Vergabeverfahren zur Beauftragung der Buchbindearbeiten der Universität Heidelberg (Rahmenvereinbarung) Referenznummer der Bekanntmachung: Uni-HD.2021.877_Buchbindearbeiten
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]20
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.zuv.uni-heidelberg.de/finanzen/beschaffung/index.html
Adresse des Beschafferprofils: http://www.zuv.uni-heidelberg.de/finanzen/beschaffung/index.html
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren zur Beauftragung der Buchbindearbeiten der Universität Heidelberg (Rahmenvereinbarung)
Ausgeschrieben werden die Buchbindearbeiten der Universität Heidelberg (Rahmenvereinbarung). Die angefragte Leistung umfasst u.a. das Erstellen von Bibliotheksbroschuren und -einbänden sowie die Verstärkungen von Monografien und Zeitschriften des Neuzugangs des Heidelberger Bibliothekssystems. Der Gesamtumfang des Bindeguts beträgt voraussichtlich ca. 17.000 Bände pro Jahr, die in der Zentralbibliothek (UB) und den dezentralen Bibliotheken (verteilt auf 40 Standorte inkl. Mannheim) anfallen werden. Da die Universität über das gesamte Stadtgebiet verteilt ist, ergeben sich entsprechend viele Anlieferstellen.
Heidelberg Die Buchbindearbeiten fallen in der Zentralbibliothek (UB) sowie den dezentralen Bibliotheken (verteilt auf mehrere Standorte) an. Das Bindegut muss persönlich in der zuständigen Abteilung der UB sowie in allen beteiligten Einrichtungen des Bibliothekssystems abgeholt und auch wieder dort abgeliefert werden. Die Anlieferung erfolgt frei Verwendungsstelle an die auftragserteilende Bibliothek. Eine Liste der betroffenen Einrichtungen ist unter der folgenden Internetpräsenz einzusehen:
http://www.ub.uni-heidelberg.de/helios/kataloge/neu/gksigel.html
Ausgeschrieben werden die Buchbindearbeiten der Universität Heidelberg (Rahmenvereinbarung). Die angefragte Leistung umfasst u.a. das Erstellen von Bibliotheksbroschuren und -einbänden sowie die Verstärkungen von Monografien und Zeitschriften des Neuzugangs des Heidelberger Bibliothekssystems. Der Gesamtumfang des Bindeguts beträgt voraussichtlich ca. 17.000 Bände pro Jahr, die in der Zentralbibliothek (UB) und den dezentralen Bibliotheken (verteilt auf 40 Standorte inkl. Mannheim) anfallen werden. Da die Universität über das gesamte Stadtgebiet verteilt ist, ergeben sich entsprechend viele Anlieferstellen.
Im Rahmen des Verfahrens müssen durch die Bieter Probeaufträge erstellt werden. Die Vergabe der Probeaufträge erfolgt nach der Angebotsabgabe an diejenigen Buchbinderfirmen, die entsprechend ihren Angeboten ein wertbares Angebot abgegeben haben. Die Mitteilung, ob sie einen Probeauftrag erhalten, erfolgt ebenso wie eine mögliche Absage in schriftlicher Form. Die Bearbeitungszeit für die Erstellung der Probebindungen (inkl. Anlieferung an die Universitätsbibliothek) beträgt 7 Kalendertage. Die genauen Terminvorgaben werden den jeweiligen Bietern nach Prüfung der Angebote mitgeteilt. Jeder Probeauftrag setzt sich grundsätzlich aus den folgenden 3 Bänden zusammen:
- 1x Ganzgewebeband, Klebebindung
- 1x Hartpappeband, Fadenheftung
- 1x Verstärkung, Klebebindung mit zu erstellenden und einzuklebenden Kopien der Umschlaginnenseiten
Der fertig gestellte Probeauftrag ist in der Abteilung "Medienbearbeitung IV und Bestandserhaltung" der Universitätsbibliothek Heidelberg abzuliefern. Die Qualität des abgelieferten Probeauftrags stellt im Falle einer Auftragsvergabe den Standard für alle weiteren Aufträge dar. Wird dieser Qualitätsstandard bei den folgenden Aufträgen nicht eingehalten, ist die Universitätsbibliothek Heidelberg als Koordinationsstelle bzw. die Universität Heidelberg berechtigt, die Geschäftsbeziehungen zu kündigen. Die Artikel und Materialien sind vollständig und kostenlos (inkl. Versand) zur Verfügung zu stellen, auch wenn der Bieter den Auftrag nicht erhält.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Handelsregister
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet. Falls der Bieter nicht zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet ist, sind zur Bestätigung auf Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Eintragung in Berufsregister / Handwerksrolle / Industrie- und Handelskammer.
Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen
Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe,
mindestens aber mit einer Deckungssumme von:
- [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden
- [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden
pro Schadensfall abgeschlossen.
Sollten die aktuell zur Verfügung stehenden Versicherungssummen von den geforderten Versicherungssummen abweichen, ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung beizufügen, aus der eindeutig hervorgeht, dass nach Zuschlagserteilung unverzüglich ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt wird, der die geforderten Versicherungssummen umfasst.
Ausführung von Dienstleistungen der genannten Art
Im Bezugszeitraum hat der Wirtschaftsteilnehmer mind. einmal die folgenden wesentlichen Dienstleistungen der genannten Art ausgeführt:
Der Bieter muss über ausreichend Erfahrung in der Ausführung der geforderten Leistungen verfügen. Als Nachweis ist mindestens eine Referenz aus den letzten drei Geschäftsjahren (2018-2020) vorzulegen. Als vergleichbar wird eine Referenz angesehen, die eine Rahmenvereinbarung mit einem Bearbeitungsvolumen von mindestens 11500 Bindearbeiten (gängige Bibliothekseinbände, wie z. B. Ganzgeweband, Hartpappeband, Bibliotheksbroschur) pro Jahr beinhaltet. (Anzugebender Zeitraum:2018-2020)
Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung
Für die zur Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter sind folgende Nachweise zu erbringen:
Kopie des Meisterbriefes/Gesellenbriefes (Buchbindehandwerk)
Als Unterauftrag vergebener Anteil
Der Wirtschaftsteilnehmer beabsichtigt, unter Umständen folgenden Teil (Prozentsatz) des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben:
Abschnitt IV: Verfahren
Heidelberg
Es handelt sich hierbei um ein Vergabeverfahren nach VgV/GWB,
es findet somit keine öffentliche Submission statt.
Eine öffentliche Submission wird nicht durchgeführt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen allen Interessenten noch rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können, müssen Bieterfragen spätestens innerhalb der oben unter Abschnitt "Fristen des Vergabeverfahrens" angegebenen Frist über den Projektraum des "Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg" (VMP) in der Rubrik: Kommunikation eingereicht werden.
Für die komplette Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle wird auf den Bereich "Kommunikation" im Projektraum des Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterfragen und deren Beantwortung durch die Vergabestelle veröffentlicht. Die Beantwortung der eingegangenen Bieterfragen und Informationen der Vergabestelle erfolgen über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg; siehe hierzu Abschnitt "Kommunikation".
Die Bieter sind verpflichtet, sich regemäßig bis zum Ende der Angebotsfrist selbst über etwaige zusätzliche Informationen oder Änderungen zu informieren (Holschuld des Bieters).
Die für dieses Vergabeverfahren freigeschalteten und somit registrierten Bieter werden automatisch über neue Informationen oder Änderungen durch die Vergabestelle informiert.
Die Verwendung "veralteter" Vergabeunterlagen kann zum Ausschluss führen.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYVYDJ4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfrist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen: "Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."