Ex-Post: Interimsvergabe Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung Referenznummer der Bekanntmachung: TUT Interim
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tuttlingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-tuttlingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-Post: Interimsvergabe Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung
Gegenstand der Ausschreibung war die vorübergehende Interims-Beauftragung eines Dritten - im Folgenden Auftragnehmer (AN) benannt - mit der Erbringung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung bis zur Aufnahme des ordentlichen längerfristigen Vertrages bis zum 01.03.2020. Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen zu den folgenden Teilnetzen zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG). Die Verkehrserbringung ist dabei aufgeteilt in folgende Teilnetze: a. Teilnetz Ost | b. Teilnetz Nordwest | c. Teilnetz Süd.
Los 1 Teilnetz Nordwest
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasstw die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen zu den folgenden Teilnetzen zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG) bis zur Aufnahme des ausgeschriebenen Verkehrsvertrages ab dem 01.03.2020. Die Verkehrserbringung ist dabei aufgeteilt in folgende Teilnetze:
a. Teilnetz Ost
b. Teilnetz Nordwest
c. Teilnetz Süd.
Los 2 Teilnetz Ost
Landkreis Tuttlingen
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasste die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen zu den folgenden Teilnetzen zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG) bis zur Aufnahme des ausgeschriebenen Verkehrsvertrages ab dem 01.03.2020. Die Verkehrserbringung ist dabei aufgeteilt in folgende Teilnetze:
a. Teilnetz Ost
b. Teilnetz Nordwest
c. Teilnetz Süd.
Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigte, die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben und forderte Interessenten dazu auf, sich bei der Kontaktstelle für etwaige Verhandlungsgespräche zu ak-kreditieren und ihr Interesse anzumelden.
Das Verfahren war kein Verhandlungsverfahren zur Erteilung eines Auftrags. Das Formular wurde zur transparenten Bekanntmachung der Interimsvergabe genutzt.
Los 3 Teilnetz Süd
Landkreis Tuttlingen
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen zu den folgenden Teilnetzen zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG) bis zur Aufnahme des ausgeschriebenen Verkehrsvertrages ab dem 01.03.2020. Die Verkehrserbringung ist dabei aufgeteilt in folgende Teilnetze:
a. Teilnetz Ost
b. Teilnetz Nordwest
c. Teilnetz Süd.
Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigte, die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben und forderte Interessenten dazu auf, sich bei der Kontaktstelle für etwaige Verhandlungsgespräche zu ak-kreditieren und ihr Interesse anzumelden.
Das Verfahren war kein Verhandlungsverfahren zur Erteilung eines Auftrags. Das Formular wurde zur transparenten Bekanntmachung der Interimsvergabe genutzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigte, die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben und forderte Interessenten dazu auf, sich bei der Kontaktstelle für etwaige Verhandlungsgespräche zu ak-kreditieren und ihr Interesse anzumelden.
Das Verfahren war kein Verhandlungsverfahren zur Erteilung eines Auftrags. Das Formular wurdefür die Interimsvergabe genutzt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMR4Q9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]