe von dessen im aktuellen Verfahren benannten Nachunternehmern vorzulegen. Dabei sind nur eigene, vom Bewerber oder dessen Nachunternehmern erbrachte Leistungen anzuführen.
Mindeststandards zu Ziff. III.1.3 c) (Referenzen Projektleitung und Stellvertretende Projektleitung):
Referenzen für die Projektleitung und die Stellvertretende Projektleitung werden erst mit Angebotsabgabe gefordert und auch erst mit dem Angebot gewertet. Diese Referenzen sind im Teilnahmewettbewerb noch NICHT einzureichen.
Allgemein werden nachstehende Anforderungen als vorläufige Information benannt, die Spezifizierung und die Vorgabe zur vorzulegenden Form erfolgen mit der Angebotsaufforderung an die nach Ziff. II.2.9 ausgewählten Bewerber.
Von Projektleitung und Stellvertretender Projektleitung werden mit Angebotsabgabe geeignete Referenzen wie folgt erwartet: Vergleichbare Erfahrungen im Leistungsspektrum der vom Bewerber geforderten Referenzen. Mindestens ein Projekt in verantwortlicher Position als Projektleitung oder Hauptbearbeiter der geforderten Leistungen.
Für die Erbringung der Leistung der verantwortlichen Projektleitung wird eine Berufsqualifikation als Ingenieur oder vergleichbar im Sinn der §§ 75 (1) und (2) VgV gefordert. § 75 (3) VgV gilt entsprechend. Ein Nachweis der Berufszulassung für die verantwortliche Person ist vorzulegen (z. B. Diplomzeugnis, Eintrag in ein Berufsregister). Juristische Personen und Gesellschaften haben die Stellung der Person anzugeben, für welche ein Nachweis beigefügt ist, sowie eine Eigenerklärung zur Übernahme der inhaltlichen Projektführung durch diese Person (siehe auch Erklärung zum Personal). Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Erklärung für das Mitglied beizufügen, welches die Projektleitung stellt.
Die Vertragsbedingungen sind den Unterlagen Nr. 400 ff. zu entnehmen. Das Vorhaben ist geprägt von einem hohen Maß an Komplexität mit vielen Teilmaßnahmen und Beteiligten und unterliegt umfangreichen Bedingungen des Planfeststellungsbeschlusses. Auf die Projektunterlagen 500 ff. wird verwiesen. Dies erfordert im Zuge der Umsetzung von allen Beteiligten ein hohes Maß an Abstimmung und Flexibilität in der Zusammenarbeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle ergänzend zu dieser Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellten Un-terlagen und weiteren Informationen zum Vergabeverfahren sind auf der in Ziff. I.3 genannten Vergabeplattform frei zugänglich und kostenlos als Download abrufbar. Die Unterlagen auf der Vergabeplattform werden hinsichtlich möglicher Fragen und weiterer Auskünfte zum Vergabeverfahren nach Bedarf fortlaufend ergänzt. Inte-ressenten können sich auf der Vergabeplattform registrieren und werden dann automatisch über Ergänzungen / Änderungen informiert. Nicht registrierte Interes-senten müssen sich auf der Vergabeplattform eigenständisch über evtl. Änderun-gen informieren.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYBYYMC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/