Gesundheit4PunktZukunft Referenznummer der Bekanntmachung: 1-2021rehapro
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 77652
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ortenaukreis.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ortenaukreis.de/koa
Abschnitt II: Gegenstand
Gesundheit4PunktZukunft
Durchführung der Maßnahme „Gesundheit4PunktZukunft“ im Rahmen des Bundesprogramms „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“
Gesamter Ortenaurkeis
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zur Umsetzung der Projektidee „Gesundheitspräventives Update für Familien - Gesundheit4PunktZukunft“, die die Kommunale Arbeitsförderung Ortenaukreis - Jobcenter im Zuge des 2. Aufrufs des Bundesprogramms „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben − rehapro“ zur Umsetzung von § 11 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) eingereicht und bewilligt bekommen hat.
Projektlaufzeit von 01.12.2021 bis zum 31.10.2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlage: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen, die für die Beurteilung der Eignung erforderlich sind:
• Vordruck D.0 (Gliederung der einzureichenden Unterlagen)
• Vordruck D.1 (Abgabe eines Angebotes in Textform BGB)
• Vordruck D.2 (Angaben des Bieters/der Bietergemeinschaft und Zuverlässigkeitserklärung)
• Vordruck D.3 (Vollmacht bei Bildung einer Bietergemeinschaft)
• Vordruck D.4 (Nachweis Fachkunde und Referenzen)
• Vordruck D.5.1 (Nachweis Personal)
• Vordruck D.5.2 (Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestent-lohnung LMTG)
• Vordruck D.6 (Nachweis Räumlichkeiten)
• Gültiges Zertifikat zur gesetzlichen Trägerzulassung
Die kompletten gebührenfreien Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang zum Download bei www.ortenaukreis.deutsche-evergabe.de zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bieter erfolgt, sausschließlich über diese Vergabeplattform.
Die Angebote sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen. Die für den Auftrag Verantwortlichen und mit der Auftragsausführung betrauten Mitarbeiter verfügen über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift. Die gesamte schriftliche und mündliche Maßnahmekommunikation erfolgt in deutscher Sprache.
Abschnitt IV: Verfahren
Kommunale Arbeitsförderung Ortenaurkreis
Die Öffnung der Angebote erfolgt durch die Vergabestelle und einem weiteren Mitarbeitenden des Auftraggebers im 4-Augen-Prinzip. Eine Teilnahme von Bietern oder weiteren Personen ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Beurteilung des Inhalts und Qualität des Maßnahmekonzeptes sowie des Preises erfolgt die Auswahl der Angebote nach den Zuschlagskriterien (siehe Leistungsbeschreibung), das den Zuschlag erhalten soll. Auszuwählen ist das Angebot, das unter Berücksichtigung aller Umstände am wirtschaftlichsten ist. Im
Falle einer Punktegleichheit gewinnt der Bieter bzw. das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Bei Preis- und Punktegleichheit im Oberschwellenbereich muss das Los entscheiden
Der Auftrag erfolgt durch Vertragsausfertigung (siehe Vertragsentwurf der Vergabeunterlage). Weitere Bedinungen und Arbeitsabläufe zu Abrechnung, Rechnungsstellung und Zahlung sind der Vergabeunterlage zu entnehmen. Ggf. werden weitere Abläufe nach Zuschlag mit dem Auftragnehmer abgesprochen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]4065
Fax: [gelöscht]
Es ergeht eine Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Beachten Sie bitte zur Rechtsbehelfsfrist insbesondere die Regelung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich an die o.g. Vergabekammer zu richten. Eine Nachforderung fehlender Unterlagen und Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 VgV erfolg nicht. Zur Nachprüfung von Vergabeverstößen ist die Vergabekammer Baden-Württemberg zuständig.