Neubau Studentisches Wohnen Ludwigsburg - Putzarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.studierendenwerk-stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Studentisches Wohnen Ludwigsburg - Putzarbeiten
Auf dem Grundstück in der Friedrichstraße 51, Ludwigsburg plant das Studierendenwerk Stuttgart AöR den Neubau eines Studierendenwohnheims mit Tiefgeschoss. Das Baugrundstück liegt im südöstlichen Stadtgebiet von Ludwigsburg.
Nach Süden wird die Baufläche durch die Friedrichstraße begrenzt. Nach Osten hin bildet die Königsallee die Grenze. Nach Norden und Westen hin befindet sich Bestandsbebauung.
Angaben nach DIN 18299
Ludwigsburg, Friedrichstraße 51
- Innenputz einlagig mit Gipsputz D15mm Q2 geglättet, ca. 6.698 m²
- Innenputz einlagig mit Kalkzementputz D 15mm Q1 abgezogen, ca. 163 m²
- Innenputz 2lagig Innenwand UP Gips-Putzmörtel D 15mm, OP Dispersions-Silikatputz Kratzputz-Struktur Körnung 1mm, ca. 210 m²
- WDVS Schachtausenwand PS-Hartschaum EPS 0,035W/(mK) einlagig D 100mm dispersionsgeb. Mörtel D 6-8mm OP Kalkzement-Putzmörtel gefilzt Körnung 1,5mm, ca. 31 m²
9. BEGINN AUSFÜHRUNG:
Haus 1: 01.12.2021 Haus 2: 27.10.2021 9. ENDE AUSFÜHRUNG:
Haus 1: 23.02.2022 Haus 2: 08.02.2022 Bearbeitungszeit: EG-4.OG jeweils 2 Wochen pro Geschoss, UGs zwischen 2-5 Tage. Haus 1 und Haus werden zeitlich überlappend ausgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Putzarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 79137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des§160Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWBunzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 79137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]