ZUU TCMS Referenznummer der Bekanntmachung: FM-2021-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
ZUU TCMS
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Finanzen, sucht ein Unternehmen, das das Land bei der Einführung eines Tax Compliance Managements Systems (TCMS) ggfs. unterstützt und berät. Ziel ist die Schaffung optimierter organisatorischer Regelungen für alle Organisationseinheiten des Landes Baden-Württemberg (vgl. § 18 Abs. 4f UStG), die die rechtzeitige Abgabe von korrekten und vollständigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen/Umsatzsteuer-Jahreserklärungen und ggfs. die Abführung der anfallenden Umsatzsteuer sicherstellen und haushaltsrechtlichen Risiken, strafrechtlichen Konsequenzen und Imageschäden vermeiden (innerbetriebliches Kontrollsystem i.S. des BMF-Schreibens vom 23.05.2016, BStBl I, 490).
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Neues Schloss - Schlossplatz 4 70173 Stuttgart Optional soll es den zur juristischen Person des öffentlichen Rechts Land Baden-Württemberg gehörenden Organisationseinheiten i.S.d. § 18 Abs. 4f UStG im Prozess zur Einführung der organisatorischen Regelungen zum Tax Compliance unter Einbeziehung der ZUU möglich sein, ebenfalls bei Bedarf organisationsspezifische Unterstützungsleistungen über diesen Rahmenvertrag abzurufen.
Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer über einen Rahmenvertrag beauftragen, die im Ministerium für Finanzen gebildete Stabsstelle zur umsatzsteuerlichen Unterstützung der Ressorts (ZUU) im Bedarfsfall bei der Einführung eines TCMS zu unterstützen. Das TCMS soll auf die in der jeweiligen Organisationseinheit bereits bestehenden Maßnahmen und Prozesse aufbauen. Ziel ist es, dass alle Organisationseinheiten des Landes Baden-Württemberg in der Lage sind, durch optimierte Prozess-Strukturen ihre umsatzsteuerrechtlichen Pflichten im Geltungsbereich des § 2b UStG erfüllen zu können und dabei ein innerbetriebliches Kontrollsystem anwenden (vgl. BMF-Schreiben vom 23.05.2016).
Hierbei ist insbesondere eine Unterstützung für folgende Schritte erforderlich:
- Erfassung, Darstellung, Analyse und Optimierung von Geschäftsabläufen;
- Verminderung von Risikopotentialen;
- Erstellung von Vorgaben zum Tax Compliance, die sowohl Elemente enthalten, die für alle Organisationseinheiten verbindlich sind, als auch spezifische Regelungen für die jeweilige Organisationseinheit ermöglichen;
- Wahrung der strukturellen Durchgängigkeit von Prozessen innerhalb der Ressorts (z.B. aufgrund des mehrstufigen Verwaltungsaufbaus);
- Einbindung von Regelungen zum Tax Compliance in die bestehende IT-Struktur;
- Vorbereitung und ggf. Durchführung von Schulungen/Workshops;
- Dokumentation der erfolgten Maßnahmen;
- Begleitung der Evaluation der erfolgten Maßnahmen und der daraus ggf. erforderlichen Nacharbeiten.
Auftragsgegenstand ist nicht die umsatzsteuerrechtliche Einschätzung der gemeldeten Sachverhalte. Diese übernimmt die ZUU.
Optional soll es den zur juristischen Person des öffentlichen Rechts Land Baden-Württemberg gehörenden Organisationseinheiten i.S.d. § 18 Abs. 4f UStG im Prozess zur Einführung der organisatorischen Regelungen zum Tax Compliance unter Einbeziehung der ZUU möglich sein, ebenfalls bei Bedarf organisationsspezifische Unterstützungsleistungen über diesen Rahmenvertrag abzurufen.
Weitere zur juristischen Person des öffentlichen Rechts Land Baden-Württemberg gehörende Organisationseinheiten können ggfs. unter Einbeziehung der ZUU Unterstützungsleistungen über den Rahmenvertrag abrufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 70678
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der Auftraggeber weist für die Kommunikation auf die unter I.3) genannte Stelle hin;
2) Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Verfahrensdauer ein verantwortlicher, deutschsprachiger
Ansprechpartner nebst Kontaktdaten (Name, Anschrift, Tel., E-Mail) zu benennen;
3) Die Teilnahmeanträge sind über das unter I.3) genannte Vergabeportal einzureichen;
4) Bei Bewerbergemeinschaften sollen möglichst alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die unter III.1.1) und III.1.3) genannten Nachweise einreichen. Der Teilnahmeantrag ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich abzugeben. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften. Soweit sich in der Bewerber-/Bietergemeinschaft auf eine Vollmacht berufen wird, ist diese mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV wird hingewiesen;
5) Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche Verhandlungsverfahren mit der Aufforderung der Bieter, auf Grundlage der Vergabeunterlagen ein erstes Angebot abzugeben. Die Bieter müssen bei der Erstellung ihrer ersten Angebote insbesondere die in diesen Vergabeunterlagen dargestellten Vorgaben an die Angebote berücksichtigen. Die Bieter müssen ihre ersten Angebote auf der Grundlage der Vergabeunterlagen mit dem Stand zum Ablauf der Angebotsfrist vorbehaltlos abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor, erste Angebote, die die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung bzw. die formalen Anforderungen nicht erfüllen oder die eine nicht ausdrücklich zugelassene Änderung oder Ergänzung der Unterlagen enthalten, auszuschließen (§ 57 VgV).
Das erste Angebot ist bereits verbindlich. Der Auftraggeber behält sich nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag ohne Verhandlungen auf das erste Angebot zu erteilen.
Sollte der Auftraggeber den Zuschlag nicht auf ein erstes Angebot erteilen, wird die Vergabevergabe fortgeführt: Der Auftraggeber wird mit den Bietern über deren erste Angebote verhandeln. Auf Grundlage der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze überarbeiten und präzisieren. Anschließend müssen die Bieter ihre letztverbindlichen Angebote abgeben. Der Auftraggeber wird den Zuschlag voraussichtlich im zweiten oder dritten Quartal 2021 erteilen.
6) Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z.B.
Nachunternehmer, verbundene Unternehmen, sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im
Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf
Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise,
Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise,
Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken;
7) Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf der unter I.3) genannten Website den derzeit vorhandenen Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung eine Verhandlungsvergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel der Verhandlungsvergabe ist es, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb noch nicht alle Unterlagen fest.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYPYD3P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach IV.2.2) bei dem Auftraggeber zu rügen.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]